Studentische Hilfskräfte
Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Juniorprofessor:innen der Fakultät für Geisteswissenschaften, die Familienaufgaben wahrnehmen (z.B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen), können Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft beantragen.
Der maximale Förderumfang beträgt 10 Hilfskraftstunden pro Monat für einen Zeitraum von insgesamt 12 Monaten (120 SHK-Stunden insgesamt je Antrag). Anträge können zweimal jährlich zu den untenstehenden Fristen formlos per E-Mail(gleichstellung.gw"AT"uni-hamburg.de) an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät gerichtet werden.
- Antragsfrist für einen Vertragsbeginn der SHK ab 1. April (oder später) ist der 15. Januar eines jeden Jahres.
- Antragsfrist für einen Vertragsbeginn der SHK ab 1. Oktober (oder später) ist der 15. Juli eines jeden Jahres.
Pro Semester können maximal drei Anträge berücksichtigt werden. Wiederanträge sind grundsätzlich möglich und werden entsprechend der vorhandenen Ressourcen geprüft.