Internationale Kooperationen (MoU)
Neben den Partnerschaften im Rahmen des Erasmus-Programms pflegt die Fakultät für Geisteswissenschaften zahlreiche Partnerschaften mit Universitäten außerhalb Europas.
Sie möchten die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Hochschule formalisieren? Haben Sie eine Partnerhochschule in Sicht oder würden gern wissen, ob die Universität bereits mit einer bestimmten Hochschule eine Vereinbarung unterhält? Das Referat Strategie und Hochschulpartnerschaften berät Sie zu den Möglichkeiten, Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Hochschulen für Ihre Zusammenarbeit im Ausland zu schließen.
Kooperationsvereinbarungen werden – mit Ausnahme der strategischen Partnerschaften – auf Fakultätsebene geschlossen. Im Rahmen eines Memorandum of Understanding (MoU) legen Sie mit Ihrem Partner die Absicht und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit fest. Fakultätsvereinbarungen werden nach einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung durch Abt. 5 von der Dekanin der Fakultät unterzeichnet.
Wie schließe ich ein MoU zwischen der UHH-GW und einer internationalen Forschungseinrichtung?
Ich habe Kontakt zu einer an der UHH interessierten ausländischen Hochschule, mit der ich kooperieren möchte. Ich bespreche mein Vorhaben innerhalb des Faches und mit der Fachbereichssprecher:in, um Kenntnis von eventuell schon bestehenden Kooperationen zu erlangen.
Ich wende mich an Abt. 5: Internationales (Antje Katzschner für die GW; auch Gero Hemker und Eva Leptien) und frage nach eventuell schon bestehenden Kooperationen mit der spezifischen Hochschule. Zudem informiere ich die Fakultät GW über mein Vorhaben unter internationales.gw"AT"uni-hamburg.de.
Ich prüfe, ob es Fördermöglichkeiten für meine gewünschte Kooperation gibt: Zur Etablierung und Förderung von Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen bietet der DAAD individuelle und institutionelle Förderungen: DAAD-Projektförderdatenbank (nur auf Deutsch).
Ich verwende den Mustervertrag (docx) für das Memorandum of Understanding (MoU) in englischer Sprache, das die UHH zur Verfügung stellt.
Ich prüfe, ob das MoU die von mir beabsichtigten Inhalte enthält. Das sind z.B.:
- Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte
- Austausch von Wissenschaftler:innen, Austausch von Studierenden
- Austausch von Veröffentlichungen
- Durchführung gemeinsamer Unterrichtsprogramme
- Abhaltung gemeinsamer Konferenzen, etc.
Ich prüfe, ob ich zusätzlich zum MoU ein Studierendenabkommen (Agreement for the Exchange of Students, Mustervertrag (docx)) benötige, in dem konkrete Zahlen von Austauschstudierenden vereinbart werden. Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Katzschner in Abt. 5 zur Verfügung.
Ich nehme Abweichungen vom Muster-MoU, z.B. Änderung von Formulierungen und inhaltlichen Angaben, nur in Absprache mit Abt. 5 vor, da solche Änderungen rechtliche Relevanz haben und entsprechend geprüft werden müssen.
Verwendet die internationale Partnereinrichtung ein eigenes Vertragsmuster, so lasse ich dieses durch Abt. 5 mit dem Mustervertrag abgleichen. Formulierungsänderungen und inhaltliche Aspekte sind dann nachträglich zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Ich lasse das (angepasste) MoU meiner Ansprechperson in der ausländischen Hochschule mit der Bitte um Unterschrift zukommen. Anschließend muss das MoU von der Dekanin der Fakultät GW unterzeichnet werden und an Abt. 5 übersandt werden.
Die Dekanin kann auch zuerst unterzeichnen und dann erst die ausländische Hochschule. Schicken Sie in diesem Falle bitte zusätzlich eine Kopie des von beiden Vertragspartnern unterschriebenen MoU zwecks Datenbankerfassung an internationales.gw"AT"uni-hamburg.de oder per Post an das Dekanatsbüro.
Soll ein bestehender Kooperationsvertrag verlängert, geändert oder gekündigt werden, kontaktieren Sie bitte Frau Katzschner in Abt. 5 sowie die Fakultät unter internationales.gw"AT"uni-hamburg.de.