§ 17-Professuren und Privatdozenturen
Die Universität Hamburg kann Personen, die sich durch hervorragende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an der UHH erfolgreich selbständig gelehrt haben, die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin/Professor“ (pdf) geregelt. Professor:innen nach § 17 Abs. 1 HmbHG sind verpflichtet, Lehrveranstaltungen im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Semester anzubieten, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Die Fakultät für Geisteswissenschaften kann habilitierten Wissenschaftler:innen auf Antrag die Lehrbefugnis als Privatdozent:in verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozen:tin gemäß § 17 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Privatdozentursatzung, pdf) geregelt. Die Verleihung erfolgt für ein bestimmtes Fachgebiet. Die Privatdozent:in ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktiven §17-Professor:innen und Privatdozent:innen in der Fakultät für Geisteswissenschaften. Informationen über Ehemalige finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche.
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A
B
F
PD Dr. rer. nat. Jost Leonhardt Fischer
G
H
PD Dr. Yannis Hadjinicolaou
J
K
L
M
Prof. Dr. Dr. h.c. Cécile Michel
N
P
R
S
T
W
Prof. Dr. Axel E. Walter