Ethikkommission der Fakultät (EKGW)
Die Berücksichtigung ethischer Fragen in Forschungsvorhaben wird als zunehmend wichtiger angesehen. Viele Drittmittelgeber (u.a. EU, DFG) und Zeitschriften empfehlen oder verlangen die ethische Reflexion beziehungsweise vorherige Prüfung bei Forschungen mit Menschen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen regelt die DSGVO. Ihr sind Forschende verpflichtet.
Die Ethikkommission an der Fakultät für Geisteswissenschaften (EKGW) berät Wissenschaftler:innen der Fakultät für Geisteswissenschaften in ethischen Fragen ihrer Forschungsvorhaben. Die ethische Beratung erfolgt ausschließlich auf Antrag und freiwillig. Die spezifischen ethischen Richtlinien der jeweiligen Fachgesellschaften werden als Grundlage der ethischen Beratung angesehen.
Die Ethikkommission kann auf Antrag tätig werden,
- wenn ernsthafte und nachvollziehbare ethische Bedenken thematisiert werden,
- wenn ein Votum von einem Drittmittelgeber oder einem institutionellen Kooperationspartner gefordert wird,
- wenn ein Ethikvotum von einem Publikationsorgan eingefordert wird.
Für ethische Fragestellungen bei der Bearbeitung studentischer Arbeiten und Promotionen sind die jeweiligen fachwissenschaftlichen Betreuer:innen zuständig. Treffen oben genannte Aspekte zu, können die Betreuer:innen gemeinsam mit den von ihnen betreuten Personen selbstverständlich einen Antrag auf Begutachtung durch die EKGW stellen.
Wenn Sie einen Antrag zur ethischen Begutachtung einreichen wollen, lesen Sie bitte zunächst die Richtlinien (pdf). Beachten Sie insbesondere die Gefährungs- und Risikobewertung bei Forschung im Ausland.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das tabellarische Formular (docx). Sie können Ihren Antrag an eine:n der beiden Vorsitzenden senden. Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen zusammengefasst in einer PDF-Datei per E-Mail.