Habilitation
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger ist die Habilitationsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 14. November 2012 am 4. September 2013 in Kraft getreten.
Zeitgleich kann auch die Lehrbefugnis gemäß der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 HmbHG (Privatdozentursatzung) vom 17. November 2011 beantragt werden.
Für sämtliche Habilitationsangelegenheiten in einem der Habilitationsfächer, in denen eine Habilitation an der Fakultät für Geisteswissenschaften möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Dekanatsreferentin Nicole Nitschke, Tel. 42838-8221, Mail: dekanatsref.gw"AT"uni-hamburg.de.