Habilitation und Lehrbefugnis ("Privatdozentur")
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger ist die Habilitationsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 14. November 2012 (HabilO GW) am 4. September 2013 in Kraft getreten. Die besondere Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung und Lehre in den von der Fakultät für Geisteswissenschaften vertretenen Habilitationsfächern kann in einem in der Habilitationsordnung geregelten Habilitationsverfahren nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Habilitationsschrift in Form einer Monographie oder durch wissenschaftliche Veröffentlichungen sowie durch ein Kolloquium.
Insbesondere die ersten Verfahrensschritte sind in der HabilO GW klar beschrieben:
- Die Habilitationsabsicht ist spätestens 6 Monate vor Beantragung der Zulassung zur Habilitation dem Dekanat schriftlich formlos anzuzeigen (vgl. § 3).
- Der Zulassungsantrag ist schriftlich formlos beim Dekanat einzureichen unter Angabe des angestrebten Habilitationsfachs. Zu den Anlagen des Antrags vgl. § 4 HabilO GW.
Kontakt
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Dekanatsreferentin, Leitung Dekanatsbüro
Edmund-Siemers-Allee 1, Raum 236
20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-8221
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Vertretung: Zsuzsa Becker, M.A.