Habilitation und Lehrbefugnis ("Privatdozentur")
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger ist die Habilitationsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 14. November 2012 am 4. September 2013 in Kraft getreten. Die besondere Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung und Lehre in den von der Fakultät für Geisteswissenschaften vertretenen Habilitationsfächern kann in einem in der Habilitationsordnung geregelten Habilitationsverfahren nachgewiesen werden.
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