Habilitation und Lehrbefugnis
Mit ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger ist die Habilitationsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 14. November 2012 am 4. September 2013 in Kraft getreten. Die besondere Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung in den von der Fakultät für Geisteswissenschaften vertretenen Habilitationsfächern kann in einem in der Habilitationsordnung geregelten Habilitationsverfahren nachgewiesen werden.
In einem parallel stattfindenden Verfahren kann die Habilitandin bzw. der Habilitand die Feststellung der besonderen Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Lehre beantragen.
Kontakt
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Dekanatsreferentin, Leitung Dekanatsbüro
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20146 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-8221
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Vertretung: Zsuzsa Becker, M.A.