Verwaltung von A bis Z
Im Folgenden finden Sie Informationen zu relevanten Themen und häufigen Fragen, die Ihnen eine Übersicht über die Zuständigkeiten in der Dekanats- und Fakultätsverwaltung, den Fachbereichen und Instituten bieten sollen.
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Thema | Bereich | Zuständigkeit | Weitere Informationen |
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§ 17-Verfahren | Personal; Lehre | Dekanatsbüro; Stabsstelle Berufungen |
Die Universität Hamburg kann Personen, die sich durch hervorragende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an der UHH erfolgreich selbständig gelehrt haben, die akademische Bezeichnung "Professor:in" gemäß § 17 Abs. 1 HmbHG verleihen. Vor Verfahrenseröffnung erfolgt eine Vorabanfrage an das Präsidium. Dafür ist das ausgefüllte Formular zur Vorabanfrage inklusive Anlagen über die Fachbereichssprecher:in bei der Dekanatsreferentin einzureichen, die die Unterlagen über die Stabsstelle Berufungen an das Präsidium übermittelt. Professor:innen nach § 17 Abs. 1 HmbHG sind verpflichtet, unentgeltliche Pflichtlehre (Titellehre) im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Semester anzubieten, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand. Weitere Informationen im KUS-Portal, eine Übersicht der §17-Professor:innen der Fakultät finden Sie hier. |
Affiliation bei Publikationen | Forschung | Prodekan für Forschung |
Bei wissenschaftlichen Publikationen ist die Universität Hamburg anzugeben, weitere Publikationsnormen hat die Fakultät nicht festgelegt. Für fremdsprachliche Publikationen gilt der Grundsatz, dass der Eigenname der Universität Hamburg nicht übersetzt werden darf, vgl. Vorgaben des Übersetzungsbüros. |
Arbeitshilfen | Personal | Präsidialverwaltung; Stab AU |
Sie haben eine gesundheitliche Einschränkung aufgrund einer Erkrankung, welche in der Ausübung Ihrer Tätigkeit, z.B. in der Büroarbeit zum Ausdruck kommt und benötigen deshalb eine körperliche Entlastung? Im KUS-Portal ist beschrieben, wie Sie den Spezialbedarf wie beispielsweise einen höhenverstellbaren Schreibtisch, ein Stehpult, einen ergonomischen Bürostuhl oder eine Vertikal-Maus an der UHH beantragen können. Für die Beantragung ist i.d.R. eine ärztliche Empfehlung (Attest), aus der die medizinische Notwendigkeit sowie die Art der Arbeitshilfe erkennbar ist, erforderlich. Die Nennung einer Diagnose ist nicht erforderlich. Dieses Attest kann durch Ihre behandelnden Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt ausgestellt werden. Alternativ können Sie über den Personalservice der UHH einen Termin beim Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) beantragen. Der AMD wird Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit den Bedarf des speziellen Mobiliars attestieren. |
Arbeitssicherheit | Personal | Verwaltungsleitung; Stabsstelle AU | Alle Informationen zum Thema Arbeitssicherheit und Umweltschutz finden Sie im KUS-Portal. Ihr Ansprechpartner in der Fakultät, auch zu Fragen der Corona-Pandemie, ist der Verwaltungsleiter. |
Ausnahmeantrag zur Stellenbesetzung | Personal | Fakultätsverwaltung; Team Personal; Dekanat |
Bei allen unbefristeten Stellenbesetzungen des TVPs sowie Wissenschaftlichen Personals, die nicht ausschließlich aus Drittmitteln finanziert werden, ist ein Ausnahmeantrag erforderlich. Der Antrag muss von den Sprecher:innen unterschrieben und über die Referent:innen an die Kolleginnen des Teams Personal, Angela Beelte und Jelena Buzuk, übermittelt werden. Nach einer ersten Prüfung entscheidet das Dekanat über die Befürwortung des Ausnahmeantrags und leitet diesen zur Genehmigung an die Präsidialverwaltung weiter. Zusammen mit dem Ausnahmeantrag ist immer eine aktuelle Stellenbeschreibung einzureichen. Sobald eine Entscheidung zum Ausnahmeantrag vorliegt, wird die Fakultät von Abt. 6 entsprechend informiert. Die Fakultätsverwaltung leiten diese Entscheidung (per Mail) an den Fachbereich (üblicherweise an die Sprecher:innen und die Referent:innen). Die positive Entscheidung/Genehmigung wird von der Antragsteller:innen in den Workflow eingepflegt. Weitere Informationen sowie Formulare finden Sie im KUS-Portal. |
Ausnahmesachverhalt bei der Anwendung von §5 LVVO (Co-Teaching) | Studium; Lehre | Studiendekanat |
Lehrveranstaltungen, an denen zwei oder mehrere Lehrpersonen beteiligt sind, werden grundsätzlich entsprechend dem Maß ihrer jeweiligen Lehrbeteiligung anteilig auf die Deputate bzw. Lehrverpflichtungen angerechnet. Dabei wird die Lehrbeteiligung in der Regel zu jeweils gleichen Teilen auf die Deputate bzw. Lehrverpflichtungen der Beteiligten angerechnet. Eine Anrechnung in größerem Umfang bedarf der Genehmigung des Dekanats. Entsprechende Anträge können grundsätzlich nur dann bearbeitet und genehmigt werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Anträge auf Genehmigung von Ausnahmesachverhalten bei der Anwendung von § 5 LVVO sind (formlos) an das Studiendekanat zu richten. Das Dekanat behält sich eine Einzelfallprüfung vor. |
Ausschuss für Lehre und Studium (ALSt) | Studium; Lehre | Studiendekanat; Fachbereichsbeauftragte für Lehre und Studium |
Der ALSt der Fakultät berät den Fakultätsrat in allen Angelegenheiten von Studium und Lehre. Er wird vom Prodekan für Studium & Lehre geleitet. Gleichzeitig verfügt jeder Fachbereich über einen Fachbereichs-ALSt, der die Fachbereichsräte in Studienangelegenheiten berät. |
Benutzerkennung (B-Kennung) | Personal | RRZ |
Angehörige der UHH (Studierende und Bedienstete) erhalten automatisiert eine persönliche Berechtigung (Benutzerkennung, auch B-Kennung genannt) zur IT-Nutzung im Rahmen ihres Studiums bzw. ihrer Dienstaufgaben. D.h. weder Studierende noch Beschäftigte müssen im Regelfall eine Kennung beantragen. Wer eine B-Kennung hat, erhält automatisch eine Mailadresse nach dem Muster vorname.nachname(at)uni-hamburg.de bzw. vorname.nachname(at)studium.uni-hamburg.de. Die Benutzerkennung bleibt für das gesamte Vertragsverhältnis bzw. die Zeit des Studiums gültig. Ausnahmen bilden u.a. Lehrbeauftragte oder Privatdozent:innen ohne Arbeitsvertrag an der UHH:
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Berufungsverfahren | Personal; Berufungsangelegenheiten | Dekanatsreferentin; Stabsstelle Berufungen |
Zuständig für die Betreuung der Berufungsverfahren in der Fakultät ist die Dekanatsreferentin Nicole Nitschke. Als Ansprechpartner für Berufungskommissionen gibt auch die Stabsstelle Berufungen in enger Abstimmung mit dem für Berufungsangelegenheiten zuständigen Präsidiumsmitglied, dem Präsidenten Univ.-Prof. Dr. med. Hauke Heekeren, Auskunft zu allen aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Berufungsordnung. Alle Informationen zu Berufungsangelegenheiten finden Sie im KUS-Portal. Über den Stand aktueller Berufungsverfahren an der UHH informiert die Stabsstelle Berufungen. |
Berufungsmittel | Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Höhe und Laufzeit der Berufungsmittel werden in der Berufungszusage festgehalten. Eine Verlängerung der Verausgabungsfrist von Berufungsmitteln kann über den Verwaltungsleiter beim Dekanat beantragt werden, hierfür ist eine entsprechende Begründung notwendig. Bei Fragen zu Ihren Berufungsmitteln wenden Sie sich an Catrin Holdorf, Team Finanzen. |
Bewirtungen | Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Bewirtungskosten sind Aufwendungen für Speisen und Getränke, die im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Universität für die Bewirtung von Gästen und Beschäftigten entstehen. In begründeten Einzelfällen ist eine Übernahme oder Erstattung von Bewirtungskosten zulässig, die Voraussetzungen regelt die Richtlinie über die Erstattung von Bewirtungs- und Repräsentationsausgaben der Fakultät für Geisteswissenschaften (pdf). Bitte beachten Sie, dass zur Übernahme von Bewirtungskosten grundsätzlich Vergleichsangebote eingeholt werden müssen und eine Auftragserteilung über das Dienstleistungszentrum Einkauf Campus erfolgen muss. Bei Fragen zu Bewirtungen wenden Sie sich an Catrin Holdorf, Team Finanzen. |
Bibliotheken | Bibliotheken | Verwaltungsleitung; Bibliotheksausschuss |
Die Fakultät verfügt über vier Fachbereichsbibliotheken:
Der Bibliotheksausschuss der Fakultät GW besteht aus den Bibliotheksleitungen der vier Fachbereichsbibliotheken sowie vier Hochschullehrer:innen der jeweiligen Fachbereiche. |
Cotutelle-Verfahren (Promotion) |
Studium | Promotionsbüro |
Sie können "binational" promovieren, indem Sie bei Antragstellung auf Zulassung zur Promotion die Einsetzung einer binationalen Betreuungskommission beantragen (nach § 6 Absatz 2 oder nach § 6 Absatz 4 ). Ihre internationale Betreuer:in wird dann als Gutachter:in und als Mitglied der Prüfungskommission eingesetzt. Im Allgemeinen wird für eine gemeinsame Promotion eine einzige Urkunde ausgestellt, für eine Cotutelle zwei getrennte Urkunden, die mit einem Vermerk versehen sind, der die Einschreibung für die Cotutelle widerspiegelt. Gemäß Dekanatsbeschluss können Cotutelle-Verfahren nur dann unterschrieben Weitere Informationen zu Cotutelle-Verfahren finden Sie im KUS-Portal. |
Deputatsminderungen | Lehre | Dekanatsreferentin |
Die Fakultäten werden jedes Frühjahr vom Präsidium aufgefordert, für das darauffolgende Studienjahr Anträge auf Reduktion der Lehrverpflichtung gemäß §§ 16, 16a, 17 Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) zu stellen. Dabei verfügen die Fakultäten über in der Regel unveränderliche Kontingente für Deputatsminderungen auf Grund von durch die LVVO vorgegebenen Tatbeständen in Forschung, Lehre in strukturierten Promotionsprogrammen und Selbstverwaltung. Das Dekanat GW erstellt die Anträge in Rücksprache mit den Fachbereichen. Zuständig ist die Dekanatsreferentin Nicole Nitschke. |
Dekanat | Personal | Fakultätsrat |
Das Dekanat besteht aus einer Dekan:in und zwei oder drei Prodekan:innen. Die Verwaltungsleitung nimmt an den Sitzungen des Dekanats mit beratender Stimme teil. Die Amtszeit der Dekan:in beträgt fünf Jahre, die der Prodekan:innen beträgt drei bis fünf Jahre. Die abschließende Bestimmung über die Anzahl der Prodekan:innen und deren Amtszeit unterliegt dem Vorschlagsrecht der Dekan:in. Die Mitglieder des Dekanats werden vom Fakultätsrat nach den Bestimmungen des HmbHG gewählt. Die Prodekan:innen werden auf Vorschlag der Dekan:in gewählt. Der Dekan:in steht bei der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben die Richtlinienkompetenz zu und überträgt jeder Prodekan:in einen eigenen Aufgabenbereich. Dem Dekanat obliegen die in § 90 Absatz 6 HmbHG bzw. in § 6 Absatz 2 der Grundordnung der Universität Hamburg genannten Aufgaben. Die aktuelle Zusammensetzung des Dekanats der Fakultät für Geisteswissenschaften finden Sie hier. |
Dienstreisen | Personal | Dekanatsbüro; Team Dienstreisen |
Voraussetzung für den Antritt einer Dienstreise ist deren Genehmigung. Bitte stellen Sie Ihren Dienstreiseantrag mittels des im KUS-Portal bereitgestellten Formulars. Hochschullehrer:innen müssen ihre Dienstreise lediglich anzeigen. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls im KUS-Portal. Eine Ausnahme bildet die Reise mit dem privaten Kfz; dessen Nutzung sollte aus versicherungstechnischen Gründen vorab genehmigt werden:
Alle wesentlichen Informationen zum Thema Dienstreisen sind in den FAQs zusammengefasst. |
Disputationstermine | Nachwuchsförderung | Promotionsbüro |
Die Disputation ist die zweite und abschließende Prüfungsleistung in einem Promotionsverfahren. Alle Disputationen, sofern nicht anders gewünscht, sind hochschulöffentlich. Eine Übersicht über die öffentlichen Disputationstermine in der Fakultät für Geisteswissenschaften finden Sie hier (nur hochschulintern zugänglich). Bei Fragen in Promotionsangelegenheiten wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen des Promotionsbüros. |
Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften | Nachwuchsförderung | Prodekanat für Internationales und Nachwuchsförderung; Dekanatsreferentin; Dekanatsbüro |
Das Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften steht allen Promovierenden der Fakultät für Geisteswissenschaften offen, die nicht in einem der drittmittelgeförderten GRK promovieren. Das Doktorandenkolleg bietet neben einem strukturierten Promotionsprogramm aus fachlichen und überfachlichen Lehrveranstaltungen und verbindlichen Betreuungsstandards auch weitere attraktive Fördermöglichkeiten. Da strukturierte Promotionsprogramme immer mehr zum internationalen wissenschaftlichen Ausbildungsstandard gehören, ist das Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften jeder beruflichen Karriere im In- und Ausland dienlich. Weitere Informationen zur Aufnahme, Teilnahmevoraussetzungen und Fördermöglichkeiten finden Sie sich auf der Webseite des Doktorandenkollegs. |
Drittmittelantrag | Forschung | Prodekanat für Forschung |
Bei Anträgen auf Förderung von Verbundprojekten (Graduiertenkolleg, Forschungsgruppe, Sonderforschungsbereich o.ä.) kontaktieren Sie möglichst früh den Prodekan für Forschung und Abt. 4, da diese Anträge in Absprache mit der Fakultät von der Universität gestellt werden. Finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung leistet gegebenenfalls Abt. 4 in Absprache mit der Fakultät. Bei Einzelprojekten müssen die Anträge von der Fakultät befürwortet werden, falls es sich um einen Antrag auf Eigene Stelle handelt bzw. Ressourcen der Fakultät in Anspruch genommen werden sollen. Priorität haben Anträge in den Forschungsschwerpunkten. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Drittmittelanzeige | Forschung | Prodekanat für Forschung; Referentin für Kommunikation |
Gemäß Drittmittelsatzung der UHH muss in der Planungsphase Ihres Drittmittelprojekts, spätestens bei Antragsstellung eine Drittmittelanzeige (pdf) (englische Version (pdf)) gestellt werden. Dies gilt für alle "extern" finanzierten Projekte unabhängig von der Bewilligungssumme. Die Drittmittelanzeige reichen Sie vollständig ausgefüllt und von Projektleitung sowie Fachbereichsleitung unterschrieben im Dekanat ein. Ihre Drittmittelanzeige senden Sie per E-Mail an die Dekanatsreferentin, die die Drittmittelanzeigen im Auftrag des Verwaltungsleiters unterschreibt. Die Drittmittelanzeige dient der Information und wird im Fachbereich u.a. für die Raumplanung benötigt. Wenn Sie eine IT-Ausstattung benötigen, vergessen Sie nicht, Ihre zuständigen IT-Verantwortlichen darüber zu informieren. Im Falle der Bewilligung Ihres Projekts wird eine aktualisierte Drittmittelanzeige nebst Bewilligungsbescheid benötigt, die Sie erneut über die Fachbereichsleitung im Dekanat einreichen. Dabei ist es unerlässlich, den Fachbereich über die konkreten Raum- und IT-Bedarfe zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Einbruch/ Diebstahl | Flächenmanagement | Serviceteam; Präsidialverwaltung |
Was im Falle eines Einbruchs oder Diebstahls von Universitätseigentum zu tun ist, entnehmen Sie dem KUS-Portal. Nach Bemerken des Einbruchs/Diebstahls ist umgehend die bzw. der Vorgesetzte und das Serviceteam zu informieren. Die Abwicklung der Strafanzeige erfolgt über die Stabsstelle Recht. In Kürze werden im KUS-Portal auch Informationen zur Vorbeugung von Diebstählen privater Gegenstände am Arbeitsplatz veröffentlicht. Bitte achten Sie stets darauf, Ihre Bürotür beim Verlassen des Raumes abzuschließen, und bewahren Sie persönliche Gegenstände nicht frei zugänglich auf. Im Falle des Diebstahls von persönlichem Eigentum am Arbeitsplatz informieren Sie zusätzlich selbstständig die Polizei, um den Verlust anzuzeigen. |
eLearning | Studium; Lehre | Studiendekanat; DL-Büro |
Das Büro für Digitalität in der Lehre (DL-Büro, vormals eLearning-Büro) der Fakultät für Geisteswissenschaften steht den Lehrenden der Fakultät als Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Plattformen und Digitalisierung an der UHH zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Erasmus | Internationales; Studium | Prodekanat für Internationales und Nachwuchsförderung; Erasmus-Büro |
Das Erasmus-Büro unterstützt internationale Gaststudierende bei allen Fragen und organisatorischen Schritten für einen Studienaufenthalt an der Universität Hamburg sowie die Studierenden der Fakultät rund um ihr Auslandsstudium an einer der europäischen Partneruniversitäten. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Erasmus-Beauftragte | Internationales; Studium | Fachbereiche |
Jeder Fachbereich verfügt über einen oder mehrere Erasmus-Beauftragte, die den Studierenden im jeweiligen Fach zum Auslandsstudium an einer der Partneruniversitäten beraten. Eine Übersicht über die Erasmus-Beauftragten der Fachbereiche finden Sie hier. |
Erholungsurlaub | Personal | Fachbereiche; Geschäftszimmer |
Beschäftigte haben in jedem Kalenderjahr einen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts/der Besoldung. Wissenschaftliches Lehrpersonal hat Erholungsurlaub grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit zu nehmen. Für den 24. und 31. Dezember ist kein Antrag auf Urlaub bzw. Freizeitausgleich erforderlich. Die Abwicklung von Urlaubsanträgen wird von den Fakultäten unterschiedlich gehandhabt, in der Fakultät für Geisteswissenschaften gibt es keine Sonderbedarfe. Die Verantwortung liegt bei den Vorgesetzten, die Urlaubszeiten aller Beschäftigten müssen in einer Urlaubsliste dokumentiert werden. Fragen Sie in Ihrem Geschäftszimmer nach der individuellen Regelung in Ihrem Institut. Alle benötigten Formulare und Gesetzestexte zum Thema Erholungsurlaub sowie einen Urlaubsrechner zur Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs finden Sie im KUS-Portal. |
Ethikkommission | Forschung | Ethikkommission |
Die Ethikkommission der Fakultät für Geisteswissenschaften (EKGW) berät Wissenschaftler:innen in ethischen Fragen ihrer Forschungsvorhaben. Die ethische Beratung erfolgt ausschließlich auf Antrag und freiwillig. Auf Wunsch können Voten gebildet werden, die auch für die Weiterleitung an Drittmittelgeber oder Zeitschriften geeignet sind. Die spezifischen ethischen Richtlinien der jeweiligen Fachgesellschaften werden als Grundlage der ethischen Beratung angesehen. Weitere Informationen finden Sie hier. |
Evaluationen von Juniorprofessuren | Personal | Dekanatsreferentin; Stabstelle Berufungen |
Die Einrichtung einer Juniorprofessur erfolgt zunächst befristet. Nach Ablauf der 1. Phase der Juniorprofessur und bei Tenure-Track-Professuren zudem nach Ablauf der 2. Phase erfolgt eine geregelte Evaluation. Die Durchführung der Zwischenevaluation und der Tenure-Evaluation obliegt der Fakultät, der die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor angehört. Die Prüfung des Evaluationsverfahrens wird in der Stabsstelle Berufungen vorgenommen. Juniorprofessor:innen werden vom Dekanat der Fakultät rechtzeitig vor Beginn des Evaluationsverfahrens aufgefordert, die Zwischen- bzw. Tenure-Evaluation zu beantragen. Weitere Informationen sowie die geltende Satzung für Juniorprofessuren der UHH finden Sie im KUS-Portal. |
Evaluationsbeauftragte | Studium; Lehre | Fachbereiche; Studiendekanat; Referentin für Studiengangsevaluation |
Jeder Fachbereich verfügt über eine:n Evaluationsbeauftragte:n, die bzw. der vom zuständigen Fachbereichsrat gewählt wird. Die Aufgaben sind im Befragungskonzept der Fakultät GW (Konzept zur Organisation, Durchführung und Auswertung von Befragungen im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems für die Bachelor- und Masterstudiengänge inklusive Lehramtsteilstudiengänge, §§ 4 und 5) geregelt: Die bzw. der Evaluationsbeauftragte fungiert als zentrale Ansprechperson für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Befragungen (insbes. Lehrveranstaltungsevaluationen) in den zugeordneten Fächern und steht dabei mit dem Team Evaluation im HUL in Kontakt. Regelmäßig berichtet die/der Evaluationsbeauftragte dem Studiendekanat sowie dem Fachbereichsrat über die im jeweiligen Fachbereich durchgeführten Befragungen. |
Exkursionen | Studium; Lehre; Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Vor der Durchführung der Exkursion muss ein Kostenvoranschlag zur Ermittlung der voraussichtlichen Kosten in der jeweiligen Fachbereichsverwaltung eingereicht werden. Die Abrechnung erfolgt mit dem Formular Exkursionsabrechnung (xls) nach der Exkursionsrichtlinie (pdf). Bei Reisen im privaten PKW, wird der Erklärungsbogen für die Mitnahme im privaten PKW (pdf) benötigt. Eine Exkursion ist für die teilnehmenden Lehrkräfte und Begleitpersonen (Wiss. Hilfskräfte etc.) eine Dienstreise im Sinne des Hamburgischen Reisekostengesetztes (HmbRKG). Deshalb muss von Lehrkräften vor Exkursionsbeginn ein Dienstreiseantrag gestellt werden. Lehrende werden über Team 731: Dienstreisen abgerechnet, Studierende über die Fakultätsverwaltung, Catrin Holdorf. Die Fakultät GW ist Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk. So können Sie sich im Dekanatsbüro für Ihre Exkursionen Mitgliedskarten ausleihen und Zugang zu mehr als 400 Jugendherbergen in Deutschland und über 3.000 Jugendherbergen weltweit erhalten – auch ohne selbst DJH-Mitglied zu sein. Im Inland reisen Sie als Gruppe ab 4 Personen, im Ausland ab 10 Personen einschließlich Gruppenleitung. Die Mitgliedkarten können Sie kostenfrei im Dekanatsbüro ausleihen, eine Reservierung per Mail wird empfohlen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (pdf). |
Fachbereichsrat | Gremien | Fachbereiche |
Zur Wahrnehmung der Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium in den Wissenschaftsgebieten gliedert sich die Fakultät in 8 Fachbereiche. Den Fachbereichen werden von der Fakultät gemäß dem HmbHG und der Grundordnung Aufgaben in den folgenden Bereichen übertragen:
Die Fachbereiche nehmen darüber hinaus die ihnen vom Dekanat übertragenen fachbezogenen Aufgaben der Fakultät in Forschung, Lehre und Studium einschließlich der Nachwuchsförderung, der Gleichstellung und der internationalen Beziehungen wahr. Sie sind zuständig für die interne Bewirtschaftung der ihnen vom Dekanat zugewiesenen Mittel. Die Mitglieder der Fachbereiche wählen gemäß der Wahlordnung der Universität Hamburg in der jeweils geltenden Fassung einen Fachbereichsrat. Die Fachbereichsräte bestimmen eine Fachbereichsleiter:in, die Sprecher:in genannt wird, sowie eine Stellvertretung, die jeweils der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören. |
Fakultätskammer | Gremien | Dekanatsbüro |
Zur Koordination und Kommunikation der Leitungsaufgaben des Dekanats wird eine Fakultätskammer aus den Fachbereichssprecher:innen, der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät und dem Dekanat sowie der Verwaltungsleitung gebildet. Den Vorsitz in der Fakultätskammer führt die Dekan:in. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Kollegin im Dekanatsbüro. |
Fakultätsrat | Gremien | Dekanatsbüro |
Der Fakultätsrat ist eines der beiden Organe der Fakultät für Geisteswissenschaften. Die Aufgaben des Fakultätsrats werden durch die Satzung der Fakultät für Geisteswissenschaften bestimmt: Die Mitglieder der Fakultät wählen gemäß der Wahlordnung zum Akademischen Senat und zu den Fakultätsräten der Universität Hamburg in der jeweils geltenden Fassung einen Fakultätsrat. Dem Fakultätsrat gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder an:
Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Die Dekan:in ist nicht-stimmberechtigtes Mitglied im Fakultätsrat und führt den Vorsitz. Dem Fakultätsrat obliegen neben der Wahl des Dekanats die in § 91 Absatz 2 HmbHG genannten Aufgaben. Bei Fragen wenden Sie sich an Aleksandra Ostrowska im Dekanatsbüro. |
Fakultätssatzung | Gremien; Personal | Präsidium; Dekanat; Fakultätsrat |
Die Satzung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg vom 27. Januar 2016 (pdf) (Änderung vom 25. Januar 2023 (pdf))bestimmt die Organisation der Fakultät unter Berücksichtigung des Hamburgischen Hochschulgesetzes. In ihr sind Mitglieder und Organe sowie die innere Strultur der Fakultät festgelegt. |
Fakultätsverwaltung | Personal; Finanzen | Verwaltungsleitung |
Die Fakultätsverwaltung unterstützt Sie bei Finanz- und Personalfragen und kann Ihnen Ansprechpersonen auf zentraler Ebene benennen. Verwaltungsleiter der Fakultät GW ist Christoph Rettberg. Eine Übersicht über die Kolleg:innen in der Fakultätsverwaltung finden Sie hier. |
Finanzierung von Stellen | Personal; Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Personal; Team Drittmittelmanagement |
Bei der Finanzierung von Stellen ist zwischen Landesmitteln/Etat und Drittmitteln zu unterscheiden.
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Portal Forschungsinformation (FIS-Portal) | Forschung |
Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement |
Das Forschungsinformationssystem (FIS) ist ein Werkzeug der Forschungsadministration, das auch als Datenquelle für die Außendarstellung und für das Berichtswesen an Behörden und Drittmittelgeber:innen fungiert. Die in einem Forschungsinformationssystem mögliche umfassende Verknüpfung von Daten, auch unter der Einbeziehung weiterer hochschulinterner Datenquellen, ermöglicht eine breite Nutzung für strategische Planung in der Hochschulverwaltung und den Fakultäten. Das FIS ermöglicht eine tagesaktuelle Recherche in den aus vielen verschiedenen Quellen im Forschungsinformationssystem zusammengeführten Daten, wie Publikationen, Forschungsthemen, Projekten, Preisen und Forschungsgeräten. Das Portal bietet zudem auch die Möglichkeit, internationale Kooperationen oder Publikationen mit thematischem Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen anzuzeigen. Wissenschaftler:innen der UHH können sich mit ihrer Benutzerkennung (B-Kennung) am FIS anmelden und ihre Daten in das System einpflegen. Die hinterlegten Daten können auch auf der eigenen Personenseite in Ihrem Institut ausgespielt werden. |
Forschungsdatenmanagement (FDM) | Forschung | Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement |
Das aus dem Projekt "GWIN - Geisteswissenschaftliche Infrastruktur für Nachhaltigkeit" (Laufzeit: 2013-2017) hervorgegangene Zentrum für nachhaltiges Forschungsdatenmanagement (ZFDM) der UHH bündelt Infrastrukturen, Kompetenzen und Aufgaben in einer Betriebseinheit sowie im Regionalen Rechenzentrum (RRZ), um auf dieser Basis synergiebildende und nachhaltige Services anzubieten und die Wissenschaft von informations-, kommunikations- und medientechnischen Spezialaufgaben und -kenntnissen zu entlasten. Ziel ist die Unterstützung aller Wissenschaftler:innen bei Auswahl und Nutzung digitaler Werkzeuge und Services im Bereich der Forschungsdaten. |
Forschungssemester | Forschung | Dekanatsbüro |
Hochschullehrer:innen haben nach acht Semestern Lehre die Möglichkeit, ein Forschungssemester zu beantragen. Professorale Lehre, die an anderen Universitäten geleistet wurde, wird dabei berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Forschungssemesters besteht grundsätzlich nicht. Eine Gewährung von Forschungssemestern für Juniorprofessor:innen ist vom Präsidium nicht vorgesehen (vgl. Leitfaden zur LVVO, Stand: September 2012, pdf). Anträge auf Gewährung eines Forschungssemesters sind:
über das Dekanatsbüro an das Dekanat zu richten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt (pdf) sowie in der Handreichung zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen auf die Lehrverpflichtung sowie zu Als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Forschungssemestern gilt die Verwaltungsanordnung vom 05.02.1975 (in der Fassung vom 04.12.1986). Wenn das Forschungsvorhaben Abwesenheiten vom Dienstort von mehr als 4 Wochen erfordert, muss zwingend Sonderurlaub (zu Forschungszwecken, gemäß §8 Hamburgische Sonderurlaubsrichtlinie) beantragt werden. Bei Abwesenheiten von weniger als 4 Wochen reicht eine Dienstreiseanzeige. Nach Abschluss eines Forschungssemesters ist der entsprechende Kurzbericht über die Ergebnisse des Forschungssemesters zeitnah mit einer entsprechenden Fristsetzung und nicht erst mit dem Antrag für das nächste Forschungssemester einzureichen. Diese Regelung gilt erstmals für Anträge auf Gewährung eines Forschungssemesters für das Sommersemester 2023. Für Rückfragen wenden Sie sich an Dorothea Blumenberg, Dekanatsbüro. |
Free Mover | Internationales | Prodekanat für Internationales und Nachwuchsförderung; Erasmus-Büro |
Internationale Gaststudierende, die nicht auf Basis eines Austausch- oder Stipendienprogramms, sondern selbständig organisiert für ein bis maximal zwei Gastsemester an der Universität Hamburg studieren möchten, können sich für ein Free Mover-Gaststudium bewerben. Free Mover können während Ihres Studienaufenthaltes nach Absprache mit dem Fachbereich Kurse besuchen und Leistungspunkte sammeln. Der Erwerb eines Hochschulabschlusses an der Universität Hamburg ist im Rahmen eines Free Mover-Aufenthalts nicht möglich. Weitere Informationen zum Gaststudium als Free Mover finden Sie hier. |
Freistellungen nach § 12 Abs. 3 HmbHG | Personal | Dekanatsbüro; Verwaltungsleitung; Präsidialverwaltung |
Nach § 12 Abs. 3 HmbHG können Professor:innen auf begrenzte Zeit zur Wahrnehmung von Aufgaben der Forschung in ihrem Fach von anderen Aufgaben ganz oder teilweise freigestellt werden. Freistellungen werden z.B. im Falle von Beurlaubungen für Forschungsvorhaben an der eigenen Universität (Fellowships) bewilligt. Im Gegensatz zum Sonderurlaub bleibt bei einer Freistellung die Mitgliedschaft an der UHH bestehen. Daher ist auch weiterhin eine Ressourcenverantwortung bei Haushalts- bzw. Drittmitteln sowie die Ausübung von Ämtern (z.B. Vorsitz Prüfungs-/ Berufungskommission) möglich. Ihr Vorhaben besprechen Sie bitte vorab mit Ihrer zuständigen Personalsachbearbeiterin in Abt. 6, anschließend reichen Sie Ihren formlosen Antrag auf Freistellung über das Dekanatsbüro bei der Dekanin ein. Folgende Angaben sind notwendig:
Diese Regelung gilt auch für Juniorprofessor:innen. Die Dauer der Juniorprofessur verlängert sich durch die Freistellung nicht und die Evaluationskriterien bleiben davon unberührt. |
Gastwissenschaftler:innen | Internationales | Dekanatsbüro |
Über die Gewährung des Gastrechts in der Fakultät GW entscheidet das Dekanat. Das Gastrecht erlaubt dem Gast die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Geräten etc. der UHH nach Maßgabe der von der UHH im Vertrag über die Gewährung des Gastrechts getroffenen Regelungen und wird befristet gewährt (ehemals Gastprofessur). Für jeden Gast ist ein entsprechender Gastvertrag abzuschließen. Diese Regelung gilt für alle Gastwissenschafter:innen (ehemals Gastprofessor:innen) unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, der Finanzierung des Gastaufenhalts sowie der Herkunft aus In- oder Ausland. Die Gastverträge werden von der Dekanin unterzeichnet und sind dem Dekanatsbüro durch die gastgebende Stelle vor Beginn des Gastaufenthalts vorzulegen. Weitere Informationen zum Gastrecht finden Sie hier. |
Gleichstellung | Personal | Gleichstellungsbeauftragte |
Der Fakultätsrat wählt auf Vorschlag der Gleichstellungsvollversammlung für drei Jahre eine:n Gleichstellungsbeauftragte:n der Fakultät sowie je eine Stellvertretung aus jedem der Fachbereiche. Wählbar sind Hochschullehrer:innen sowie Mitglieder des akademischen Personals. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Referentin der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt u.a. bei der Koordination der Gleichstellungsmaßnahmen an der Fakultät, dem Berichtswesen, der Verwaltung des Gleichstellungsförderfonds der Fakultät, der Veranstaltungsorganisation sowie der Karriereförderung von Wissenschaftlerinnen der Fakultät. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Gleichstellung GW. |
Graduiertenschule | Nachwuchsförderung | Prodekanat für Internationales und Nachwuchsförderung; Dekanatsreferentin; Dekanatsbüro |
Alle Promovierenden und Promotionsinteressierten der Fakultät haben die Möglichkeit, im Rahmen der Graduiertenschule Mitglied eines strukturierten Promotionsprogrammes zu werden. Die Graduiertenschule vereint die verschiedenen Graduiertenkollegs an der Fakultät für Geisteswissenschaften unter einem Dach. Sie wird von einem Vorstand, der aus der Sprecherin, den Leiter:innen der GRKs sowie zwei Promovendenvertretungen besteht, geleitet. Sprecherin der Graduiertenschule ist die Prodekanin für Internationales und Nachwuchsförderung. Die Fakultät stellt studierenden Mitgliedern ihrer Graduiertenschule Mittel zu Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten im Rahmen der jeweiligen Promotionsprojekte zur Verfügung. Ihren Antrag reichen Sie im Dekanatsbüro ein. Weitere Informationen zur Graduiertenschule und der Beantragung von Sachmitteln finden Sie hier. |
Großgeräte | Finanzen | Dekanatsbüro; Team Finanzen |
Beantragt werden können DFG-Großgeräte über 200.000 € oder wissenschaftliche Einzelgeräte unter 200.000 €. Für die Beantragung von Geräten ist die Fachbereichsleitung erster Ansprechpartner. Jährlich erfolgt eine Aufforderung zur Bedarfsanmeldung für die Beschaffung wissenschaftlicher Geräte von 5.000 € bis 200.000 € über das Dekanatsbüro der Fakultät. Die Beschaffung der bewilligten wissenschaftlichen Geräte erfolgt unter Angabe des jeweils für diese Beschaffung mitgeteilten PSP-Elements durch das Referat 73 „Einkauf- und Dienstreisen“ bzw. durch das Dienstleistungszentrum Einkauf Campus. Für Rückfragen bei der Beschaffung steht Ihnen Merle Berliner zur Verfügung. Zu DFG-Großgeräten und Großgeräten der Länder berät die Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung. Investitions- und Kommunikations-Geräte (IuK) sind bei der IuK-Haushaltskommission am Rechenzentrum zu beantragen, Bedarfe melden Sie bitte über die jeweiligen IT-Verantwortlichen Ihres Fachbereichs dem FIO der Fakultät. Eine Aufforderung zur Bedarfsplanung erfolgt jährlich am Jahresende. |
Habilitation | Forschung | Dekanatsreferentin |
Die besondere Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung in den von der Fakultät für Geisteswissenschaften vertretenen Fächern kann in dem in der Habilitationsordnung geregelten Habilitationsverfahren nachgewiesen werden. In einem parallel stattfindenden Verfahren kann die Habilitandin bzw. der Habilitand die Feststellung der besonderen Befähigung zur selbstständigen wissenschaftlichen Lehre beantragen. Zeitgleich kann auch die Lehrbefugnis gemäß der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 HmbHG (Privatdozentursatzung) vom 17. November 2011 erteilt werden. Die Absicht, die Zulassung zum Habilitationsverfahren zu beantragen, soll dem Dekanat spätestens sechs Monate vor Antragstellung nach § 4 schriftlich angezeigt werden. Der Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren ist beim Dekanat schriftlich einzureichen. In ihm ist das Fach zu nennen, für welches die Forschungs- und gegebenenfalls die Lehrbefähigung nachgewiesen werden soll. Für sämtliche Habilitationsangelegenheiten in einem der Habilitationsfächer, in denen eine Habilitation an der Fakultät für Geisteswissenschaften möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Dekanatsreferentin. |
IT Geisteswissenschaften | Personal | Faculty Information Officer; IT GW |
Die IT der Fakultät für Geisteswissenschaften (IT GW) ist Teil eines verteilten, aber integrierten IT-Gesamtsystems der Universität Hamburg. An zentraler Stelle steuert der Faculty Information Officer (FIO) die Bedarfsfestlegung wie auch Umsetzung und Beschaffung von IT-Bedarfen der Fakultät GW. Der FIO wird bei der Umsetzung auf operativer Ebene durch den Geschäftsführer der IT GW unterstützt. Ihre Ansprechpersonen vor Ort zu fachspezifischen Anwendungen, Bedarfen und Anforderungen sind die jeweiligen IT-Verantwortlichen in den Fachbereichen. Weitere Informationen zur IT GW finden Sie hier. |
Kapazitätsberechnung | Studium; Lehre | Präsidialverwaltung; Studiendekanat; Fachbereiche | Jährlich werden Kapazitäts- und Zulassungsberechnungen für die Studiengänge der UHH durchgeführt, deren Ergebnisse im Kapazitätsbericht festgehalten werden. Verantwortlich ist das Team "Kapazitätsplanung" der Abt. 7: Finanz- und Rechnungswesen, zuständig für die Kapazitätsberechnungen in der Fakultät ist das Studiendekanat, das die Berechnungen in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen erstellt. |
Kassenanordnungen | Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Eine Kassenanordnung ist eine schriftliche Anordnung gegenüber der Finanzbuchhaltung der UHH zur Vornahme einer bestimmten Handlung. Hierbei kann es sich um eine Zahlung oder um eine Vereinnahmung von Geldern handeln. Jeder Vorgang an die Finanzbuchhaltung ist mit einer entsprechenden Kassenanordnung zu versehen. Weiter Informationen zu Kassenanordnungen und Muster finden sich hier: https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/geld-und-konto/kassenanordnungen.html. Für Rückfragen stehen Ihnen Catrin Holdorf und Merle Berliner zur Verfügung. |
Kostenstellen | Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Auf der Kostenstelle werden die Zuweisungen aus dem Wirtschaftsplan sowie die Abflüsse durch Verbrauch dieser Mittel abgebildet. Jede Professur erhält eine eigene Kostenstelle auf der die Zuweisung der Grundausstattung und die entsprechende Verausgabung abgebildet wird. Die Kostenstellen unterliegen der Jährlichkeit, so dass im Idealfall die im Jahr zugewiesenen Mittel am Ende verbraucht sind. Für Rückfragen steht Ihnen Merle Berliner zur Verfügung. |
Krankmeldungen | Personalangelegenheiten | Fachbereiche | Im KUS-Portal finden Sie FAQs zum Verhalten im Krankheitsfall, die Ihnen einen schnellen Überblick bieten. Eine ausführliche Erläuterung der einzelnen Fragestellungen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden "Verhalten im Krankheitsfall" für Tarifbeschäftigte (PDF) bzw. dem Leitfaden "Verhalten im Krankheitsfall" für Beamt:innen (PDF). |
Lehrauftrag | Lehre | Fakultätsverwaltung; Lehrauftragsmanagement |
Zur Beantragung von Lehraufträgen sind in den Fachbereichen die notwendigen Formulare auszufüllen und bis zum 31. Januar für das Sommersemester bzw. bis zum 31. Juli für das Wintersemester vollständig per E-Mail bei der Fakultätsverwaltung unter lehrauftrag.gw"AT"uni-hamburg.de einzureichen. Selbstständige Beschäftigungen:
Fahrtkostenerstattung: Rechtliche Grundlagen:
Bitte beachten Sie, dass Lehraufträge grundsätzlich nur an Personen vergeben werden können, die über einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulabschluss verfügen. Begründete Ausnahmeanträge können formlos bei der Stabsstelle Arbeitsrecht und Grundsatz in Abt. 6 gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt für die Vergabe von Lehraufträgen (pdf). Für Rückfragen stehen Ihnen Merle Berliner und Nicole Erdmann unter lehrauftrag.gw"AT"uni-hamburg.de zur Verfügung. |
LOMI | Finanzen | Dekanatsreferentin; Team Finanzen |
Das Dekanat fordert jährlich die Hochschullehrer:innen der Fakultät auf, gemäß den vom Fakultätsrat verabschiedeten Vorgaben Anträge im Rahmen der Leistungs- und belastungsorientierten Mittelvergabe zu stellen (vgl. LOMI-Merkblatt (pdf)). Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich an die Dekanatsreferentin. Bei Fragen zur finanziellen Abwicklung wenden Sie sich an Frau Catrin Holdorf, Team Finanzen. |
Memorandum of Understanding (MoU) | Internationales | Abteilung Internationales; Dekanatsbüro |
Sie möchten die Zusammenarbeit mit einer ausländischen Hochschule formalisieren? Haben Sie eine Partnerhochschule in Sicht oder würden gern wissen, ob die Universität bereits mit einer bestimmten Hochschule eine Vereinbarung unterhält? Das Referat Strategie und Hochschulpartnerschaften berät Sie gern zu den Möglichkeiten, Kooperationsvereinbarungen mit ausländischen Hochschulen für Ihre Zusammenarbeit im Ausland zu schließen. Kooperationsvereinbarungen werden – mit Ausnahme der strategischen Partnerschaften –auf Fakultätsebene geschlossen. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung legen Sie mit Ihrem Partner die Absicht und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit fest. Fakultätsvereinbarungen werden nach einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung, koordiniert durch das Referat Strategie und Hochschulpartnerschaften, von der Dekan:in der Fakultät unterzeichnet. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im KUS-Portal. |
Mittelübertragung | Finanzen | Dekanat; Verwaltungsleiter; Team Finanzen |
Das Dekanat hat beschlossen (Stand: 12.11.2024), dass Mittel auf persönlichen Kostenstellen der Hochschullehrer:innen bei Vorhandensein bis zu einer Höhe von 2.000,- EUR antragsfrei im nächsten Jahr wieder zur Verfügung gestellt werden. Für darüber hinaus ggf. vorhandene Mittel sind bei Bedarf begründete Anträge über den Verwaltungsleiter beim Dekanat einzureichen. Bewilligt werden max. 50% der am Tag der Haushaltsabschlussbuchung über 2.000,- EUR vorhandenen Mittel und dies auch nur, sofern keine anderweitigen Landesmittel (z.B. Berufungs- oder Overheadmittel) zur Verfügung stehen. |
Mobiliar | Personal | Geschäftszimmer |
Grundsätzlich wird Mobiliar von den Instituten selbst beschafft und finanziert, wenden Sie sich daher zunächst an Ihr jeweiliges Geschäftszimmer. Die Präsidialverwaltung verfügt über kein zentrales Möbellager mehr. Die Möbelausstattung für Neuberufene, die in der Berufsverhandlung zugesichert wird, auf präsidialer Ebene beschafft. Das Team Herrichtung, Ausstattung, Umzüge in Abteilung 8: Liegenschaftsmanagement kümmert sich nur um Erstausstattungen von Gebäuden, wie etwa im neuen Philturm. Für Sonderbedarfe aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen siehe "Arbeitshilfen". |
Nebentätigkeit | Personal | Dekanatsbüro; Präsidialverwaltung |
Wenn Sie an der UHH beschäftigt sind und eine weitere Tätigkeit (auch eine kurzzeitige) neben Ihrer Hauptbeschäftigung annehmen möchten, handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die Sie rechtzeitig vor deren Aufnahme anzeigen müssen. Dazu zählen auch bezahlte Vorträge oder die Durchführung eines Workshop, wenn sie vergütet werden. Weitere Informationen sowie das Formular der Nebentätigkeitsanzeige finden Sie im KUS-Portal. Ihre Nebentätigkeitsanzeige reichen Sie vor Beginn Ihrer Nebentätigkeit bei Ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung in Abt. 6 ein. Die Unterschrift Ihrer/Ihres Vorgesetzten (bei Hochschullehrer:innen die Fachbereichsleitung) wird vorausgesetzt. Hochschullehrer:innen benötigen zusätzlich die Unterschrift der Dekanin: Senden Sie dafür das ausgefüllte und von der Fachbereichsleitung unterschriebene Formular per E-Mail an das Dekanatsbüro. Für die Einreichung beim Personalservice sind die Antragsteller:innen selbst verantwortlich. Ihre Nebentätigkeitsanzeige reichen Sie über Ihre Vorgesetzten bei der Personalabteilung ein. Hochschullehrer:innen benötigen die Zustimmung der Dekanin, senden Sie dafür das ausgefüllte Formular per Mail an das Dekanatsbüro. |
Neuberufene | Personal | Präsidialverwaltung; Dekanatsreferentin; Referentin für Kommunikation; Fakultätsverwaltung; Fachbereiche; Geschäfszimmer |
Der Service für Neuberufene der UHH bietet Ihnen zahlreiche Informationen und eine erste Orientierung für einen guten Start an der Universität. Für Fragen zu Themen wie Wohnungssuche, Starthilfe für die Familie und Kinderbetreuung, Umzugskosten, Verbeamtung, Bezüge oder den Transfer von Forschungsprojekten an die UHH finden Sie Informationen und Kontaktdaten von Ansprechpersonen im KUS-Portal. Die Dekanats- und Fakultätsverwaltung steht Ihnen für alle fakultätsspezifischen Belange zur Verfügung. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten bietet Ihnen diese Seite. Ihre erste Anlaufstelle in Ihren Arbeitsbereichen und Instituten sind die jeweiligen Geschäftszimmer. Allen Neuberufenen wird nach Rufannahme eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen und Anlaufstellen über und an der Fakultät für Geisteswissenschaften zugesandt. |
Neuberufenenempfang | Personal | Präsidialverwaltung; Stabsstelle Berufungen; Dekanatsreferentin; Referentin für Kommunikation |
Der Präsident der Universität lädt jährlich im Wintersemester alle Neuberufenen der Universität zu einem uniweiten Empfang ein. Zusätzlich veranstaltet die Stabsstelle Berufungen zu Beginn eines jeden Semesters den Informationsworkshop "Willkommen an Bord". Das Dekanat der Fakultät für Geisteswissenschaften veranstaltet ebenfalls jährlich einen Neuberufenenempfang, der Neuberufenen sowie neuen Nachwuchsgruppenleitungen und Habilitierten die Möglichkeit bietet, sich der Fakultät vorzustellen und Kontakte zu knüpfen. |
Newsletter der Fakultät | Kommunikation | Referentin für Kommunikation |
Der Newsletter mit Neuigkeiten aus der Fakultät für Geisteswissenschaften sowie aktuellen Ausschreibungen wird einmal im Monat versendet. Wir informieren Sie über aktuelle Themen aus den Rubriken Forschung, Studium und Lehre, Internationales, Nachwuchsförderung sowie über Neuigkeiten aus dem Bereich Personal. Zielgruppe sind grundsätzlich alle Beschäftigten der Fakultät für Geisteswissenschaften. Neuberufene Hochschullehrer:innen erhalten den Newsletter automatisch an ihre @uni-hamburg.de-Adresse. Für den Newsletter registrieren können Sie sich hier. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Referentin für Kommunikation. |
Ombudsperson | Studium; Forschung | Ombudsstelle; Studiendekanat |
Der amtierende Studiendekan fungiert als Ombudsperson bei Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten der Fakultät GW (nach § 66, Absatz 3 HmbHG). Bei Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis in der Forschung und für Hinweise auf mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten stehen Ihnen die Mitglieder des Ombudskollegiums der UHH als vertrauliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Ihre Anfragen und Hinweise werden strikt vertraulich behandelt. In der Geschäftsstelle der UHH werden alle Ombudsangelegenheiten administrativ bearbeitet und dokumentiert. Für allgemeine Anfragen bzw. zur ersten Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an: Geschäftsstelle für Ombudsangelegenheiten der Universität Hamburg Weitere Informationen zur guten wissenschaftlichen Praxis finden Sie hier. |
Organigramm | Personal | Referentin für Kommunikation | Das Organigramm (PDF) der Fakultät gibt Ihnen einen Überblick über die Struktur, Aufgabenbereiche und Mitarbeiter:innen der Dekanats- und Fakultätsverwaltung sowie über die Leitungen der acht Fachbereiche. |
Orientierungseinheit (OE) | Studium; Lehre | Studiendekanat; Studienbüros; OE-Beauftragte |
Für Studierende, die ein Studium an der Fakultät für Geisteswissenschaften aufnehmen, findet zu Beginn eines jeden Wintersemesters eine Orientierungseinheit (OE) statt. Diese soll den neuen Studierenden den Einstieg in ihr Studium erleichtern und einen ersten Überblick sowie einen Ort für Fragen bieten. Die Orientierungseinheiten werden von den Fachbereichen organisiert. Die aktuellen Termine der Vorkurse und Angebote während der Orientierungseinheiten sind direkt auf den Webseiten der Fachbereiche zu finden. Alle weiteren Informationen gibt das zuständige Studienbüro des Fachbereichs. Lehramtsstudierende mit einem Unterrichtsfach, das von der Fakultät für Geisteswissenschaften angeboten wird, finden alle Informationen zu ihrer Orientierungseinheit auf der OE-Webseite der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Die Orientierungseinheiten der Unterrichtsfächer finden am sogenannten Fachtag statt, an dem sich die an der Lehrerbildung beteiligten Unterrichtsfächer in gesonderten Veranstaltungen vorstellen. |
Personaleinstellung (Workflow Stellenbesetzung) | Personal | Personalabteilung; Fakultätsverwaltung; Team Personal |
2021 wurde an der UHH ein neues Stellenbesetzungsverfahren eingeführt, das vom Personalservice (Abt. 6) koordiniert wird. Sie müssen nur einen Antrag im Sharepoint stellen, mit dem Sie die Ausschreibung bzw. einen Ausschreibungsverzicht sowie die Stellenbesetzung gleichzeitig beantragen. Gleiches gilt für Weiterbeschäftigungen, Umsetzungen und Reduzierungen. Im Rahmen des elektronischen Workflows durchläuft der Antrag alle erforderlichen Wege in der Personalabteilung, ohne dass die zuständigen Bereiche gesondert kontaktiert werden müssen. Die Stellenbesetzung für alle Fachbereiche erfolgt grundsätzlich über den Sharepoint. Informationen zum neuen Stellenbesetzungsverfahren über den Sharepoint sowie die Kontaktdaten der HR Advisor für den Stellenbesetzungsprozess (Team 625) finden Sie im KUS-Portal:
Der "Fahrplan" zur Stellenbesetzung in der Fakultät GW, in dem der gesamte Stellenbesetzungsprozess schrittweise beschrieben ist, finden Sie hier (PDF, barrierefreie Version). Ansprechpersonen für die Einstellung von Personal in der Fakultätsverwaltung sind:
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Privatdozentur | Personal; Lehre | Dekanatsreferentin |
Die Fakultät für Geisteswissenschaften kann habilitierten Wissenschaftler:innen auf Antrag die Lehrbefugnis als Privatdozent:in verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 HmbHG (Privatdozentursatzung) vom 17. November 2011 geregelt. Die Verleihung erfolgt für ein bestimmtes Fachgebiet. Mit der Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent:in ist das Recht verbunden, die akademische Bezeichnung "Privatdozent:in" (PD) zu führen. Die Privatdozent:in ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Pflichtlehre (Titellehre) im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen. Diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand. Für sämtliche Habilitationsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Dekanatsreferentin. |
Promotion | Nachwuchsförderung | Promotionsbüro |
Die Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) aufgrund eines Promotionsverfahrens gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung. In den Fächern des Fachbereichs Evangelische Theologie verleiht die Fakultät für Geisteswissenschaften in Verbindung mit dem Fachbereich Evangelische Theologie den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Theologie (Dr. theol.). Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung von Antragsteller:innen und deren Dissertationsvorhaben zum Promotionsverfahren. Alle Informationen zur Promotion in der Fakultät GW, sämtliche Formulare und Merkblätter sowie die Termine der Sitzungen des Promotionsausschusses finden Sie auf der Webseite des Promotionsbüros. |
Prüfungsausschuss | Studium; Lehre | Studiendekanat |
Die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche werden vom Dekanat für eine Amtszeit von 2 Jahren eingesetzt (Studentische Vertreter:innen 1 Jahr). Die Prüfungsausschüsse wählen nach § 7, Abs. 3 PO BA/MA aus der Mitte ihrer professoralen Mitglieder eine:n Vorsitzende:n sowie eine stellvertretende:n Vorsitzende:n. Der bzw. die Vorsitzende lädt die Mitglieder des Prüfungsausschusses zu den Sitzungen ein und leitet die Sitzung. Die Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse ergeben sich aus §63 HmbHG. Sie umfassen im Kern die „Organisation der Prüfungen“. Prüfungsausschüsse sollen ferner im Zuge der Organisation des Prüfungsbetriebs sicherstellen, dass „die Abschlussprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgenommen werden kann.“ Diese Aufgaben werden in den vom Fakultätsrat beschlossenen Prüfungsordnungen (PO B.A./PO M.A.) weiter konkretisiert. Die Beschlüsse der Prüfungsausschüsse müssen protokolliert werden (§ 7, Abs. 4 PO BA/MA). Die verabschiedeten Protokolle müssen im Rahmen der Rechtsaufsicht, die die Dekan:in ausübt, an das Studiendekanat weitergeleitet werden. |
PSP-Elemente | Finanzen | Fakultätsverwaltung; Team Finanzen |
Die Darstellung der Mittel, die nicht der Jährlichkeit unterliegen, erfolgt über sogenannte PSP-Elemente (PSP = Projektstrukturplan) und dient, wie die Kostenstellen auch, der Abbildung von Zuweisungen und Verbräuchen von zugewiesenen Mitteln. Die jeweilige Zuständigkeit ist von der Mittelherkunft abhängig:
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Qualitätsmanagement (QMS) | Studium; Lehre | Studiendekanat |
Zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre hat die UHH ein systemakkreditiertes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Es beruht auf zwei zentralen Elementen: den jährlich stattfindenden Qualitätskonferenzen und den alle acht Jahre stattfindenden mehrstufigen Evaluationen. Zusammen bilden sie einen geschlossenen Qualitätskreislauf. Eine wesentliche Rolle im QMS kommt den Qualitätszirkeln zu, die auf einen einzelnen Studiengang bzw. eine Gruppe verwandter Studiengänge bezogen sind und sich aus Lehrenden, Studierenden und Mitarbeiter:innen aus dem Studienmangement zusammensetzen. Die Mitglieder eines Q-Zirkels werden vom Dekanat eingesetzt. Die Q-Zirkel führen die jährlichen Qualitätskonferenzen durch und sind maßgeblich am Verfahren der mehrstufigen Evaluation und Zertifizierung laufender Studiengänge beteiligt. Ausführliche Informationen finden Sie hier. Bei Fragen zum QMS in der Fakultät GW wenden Sie sich an die Referentin für Studiengangsevaluation. |
Raumbuchung | Flächenmanagement | Präsidialverwaltung; Geschäftszimmer |
Seminarräume werden in der Regel von den Fachbereichen verwaltet; jedes Institut verfügt über Seminarräume, die ihnen zugewiesen sind. Zentrale Hörsäle werden in der Vorlesungszeit nach Absprache mit dem Studiendekanat den Fachbereichen zur Nutzung zugewiesen. Außerhalb des Lehrplans können Hörsäle frei über die Stabstelle Tagungsmanagement und Hörsaalplanung angefragt und gebucht werden. Dies gilt auch für sonstige universiäre (Einzel-)Veranstaltungen. |
Raum- und Flächenmanagement | Flächenmanagement | Fakultätsverwaltung; Flächenmanagement |
Die Fakultät ist gehalten, die ihr vom Präsidium zur Verfügung gestellten Flächen optimal zu nutzen. Die Fachbereiche sind selbst für die Belegung der ihnen zugewiesenen Räume zuständig. Die Beantragung zusätzlicher Flächen z.B. auf Grund neuer Drittmittelprojekte ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit ausführlicher Begründung sowie Nachweis der gänzlichen Auslastung über die FB-Sprecher:innen dem Flächenmanagement der Fakultät vorzulegen (ggf. Flächenbedarfsantrag). Sollten Sie raum- oder flächenbezogene Anfragen haben, die nicht die Fakultät für Geisteswissenschaften betreffen, dann wenden Sie sich bitte an Abteilung 8: Liegenschaftsmanagement. Die jeweilige Standortleitung mit ihrem Team ist Anlaufstelle für alle Fragen und Belange der Liegenschaft. Antworten auf Ihre Fragen rund um das Gebäude finden Sie im KUS-Portal. Für Rückfragen steht Ihnen Nicole Erdmann, Raum- und Flächenmanagement, unter flaechen.gw"AT"uni-hamburg.de zur Verfügung. |
Schlüssel, Transponder | Flächenmanagement | Geschäftszimmer; Serviceteam |
Schlüssel und Transponder werden i.d.R. von dem jeweiligen Geschäftszimmer über das Online-Formular im KUS-Portal beantragt, wenden Sie sich mit Ihrem Bedarf daher zunächst an Ihr Geschäftszimmer. Die Anträge werden via Workflow vom zuständigen Schlüsselbeauftragten genehmigt und können mit Vorlage eines QR-Codes beim Serviceteam des jeweiligen Gebäudes abgeholt werden. Die Rückgabe erfolgt immer im Geschäftszimmer. Die jeweils zuständigen Schlüsselbeauftragten entnehmen Sie bitte dieser Liste. |
Seniorprofessur | Personal; Berufungsangelegenheiten | Dekanatsreferentin; Stabstelle Berufungen |
Das HmbHG ermöglicht seit 2010 die Einrichtung von Seniorprofessuren mit dem Ziel, dass externe Wissenschaftler:innen für die UHH gewonnen werden bzw. hervorragende Wissenschaftler:innen nach ihrem Dienstende an der UHH wissenschaftlich tätig sein können. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Seniorprofessur wird durch das Präsidium getroffen. Entscheidungsgrundlage ist ein begründeter Antrag durch das Dekanat der Fakultät. Die gesetzlich in § 16 Abs. 9 HmbHG vorgeschriebene hervorragende Eignung wird im Hinblick auf die vorgesehenen Aufgaben unter Berücksichtigung des Bedarfs bewertet. Zeitlich ist die Seniorprofessur bis zum 75. Lebensjahr des Professors oder der Professorin begrenzt, die konkret zu vereinbarende Vertragslaufzeit kann sich an den vorgesehenen Aufgaben orientieren. Vorschläge auf Einrichtung einer Seniorprofessur reichen Sie bitte über die Dekanatsreferentin im Dekanat ein. Weitere Informationen finden Sie im KUS-Portal. |
Sharepoint Berufungen | Personal; Berufungsangelegenheiten | Dekanatsreferentin; Stabstelle Berufungen |
Mitglieder von Berufungskommissionen erhalten Zugang zu einem Sharepoint des jeweiligen Berufungsverfahrens, in dem die Bewerbungen und wichtige grundlegende Dokumente (u.a. Templates für Protokolle usw.) vorgehalten werden sowie alle Unterlagen des Ausschusses hochgeladen werden können. Für interne Ausschussmitglieder ist die Dekanatsreferentin Nicole Nitschke zuständig, für externe die Stabsstelle Berufungen. |
Sharepoint-Kontoauszug | Finanzen | Team Finanzen |
Der SharePoint-Kontoauszug liefert tagesaktuell (d.h. einen Tag, nachdem die Buchung in SAP erfolgt ist) in komprimierter und übersichtlicher Form Informationen zu Planwerten („Budget“), Aufwendungen und Obligos aus Bestellungen (inkl. Mittelbindungsbelege für Reisekosten), basierend auf den in SAP vorliegenden Buchungen. Die zentrale Frage „Wieviel Geld steht mir noch zur Verfügung?“ wird grundsätzlich über die Spalte "Abweichung" beantwortet. Weitere Informationen zum SharePoint-Kontoauszug finden Sie hier: https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/geld-und-konto/kontoauszug.html. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Catrin Holdorf (für den Bereich Berufungs-und Bleibemittel) und an Merle Berliner. Für den Bereich Drittmittel wenden Sie sich bitte an das Drittmittelmanagement. |
Sonderurlaub | Personal | Dekanatsbüro; Präsidialverwaltung |
Für Tarifbeschäftigte sowie Beamt:innen besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Sonderurlaub zu erhalten. Es ist zwischen bezahltem Sonderurlaub und Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge zu unterscheiden. Bei Forschungstätigkeiten kann Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge genehmigt werden, wenn die Kosten für die Vertretung von der Gastinstitution übernommen werden (keine Mehrkosten für UHH). Sonderurlaub unter Fortfall der Bezüge kann genehmigt werden, wenn eine monatliche Vergütung der Gastinstitution o.Ä. gezahlt wird (die eingesparten Mittel werden für die Vertretung verwendet). Bei Abwesenheiten vom Dienstort während eines Forschungssemesters von mehr als 4 Wochen muss Sonderurlaub (zu Forschungszwecken, gemäß §8 Hamburgische Sonderurlaubsrichtlinie) zwingend beantragt werden. Bei Abwesenheiten von weniger als 4 Wochen reicht eine Dienstreiseanzeige. Die/der Antragsteller:in reicht den Antrag auf Sonderurlaub mindestens vier Wochen vor Beginn des beantragten Zeitraumes und von der Fachbereichsleitung unterschrieben in Abt. 6 (Personalservice) ein. Die notwendige Unterschrift der Dekanin können Sie durch Anfrage beim Dekanatsbüro erhalten. Weitere Informationen sowie Antragformulare finden Sie im KUS-Portal. Für Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin in Abt. 6. |
Studienbüro | Studium; Lehre | Studiendekanat; Fachbereiche |
Die sechs Studienbüros der Fakultät sind die zentralen Serviceeinrichtungen der Fachbereiche für die Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs in den Studiengängen. Sie dienen Studierenden wie Lehrenden als erste Anlaufstelle bei Fragen zur Studienorganisation, zur Lehrplanung und zum Prüfungswesen. Die Studienbüros werden von den Fachbereichen betrieben und stehen unter der fachlichen Aufsicht des Studiendekanats. Eine Übersicht der Studienbüros finden Sie hier. |
Studienfachberatung | Studium | Fachbereiche | Die Studienfachberatung zählt in der Fakultät zu den Aufgaben der Hochschullehrer:innen sowie des sonstigen wissenschaftlichen Personals. Die Sprechstundentermine der Studienfachberater:innen und deren Kontaktdaten erhalten Sie über die Webseiten der Fachbereiche und Fächer. |
Studierende Angestellte | Personal | Präsidialverwaltung |
Studierende Angestellte werden für Aushilfstätigkeiten im Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungsbereich eingesetzt. Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte werden für unterstützende wissenschaftliche Dienstleistungen im Bereich Lehre und Forschung eingesetzt. Tutor:innen unterstützen im Lehrbetrieb, betreuen Austauschstudenten und leiten Tutorien an der UHH. Die Einstellung von Studierenden Angestellten wird über das Team 632 des Personalservice abgewickelt. Weitere Informationen finden Sie im KUS-Portal. |
Studium Generale | Studium; Lehre | Studiendekanat |
Für die Studierenden der Bachelorstudiengänge besteht die Möglichkeit, im Studium Generale den Blick über den Tellerrand der jeweils gewählten Hauptfach-Nebenfach-Kombination hinaus zu erweitern. Seit einigen Jahren richtet sich das Angebot auch an Studierende der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Fakultät für Erziehungswissenschaft; zugleich ist das Programm um zahlreiche Lehrveranstaltungen aus diesen Fakultäten erweitert worden. Darüber hinaus können auch die Lehrveranstaltungen des Zentrums für interdisziplinäre Studienangebote (ISA-Zentrum) zu interdisziplinären Schwerpunktthemen im Rahmen des Studium Generale belegt werden. Die Koordination des Studium Generale liegt in der Zuständigkeit des Studiendekanats der Fakultät GW. Das entsprechende Lehrangebot wird jedes Semester im STiNE-Vorlesungsverzeichnis gesondert ausgewiesen. Bei Fragen zum Studium Generale wenden Sie sich an die Studienmanagerin (Zentrale Dienste) im Studiendekanat. |
Transfer | Forschung; Transfer | Transferagentur; Transferbeauftragter; Referentin für Kommunikation |
Als Exzellenzuniversität versteht die UHH Transfer als grundlegenden Bestandteil von Forschung und Lehre. Die Fakultät für Geisteswissenschaften zeichnet sich durch ein intrinsisch verankertes Transferverständnis aus, das sich zum einen aus ihrer Fächervielfalt generiert, zum anderen durch Methodenpluralität unterstützt wird. Es beruht auf dem Selbstverständnis einer gesellschaftlichen Verankerung von Fragen, Themen und Gegenständen der Geisteswissenschaften, die im Rahmen von weitreichenden Übersetzungsprozessen vermittelt und diskutiert werden. Transferbeauftragter der Fakultät ist Prof. Dr. Thorsten Logge. Weitere Informationen zum Transferprofil, den forschungsbezogenen Transferaktivitäten sowie zur transferorientierten Lehre in der Fakultät für Geisteswissenschaften finden Sie auf der Webseite. Sie arbeiten an einem Transferprojekt, möchten sich vernetzen und den Transfer in der Fakultät sichtbarer machen? Dann wenden Sie sich an die Referentin für Kommunikation. |
Tutorienleitfaden | Studium; Lehre | Arbeitsstelle für Studium und Beruf |
Das vom Innovationsfonds Studium und Lehre geförderte Projekt "Werkstatt gute Tutorien" von Nadia Blüthmann von der Arbeitststelle für Studium und Beruf (AStuB) hat einen Tutorienleitfaden veröffentlicht. Dieser Leitfaden für geisteswissenschaftliche Tutor:innen stellt einen zentralen Baustein für eine fundierte und nachhaltige Tutorienqualifizierung an der Fakultät für Geisteswissenschaften dar. |
Umzug von Forschungsprojekten an die UHH | Forschung; Finanzen | Präsidialverwaltung; Drittmittelreferat |
Der Umzug von Forschungsprojekten von Neuberufenen an die UHH wird üblicherweise von den Projektleitenden selbst initiiert. Sie besprechen mit den Drittmittelgebern, zu wann das Projekt idealerweise an die UHH übertragen werden soll. Der Drittmittelgeber stellt dann eine neue Bewilligung für die UHH aus. Für einen reibungslosen Ablauf sollte frühzeitig auch mit dem Drittmittelmanagement (Ref. 75) Kontakt aufgenommen werden. Generell können sich Neuberufene bei Fragen zum Umzug von Projekten an Abt. 4 (Team 421 Forschungsförderung) und das Drittmittelmanagement (Ref. 75)(drittmittelmanagement"AT"uni-hamburg.de) wenden. Je nach Konstellation wird in einigen Fällen auch der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung erforderlich (Team 422 Vertragsmanagement). |
Unterschriften der Dekanin | Personal | Dekanatsbüro | Wenn Sie ein Bestätigungsschreiben der Dekanin oder sonstige Unterschriften benötigen, wenden Sie sich an das Dekanatsbüro. |
Vertretung einer Professur | Personal | Präsidialverwaltung; Team Personal |
Vertretungen einer Professur werden eingesetzt, um eine vakante Professur vorübergehend zu besetzen. Gleiches ist zur Überbrückung möglich, wenn die reguläre Stelleninhaber:in unter Fortfall der Bezüge beurlaubt ist. Die Beschäftigung der Vertretung einer Professur erfolgt im Arbeitnehmerstatus. Ein ggf. vorher bestehendes Beamtenverhältnis an einer anderen Hochschule kann durch Beurlaubung unter Fortfall der Bezüge dort aufrechterhalten bleiben. Weitere Informationen, den Musterausschreibungstext sowie den Link zum Stellenbesetzungsverfahren im Sharepoint finden Sie im KUS-Portal. |
Webseite der Fakultät | Kommunikation | Referentin für Kommunikation | Die Webseite der Fakultät mit der Subdomain www.gw.uni-hamburg.de wird von der Referentin für Kommunikation der Fakultät betreut. Bei Fragen und Anregungen nutzen Sie die Feedbackfunktion oder wenden Sie sich an die Referentin für Kommunikation. |