Drittmittelanträge
Anträge auf Drittmittel für Verbundprojekte
Bei Anträgen auf Förderung von Verbundprojekten (Graduiertenkolleg, Forschungsgruppe, Sonderforschungsbereich o.ä.) kontaktieren Sie möglichst früh den Prodekan für Forschung und Abt. 4, da diese Anträge in Absprache mit der Fakultät von der Universität gestellt werden. Finanzielle Unterstützung bei der Antragstellung leistet gegebenenfalls Abt. 4 in Absprache mit der Fakultät.
Anträge auf Drittmittel für Einzelprojekte
Bei Einzelprojekten müssen die Anträge von der Fakultät befürwortet werden, falls
- es sich um einen Antrag auf Eigene Stelle handelt;
- Ressourcen der Fakultät in Anspruch genommen werden sollen.
In allen anderen Fällen reicht die Anzeige eines solchen Antrags beim Prodekan für Forschung.
Diese Hinweise beziehen sich primär auf Anträge an die „klassischen“ Geldgeber für die Geisteswissenschaften wie die DFG sowie nach ähnlichen Kriterien arbeitende Institutionen wie Gerda Henkel, Volkswagen Stiftung, BMBF etc. EU-Institutionen funktionieren anders, hier ist unbedingt bereits im ersten Planungsstadium Kontakt mit Abt. 4 der Präsidialverwaltung aufzunehmen. Dies gilt auch für Anträge an das European Research Council (ERC).
Beratung und Kontakt
Kontakt
Bitte beachten Sie, dass das Dekanat im Vorfeld über die Einreichung insb. von Anträgen auf Verbundprojekte informiert werden muss. Das Dekanat entscheidet über die Befürwortung von Forschungsanträgen nur nach vorheriger Prüfung innerhalb von 6-8 Wochen und bittet alle Antragsteller:innen, diese Vorlaufzeit entsprechend einzuplanen.
Drittmittelportal

Foto: pixabay
Das Drittmittelportal der Abteilung Forschung und Wissenschaftsförderung bietet Ihnen umfassende Informationen zu Themen wie Unterschiede bei Drittmittelgebern (DFG, BMBF, EU, DAAD), Informationen für den Weg von der Idee bis zur Antragsstellung sowie Ansprechpersonen für die verschiedenen Phasen Ihres Projekts vom Beginn bis zum Projektabschluss.
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