Privatdozentinnen und Privatdozenten
Die Fakultät für Geisteswissenschaften kann habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf Antrag die Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Privatdozentursatzung, pdf) geregelt. Die Verleihung erfolgt für ein bestimmtes Fachgebiet. Die Privatdozentin oder der Privatdozent ist verpflichtet, innerhalb ihres oder seines Fachgebiets eine unentgeltliche Titellehre im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Studienjahr durchzuführen, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktiven Privatdozentinnen und Privatdozenten in der Fakultät für Geisteswissenschaften. Informationen über ehemalige Privatdozentinnen und Dozenten finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche.
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A
B
F
PD Dr. rer. nat. Jost Leonhardt Fischer
G
H
PD Dr. Yannis Hadjinicolaou
J
K
M
N
P
PD apl. Prof. Dr. Michaela Peters