§ 17-Professorinnen und Professoren
Die Universität Hamburg kann Personen, die sich durch hervorragende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an der UHH erfolgreich selbständig gelehrt haben, die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin/Professor“ (pdf) geregelt. Professorinnen und Professoren nach § 17 Abs. 1 HmbHG sind verpflichtet, Lehrveranstaltungen im Umfang von zwei Lehrveranstaltungsstunden je Semester anzubieten, diese Pflicht erlischt mit dem Eintritt in den Ruhestand.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktiven §17-Professorinnen und -Professoren in der Fakultät für Geisteswissenschaften. Informationen über ehemalige §17-Professorinnen und -Professoren finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche.
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B
D
Prof. Dr. Angelika Dörfler-Dierken (in Ruhestand)
E
Prof. Dr. Michael Epkenhans (in Ruhestand)
F
H
L
M
Prof. Dr. Dr. h.c. Cécile Michel
N
P
Prof. Dr. Silke Petersen (in Ruhestand)
R
Prof. Dr. Edgar Ring (in Ruhestand)
S
Prof. Dr. Bernd Schmelz
Prof. Dr. Stefanie Schüler-Springorum