Gleichstellungsrichtlinien
Gleichstellung und Frauenförderung haben in der Fakultät für Geisteswissenschaften Satzungsrang. Die Gleichstellungsarbeit der Fakultät für Geisteswissenschaften basiert auf der rechtlichen Grundlage des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst auf Landesebene und der Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der Universität Hamburg.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle Gleichstellung der Universität Hamburg.