Fördermöglichkeiten
An der Fakultät für Geisteswissenschaften bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Vorhaben, die einen Bezug zu Themen der Gleichstellung haben. Die Fakultät für Geisteswissenschaften stellt aus ihren Haushaltsmitteln einen festen Betrag für die Gleichstellungsförderung (Gleichstellungsförderfonds) sowie einen Anteil aus den Leistungsbezogenen Mitteln (LOMI) für die Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien in den Fachbereichen und Instituten zur Verfügung.
Gleichstellungsförderfonds
Aus dem Gleichstellungsförderfonds auf Fakultätsebene können Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie beispielsweise die Einstellung studentischer Hilfskräfte für Mitarbeiter:innen mit kleinen Kindern finanziert werden. Über die Verwendung der Mittel des Gleichstellungsförderfonds entscheidet die:der Gleichstellungsbeauftragte gemeinsam mit ihren:seinen Vertreterinnen:Vertretern. Förderanfragen stellen Sie bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät.
Leistungs- und belastungsorientierte Mittelvergabe
Für die Fachbereiche stellt die Fakultät aus den Leistungsbezogenen Mitteln (LOMI) insgesamt einen Betrag in Höhe von 25.000 Euro pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Über die Festlegung der Kriterien für die Verteilung sowie die Vergabe der Mittel an die einzelnen Fachbereiche entscheidet die:der Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät zusammen mit der Dekanin:dem Dekan. Über die Bewilligung von Anträgen auf diese Mittel in den einzelnen Fachbereichen entscheiden die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Fachbereiche in Absprache mit dem:der Sprecher:in. Förderanfragen stellen Sie bitte an die:den Gleichstellungsbeauftragte Ihres Fachbereichs. Aus diesem Fonds können Projekte zu allgemeinen Gleichstellungsthemen in Studium, Lehre und Forschung sowie Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen gefördert werden. Förderungsfähig sind u.a. Projekte (z.B. Workshops, Tagungen, Ausstellungen) zu Gender- und Diversity-Themen sowie Reisekostenzuschüsse für am jeweiligen Fachbereich angestellte Wissenschaftler:innen auf frühen Karrierestufen bei nachgewiesener Präsentation eigener Forschungsergebnisse (Vortrag oder Poster) auf einer wissenschaftlichen Tagung.
Gleichstellungs- und Frauenförderfonds
Auf Universitätsebene gibt es mit dem Gleichstellungsfonds und dem Frauenförderfonds weitere Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Weitere Informationen und Fristen für die Einreichung von Anträgen finden Sie auf den Seiten der Stabsstelle Gleichstellung.