Gleichstellungsplan der Fakultät für Geisteswissenschaften
Die Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten werden durch den Gleichstellungsplan der Fakultät geregelt, der alle fünf Jahre evaluiert und fortgeschrieben wird. Die Anfertigung des Gleichstellungsplans wird durch die Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der Universität Hamburg geregelt. Den aktuellen Gleichstellungsplan der Fakultät für Geisteswissenschaften (2024–2028) finden Sie hier.