Prüfungsausschüsse
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die Einhaltung der Prüfungsordnungen verantwortlich.
Der Prüfungsausschuss entscheidet gemäß der Prüfungsordnung über Prüfungsangelegenheiten - wie zum Beispiel über Anträge Anrechnung von Studienleistungen, Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungsleistungen, Widersprüche und andere Härtefälle.
Dem Prüfungsausschuss gehören an: drei Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, ein Mitglied aus der Gruppe des akademischen Personals, ein Mitglied aus der Gruppe des Technischen- und Verwaltungspersonals sowie ein Mitglied aus der Gruppe der Studierenden.
Anträge an den Prüfungsausschuss reichen Sie bitte an folgender Stelle ein:
Universität Hamburg
Fakultät für Geisteswissenschaften
Studienbüro der religionsbefassten Fächer/ Prüfungsausschuss
Gorch-Fock-Wall 7 #6
20354 Hamburg