Nachteilsausgleich
Die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche Ev. Theologie und Religionen haben folgendes Verfahren festgelegt:
1. Studierende, die Nachteilsausgleich (NTA) in Anspruch nehmen möchten, stellen einen Antrag an der zentrallen Stelle Koordination für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
2. Sofern ein Empfehlungsschreiben zum NTA ausgestellt wird, legen die Studierenden dieses dem Studienbüro vor, welches es aktenkundig macht. Studierende erhalten vom Studienbüro eine Rückmeldung / Empfangsbestätigung mit wichtigen Eckdaten (Gültigkeit etc.) per Mail.
3. Die konkreten Umsetzungen der Empfehlungen zum NTA werden dann direkt zwischen Studierenden und Prüfer:innen bzw. den für die praktische Umsetzung der Prüfungen Beauftragten (also z.B. Klausuraufsichten o.ä.) vereinbart.
Wichtig: Für den reibungslosen Ablauf der Prüfung und der Umsetzung der Maßnahmen ist es wichtig, das Studienbüro, Lehrende/Prüfende rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor dem Beginn des Prüfungszeitraums zu informieren. Weitere Informationen lesen Sie bitte im Merkblatt.
4. Nur Zweifelsfälle werden über das Studienbüro an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.