Häufig gestellte Fragen
Unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Studiengängen der religionsbefasster Fächer.
- Informationen zu den volltheologischen Studiengängen erhalten Sie auf den Seiten des Fachbereichs Ev. Theologie, insbesondere hier. Inhaltliche Fragen beantwortet die jeweilige Studienfachberatung (nur ev. Theologie Diplom/Pfarramt/Magister!). Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen diese Webseite und das Studienbüro.
Unter Anträge und Formulare finden Sie Informationen zu
- Anerkennungen
- Anmeldungen zu Abschlussmodulen (BA/MA)
Weitere Antworten auf studiengangsspezifische Fragen finden Sie in Ihren Modulhandbüchern oder Studienordnungen.
Bitte beachten Sie:
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Mailadresse und richten Sie sich eine Weiterleitung auf Ihr täglich genutztes Mailkonto ein. Alle relevanten Informationen zur Organisation des Semesters und zu den einzelnen Lehrveranstaltungen werden über die STiNE-Systemnachrichten verschickt.
Anfragen an das Studienbüro müssen von Ihrer studentischen Mailadresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) gestellt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Matrikelnummer mit an. Antworten des Studienbüros erhalten Sie ebenfalls nur an diese Mailadresse. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche Module und Lehrveranstaltungen soll ich belegen?
Prüfen Sie zuallerst Ihre Fachspezifische Bestimmungen und Studienverlaufspläne mit Vorgaben, welche Module und Veranstaltungen Sie in welchem Semester belegen sollen. In den Modulbeschreibungen finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Modulen, den darin enthaltenen Lehrveranstaltungen und Leistungen.
In Stine finden Sie alle Module und Lehrveranstaltungen im öffentlichen Vorlesungsverzeichnis (www.stine.uni-hamburg.de). Klicken Sie sich durch über Fakultät für Geisteswissenschaften/Fachbereich/Studiengang/Module. Innerhalb der Module finden Sie die zugehörigen Lehrveranstaltungen.
Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?
Die Anmeldungen zu allen Modulen und Lehrveranstaltungen erfolgt über das Studien-Infonetz STiNE. Ihre persönlichen Zugangsdaten mit einer Benutzerkennung sowie einem Kennwort werden zusammen mit den Semesterunterlagen vor Aufnahme des Studiums verschickt. Die Anmeldung kann über Internet (www.stine.uni-hamburg.de) von jedem Ort aus erfolgen. Auch die beiden Anmeldephasen für das Winter- bzw. Sommersemester sind dort zu finden. Nutzen Sie unbedingt die Anmeldephasen zum An-und Abmelden.
Das Team des Studienbüros der religionsbefassten Fächer (Lehrveranstaltungsmanagement) kann Sie nur außerhalb dieser Phasen anmelden, wenn das Einverständnis der Dozentin oder des Dozenten vorliegt. Grundsätzlich gilt: Melden Sie sich zuerst für das Modul an und erst danach für die Lehrveranstaltungen.
Bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen im Diplom/Pfarramt gibt es Besonderheiten zu beachten.
Was unterscheidet eine Modulprüfung und eine Studienleistung?
Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die meist aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z.B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. Module werden mit Modulprüfungen abgeschlossen. Dies können benoteten Prüfungen und/oder unbenoteten Studienleistungen sein, in denen festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Modulprüfungen können mit einer im Modul besuchten Lehrveranstaltung verknüpft oder den Lehrveranstaltungen übergeordnet sein. Nähere Informationen finden Sie in den Modulbeschreibungen in Ihren Modulhandbüchern.
Darüber hinaus können in Ihren Lehrveranstaltungen Studienleistungen verlangt werden (z.B. Protokolle, Kurzessays, Referate), die nicht zugleich auch als Modulprüfung dienen. Diese sind, wie auch die regelmäßige, aktive Teilnahme und die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung, die Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung. Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird Ihnen die Dozentin oder der Dozent mitteilen, welche Studienleistungen von Ihnen erwartet werden.
Woher weiß ich, welche Leistung/Prüfung ich erbringen muss?
Die Prüflungsleistungen, die Sie in einer Veranstaltung verpflichtend erbringen müssen, finden Sie in den Modulbeschreibungen in Ihrem Modulhandbuch. Steht dort bspw. „Hausarbeit im Seminar“ haben Sie im Seminar des Moduls verpflichtend eine Hausarbeit zu absolvieren. In den anderen Veranstaltungen gibt es dann keine verpflichtenden Prüfungsleistungen, wenn nicht explizit benannt. Manchmal wird anstelle einer Prüfungsleistung auch eine Studienleistung genannt; das ist der Fall in Modulen, die ohne eine Note abschließen, da Studienleistungen immer unbenotet sind. Diese Studienleistungen (als Modulabschluss) unterscheiden sich von den im nächsten Absatz genannten Studienleistungen (als Lern- und Leistungskontrollen) dadurch, dass sie in einer Prüfliste festgehalten werden und mit ihnen das Modul abgeschlossen wird.
Über die in den Modulbschreibungen festgesetzten verpflichtenden Leistungen hinaus kann jedoch jede:r Lehrende in jeder Veranstaltung zusätzlich unbenotete Studienleistungen als Lern- und Leistungskontrollen abverlangen. Dies sind zumeist Referate, Protokolle etc. Diese sind in den Modulbeschreibungen nicht näher inhaltlich bestimmt, sondern obliegen den Ermessen der jeweiligen Lehrenden. Die Studienleistungen werden Ihnen zu Beginn der Vorlesungszeit in der ersten Veranstaltungssitzung mitgeteilt. Es gibt für sie keine Prüfliste.
Wann muss ich meine Hausarbeit abgeben?
Hausarbeiten sollen grundsätzlich in dem Semester abgegeben werden, in dem die zugehörige Lehrveranstaltung stattfindet. Die konkrete Abgabefrist teilt Ihnen die:der Lehrende im Rahmen der Lehrveranstaltung mit. Abweichend davon können Lehrende nach eigenem Ermessen Hausarbeiten maximal im Rahmen einer dreisemestrigen Frist annehmen, d.h. bei einer Lehrveranstaltung im Wintersemester 23/24 ist die Maximalfrist mit dem 31.03.25 erreicht. Ein späteres Einreichen ist nicht vorgesehen. Für die Korrektur sind den Lehrenden mindestens 4 Wochen einzuräumen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung außerdem, dass Lehrende ggfs. nach dem Semester ihrer Lehrveranstaltung nicht mehr an der Universität Hamburg beschäftigt sind und keine Hausarbeiten mehr annehmen können.
Warum tauchen meine Leistungen/Lehrveranstaltungen nicht in meinem Leistungskonto auf?
Ein Modul taucht im STiNE-Leistungskonto erst dann auf, wenn alle Modulbausteine (Lehrveranstaltung und Prüfungen) des Moduls erfolgreich absolviert wurden und die Lehrenden alle Bewertungen eingetragen haben.
Ihre aktiven Anmeldungen zu einzelnen Lehrveranstaltungen finden Sie in Ihrem STiNE-Account unter „Teilleistungen“. Sollten Sie alle Leistungen innerhalb eines Moduls erbracht haben, das Modul taucht aber trotzdem nicht in STiNE auf, dann wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der religionsbefassten Fächer (Prüfungsmanagement).
Was mache ich bei Veranstaltungsüberschneidungen (Lehramt)?
Sollte es im Rahmen des Lehramtsstudium zu Überschneidungen zwischen Veranstaltungen Ihrer Studienfächer kommen, melden Sie die Überschneidungen bitte dem ZLH unter diesem Link: Überschneidungsformular für Studierende
Nehmen Sie danach Kontakt mit dem Studienbüro der religionsbefassten Fächer (Studienmanagement) auf. Es ist wichtig, dass Sie im Fall von Überschneidungen frühzeitig vor oder zu Semesterbeginn Kontakt mit uns aufnehmen, damit noch rechtzeitig Lösungen für Sie gefunden werden können.
Wie viele Prüfungsversuche habe ich?
Prüfungsversuche: Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2020/21:
Modulprüfungen können dreimal wiederholt werden (Rahmenprüfungsordnung: §9, Absatz 1)
Prüfungsversuche: Lehramtsstudium mit Beginn vor dem Wintersemester 2020/21:
Modulprüfungen können dreimal wiederholt werden (Änderung der RPO vom 28.01.2021: §9, Absatz 1).
Ausnahme: Sie haben Ihr Studium VOR dem WS 14/15 begonnen UND der Neufassung der RPO beim ZPLA widersprochen, dann gilt für Sie die alte RPO (PO der Lehramtsstudiengänge: §10, Absatz 1): Hier heisst es "mindestens drei Prüfungsversuche"
Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden (Rahmenprüfungsordnung vom 03.07.2013: §10, Absatz 1)
Es sind keine Modulprüfungen mit Wiederholungsversuchen vorgesehen. Bitte beachten Sie die Regelungen in Ihrem Modulhandbuch.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wenn Ihre Prüfung im Rahmen einer spezifischen Veranstaltung stattfindet (z.B. REWI-1, bei allen Modulen im neuen Lehramt B.Ed.), werden Sie bei der Veranstaltungsanmeldung automatisch auch zur Prüfung angemeldet. Sie finden die Prüfung dann in Ihrem Stine-Account unter "Prüfungen".
Besteht hingegen in Ihrem Modul eine Auswahlmöglichkeit, in welcher Veranstaltung Sie die Prüfung ablegen (z.B. REWI-7/-8, EvR G2), dann werden Sie automatisch im Semester der Modulanmeldung auf die Prüfliste gesetzt. Möchten Sie die Prüfung jedoch in einem späteren Semester ablegen, informieren Sie bitte das Studienbüro. Sonst sind Sie für Ihre Lehrenden auf der Prüfliste nicht sichtbar und Noten können nicht eingetragen werden.
In welcher oder welchen Veranstaltungen Prüfungen stattfinden, erfahren Sie in Ihren Fachspezifischen Bestimmungen in den Modulbschreibungen.
Wie kann ich mich vom 1. Prüfungstermin abmelden?
Grundsätzlich gilt: Die Teilnahme am 1. Prüfungstermin ist verpflichtend. Dies betrifft Prüfungen, die in einer bestimmten Lehrveranstaltung erfolgen müssen. In Module, in denen Sie eine Wahl treffen können, in welcher Lehrveranstaltung Sie die Prüfung ablegen, melden Sie sich bei Ihren Dozent:innen, sobald Sie die Prüfung erbringen möchten. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Im Falle einer Krankmeldung wird der Prüfungsversuch nicht gezählt.
Sie können sich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten abmelden und eine Mitteilung an das Studienbüro (Prüfungsmanagement) senden. Ihre Teilnahme wird dann auf „inaktiv“ gesetzt - das bedeutet, die Lehrveranstaltung wird Ihnen nicht angerechnet, Sie verlieren aber auch keinen Prüfungsversuch. Sie können die Lehrveranstaltung bei nächster Gelegenheit erneut buchen und werden dabei erneut automatisch zur Prüfung angemeldet.
Sind Sie nach Verstreichen der Abmeldefrist verbindlich zur Prüfung angemeldet, können sie nur noch von einzelnen Prüfungsversuchen zurücktreten (bspw. mittels einer Krankschreibung), aber nicht mehr von der Prüfung insgesamt. Falls Sie beim ersten Prüfungstermin krankgemeldet waren, müssen Sie am Nachschreibetermin teilnehmen: Es handelt sich nun hierbei um Ihren ersten, verpflichtenden Prüfungstermin.
Wie kann ich mich zur Wiederholungsprüfung an- oder abmelden?
Jedes Semester werden erster verplichtender Prüfungstermin und ein Wiederholungstermin zu einer Modulprüfung angeboten.
Sie dürfen die Wiederholungsprüfung nur wahrnehmen,
- wenn Sie beim 1. Prüfungstermin durchgefallen sind oder krankgemeldet waren,
- wenn Ihre Rahmenprüfungsordnung einen weiteren Prüfungsversuch gestattet.
Sollten Sie beim 1. Prüfungstermin im Semester durchfallen, werden Sie von Ihren Lehrenden über die Wiederholungsprüfung informiert.
Die technische Anmeldung zum Wiederholungstermin erfolgt ausschließlich über das Studienbüro. Prüfende teilen dem Studienbüro Teilnehmer:innen für den Termin mit, die dann im Studienbüro manuell angemeldet werden.
Muss ich an der Wiederholungsprüfung teilnehmen?
Wenn Sie zum 1. Prüfungstermin krankgemeldet waren, müssen Sie am Wiederholungstermin teilnehmen: Es handelt sich hier um Ihren ersten verpflichtenden Prüfungstermin.
Wenn Sie beim 1. Prüfungstermin durchgefallen sind, können Sie teilnehmen. Dieses ist dann Ihr zweiter Prüfungsversuch. Alternativ können Sie sich für den Besuch der Lehrveranstatlung im nächstmöglichen Semester entscheiden und an der ersten Prüfung im neuen Semester teilnehmen. Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung.
Was mache ich, wenn ich zu einer Prüfung krank bin?
Wenn Sie an einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten. Damit Ihr Fehlen nicht als gescheiterter Prüfungsversuch angerechnet wird, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Studienbüro der religionsbefassten Fächer (Prüfungsmanagement) ein.
Wenn Sie auf Lehramt studieren, reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular "Krankmeldung" mit dem ärztlichen Attest innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum an die zuständige Sachbearbeitung beim ZPLA.
Sobald die Krankschreibung in STiNE eingetragen ist, sind Sie für diese Prüfung entschuldigt und der Prüfungsversuch wird nicht gezählt. Im Fall einer Krankmeldung sind Sie verpflichtet, am Wiederholungstermin im Semester teilzunehmen. Es handelt sich hier nun um Ihren ersten, verpflichtenden Prüfungstermin.
Wo erhalte ich eine Leistungsübersicht?
Eine offizielle Leistungsübersicht, das so genannte „Transcript of Records“ (kurz: ToR) ist eine Dokumentation Ihrer erfolgreich absolvierten Leistungen einschließlich Prüfungsnote/-bewertung und Angabe zu bisher erreichten ECTS-Punkten. Wenn Sie einen solchen Nachweis z.B. für ein Praktikum, Auslandssemester und Masterbewerbung benötigen, beantragen Sie es per Mail beim Prüfungsmanagement Ihres Hauptfachs (beim Lehramt: bitte wenden Sie sich an das ZPLA).
Bitte denken Sie daran, genügend zeitlichen Vorlauf einzuplanen.
Überprüfen Sie bitte vorab Ihr Leistungskonto und stellen Sie sicher, dass Ihre Leistungen samt Note/Bewertung korrekt in STiNE eingetragen sind. Das ToR weist nur die Leistungen aus, die in Ihrem STiNE-Leistungskonto als abgeschlossen ausgewiesen sind.
Welche Sprachvoraussetzungen hat mein Studium?
Gute Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Für Ihre Zulassung zum Studium ist es deshalb erforderlich, dass Sie mit Ihrem Immatrikulationsantrag ein Sprachzertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse einreichen (Language Requirements). Mehr erfahren Sie auf der Seite des Campus Center.
Sprachvoraussetzungen: Studiengänge des Fachbereichs Evangelische Theologie
Nähere Informationen zu den Sprachvoraussetzungen für die Studiengänge des Fachbereichs Evangelische Theologie finden Sie auf der Fachbereichsseite. Die Sprachvoraussetzungen werden in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften geregelt: Link zur Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Informationen zu den Lateinkursen erhalten Sie unter unter diesem Link: Lateinkurse