Anträge und Formulare
Hier finden Sie verschiedene Unterlagen, Formulare und Übersichten zu Ihrem Studium in einem Studiengang der religionsbefassten Fächer.
Insbesondere finden Sie hier die Informationen zu
- Anerkennungen
- Anmeldungen zu Abschlussmodulen (BA/MA) und
- Anmeldung zu Zwischenprüfungen und Examen (volltheologische Studiengänge)
Unter FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den modularisierten Studiengängen der religionsbefasster Fächer.
Inhaltliche Fragen beantwortet eher die jeweilige Studienfachberatung.
Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen das Studienbüro.
Weitere Antworten auf studiengangsspezifische Fragen finden Sie in Ihren Modulhandbüchern oder Studienordnungen.
Bitte beachten Sie:
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Mailadresse und richten Sie sich eine Weiterleitung auf Ihr täglich genutztes Mailkonto ein. Alle relevanten Informationen zur Organisation des Semesters und zu den einzelnen Lehrveranstaltungen werden über die STiNE-Systemnachrichten verschickt.
Anfragen an das Studienbüro müssen von Ihrer studentischen Mailadresse (vorname.nachname@studium.uni-hamburg.de) gestellt werden. Bitte geben Sie immer Ihre Matrikelnummer mit an. Antworten des Studienbüros erhalten Sie ebenfalls nur an diese Mailadresse. Weitere Informationen finden Sie hier.
Anerkennungen
Anerkennungen
Mit diesen Formularen beantragen Sie nach der Immatrikulation an der Universität Hamburg die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus vorherigen Studien (Studiengangswechsel, Hochschulwechsel, Auslandssemester). Für Module oder Modulprüfungen, in deren Prüfungsverfahren Sie innerhalb Ihres aktuellen Studiums bereits verbindlich eingetreten sind (d.h. die Prüfung wurde bereits durchgeführt oder eine künftige Prüfung ist angemeldet und die Frist zur Abmeldung abgelaufen), ist keine Anerkennung möglich.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen oder Beratungen zu Anerkennungen ist die Immatrikulation an der Universität Hamburg.
- Anerkennung Pfarramt/Diplom/Magister: Bitte melden Sie sich beim Prüfungsmanagement
- Anerkennung Religionswissenschaft (HF)
- Anerkennung Religionswissenschaft (HF) - Studium Generale
- Anerkennung Religionswissenschaft (NF)
- Anerkennung B.A./M.A.-Studiengänge
- Antrag auf Anerkennung (Lehramt)
Anerkennungsverfahren:
- Sie melden sich mit dem vollständig ausgefüllten Antrag und zugehörigen Nachweisen (z.B. ein Transcript of Records) bei der zuständigen Fachvertretung. Die Fachvertretung bearbeitet nur vollständig ausgefüllte Anträge, denen die entsprechenden Nachweise beigefügt sind. Die richtigen Ansprechpartner:innen finden Sie unten aufgelistet.
- Die von Ihnen und der Fachvertretung unterschriebenen Anträge übermitteln Sie im Original an das zuständige Prüfungsmanagement unter der Mailadresse studienbuero.religion"AT"uni-hamburg.de. Dort werden die Anträge vom Prüfungsmanagement geprüft und an den Prüfungsausschuss zur Beschlussfassung weitergeleitet. Das Studienbüro holt die Unterschrift des Prüfungsausschussvorsitz ein.
- Nach der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss werden Sie vom Studienbüro mittels Bescheid informiert.
- Anschließend wird die Anerkennung durch das Studienbüro technisch umgesetzt bzw. an Ihr Hauptfach übermittelt. Im Fall des Lehramts wird die Anerkennung an das zuständige ZPLA übergeben.
Bitte beachten Sie: Bei der Anerkennung von Leistungen aus einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt müssen Studierende zusätzlich in Stine das Formular „VI Fak. Gewiss - Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes“ ausfüllen und abschicken.
Fachvertretung:
- Evangelische Theologie Pfarramt/Diplom/Magister und Nebenfach, Althebraistik: Prof. Dr. Eckart David Schmidt
- B.A. Religionswissenschaft: Prof. Dr. Claudia Jahnel
- Alevitische Religion (Lehramt) und MA Religionen, Dialog und Bildung: PD Dr. Hüseyin Ağuiçenoğlu
- Islamische Religion (Lehramt) und MA Religionen, Dialog und Bildung: Prof. Dr. Mira Sievers
- Evangelische Religion (Lehramt): Prof. Dr. Martina Böhm
- M.A. Jüdische Philosophie und Religion: Prof. Dr. Patrick Benjamin Koch
- Katholische Theologie (Nebenfach), Katholische Religion (Lehramt): Dr. Dr. Florian Baab
Anmeldung Abschlussmodule (B.A. und M.A.)
Anmeldung zur Bachelorarbeit (BA Religionswissenschaft)
Die Anmeldung zur Bachelorprüfung ist ganzjährig möglich. Sie können sich nicht selber über STiNE zum Abschlussmodul anmelden. Die Anmeldung erfolgt durch das Studienbüro.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit in Religionswissenschaft B.A. (Hauptfach) kann beantragt werden, sobald Sie erfolgreich an den Modulen REWI-1, REWI-2, REWI-3, REWI-4 oder REWI-5, REWI-6 und REWI-7 teilgenommen und 30 LP aus Modulen des Fachspezifischen Wahlbereichs absolviert haben. Bitte prüfen Sie frühzeitig Ihr STiNE-Leistungskonto. Genauere Informationen entnehmen Sie den Bestimmungen zum Abschlussmodul in Ihrem Modulhandbuch.
Anmeldung zur Bachelorarbeit:
1) Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul in Absprache mit den Prüfenden aus und reichen Sie ihn beim Studienbüro der religionsbefassten Fächer ein. Der Antrag muss von den Studierenden und Prüfenden handschriftlich unterschrieben und im Studienbüro im Original oder eingescannt per E-Mail eingereicht werden.
2) Ihr Antrag wird nun durch das Studienbüro geprüft und die Anmeldung zum Abschlussmodul vorgenommen. Den Beginn Ihrer Bearbeitungszeit können Sie Ihrem STiNE-Konto entnehmen. Die Durchführung der mündlichen Prüfung sprechen Sie mit der/dem Erstgutachter*in ab.
Falls Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, reichen Sie bitte ein ärztlichen Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Studienbüro ein. Die Bearbeitungszeit kann um maximal 1 Woche verlängert werden. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Bearbeitungszeit gewähren.
Anmeldung zur Masterarbeit (MA Religionen, Dialog und Bildung)
Die Anmeldung zum Abschlussmodul ist ganzjährig möglich und erfolgt auf Antrag ausschließlich durch das Studienbüro.
Die Zulassung zum Abschlussmodul in Religionen, Dialog und Bildung M.A. kann beantragt werden, sobald Sie 60 Leistungspunkte aus dem Pflicht- und Wahlbereich erbracht haben. Bitte prüfen Sie frühzeitig Ihr STiNE-Leistungskonto. Genauere Informationen entnehmen Sie den Bestimmungen zum Abschlussmodul in Ihrem Modulhandbuch.
- Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (Anfertigung der Masterarbeit)
- Merkblatt zur Abgabe der Masterarbeit
- Merkblatt Anfertigung der Masterarbeit: Formalitäten
1) Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (Anfertigung Masterarbeit) in Absprache mit Ihren Prüfenden aus und reichen Sie ihn beim Studienbüro der religionsbefassten Fächer ein. Der Antrag muss von den Studierenden und Prüfenden handschriftlich unterschrieben und im Studienbüro im Original oder eingescannt per E-Mail eingereicht werden.
2) Ihr Antrag wird nun durch das Studienbüro geprüft und die Anmeldung zum Abschlussmodul vorgenommen. Den Beginn Ihrer Bearbeitungszeit können Sie Ihrem STiNE-Konto entnehmen. Die Durchführung der mündlichen Prüfung sprechen Sie mit der/dem Erstgutachter*in ab.
Falls Sie während der Bearbeitungszeit erkranken, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) im Studienbüro ein. Die Bearbeitungszeit kann um maximal 1 Woche verlängert werden. In Fällen außergewöhnlicher Härte kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine längere Bearbeitungszeit gewähren.
Anmeldung zur Bachelor-/Masterarbeit (Lehramt)
Die Zulassung zum Bachelor-/Master-Abschlussmodul können Sie beim ZPLA beantragen. Es gibt keine Anmeldefrist.
Neue Lehramtsstudiengänge B.Ed. ab Wintersemester 2020/21:
Die Bachelorarbeit wird in den Studiengängen Lehramt für die Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) und Lehramt für Sonderpädagogik mit Profilbildung Sekundarstufe (LAS-Sek) regelhaft im Unterrichtsfach geschrieben. Abweichend davon kann die Bachelorarbeit auch in einem der anderen Lehramtsstudiengänge im Unterrichtsfach verfasst werden, sofern die Zustimmung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers aus dem Unterrichtsfach vorliegt.
Auslaufende Lehramtsstudiengänge B.A.:
Die Bachelorarbeit wird im Studiengang Lehramt an Gymnasien regelhaft im 1. Unterrichtsfach geschrieben. Abweichend davon kann die Bachelorarbeit auch in einem der anderen Lehramtsstudiengänge im Unterrichtsfach verfasst werden, sofern die Zustimmung einer Betreuerin bzw. eines Betreuers aus dem Unterrichtsfach vorliegt.
Merkblatt des ZPLA zur Masterarbeit
FAQ Masterarbeit des ZPLA
Formulare Masterarbeit des ZPLA
Anmeldung theologische Prüfungen
Informationen zu den volltheologischen Prüfungen (Evangelische Theologie)
Digitale Scheine
Allgemeine Studienangelegenheiten
Mitteilung über Schwangerschaft/Stillzeit
Mitteilung über Schwangerschaft / Stillzeit in Verbindung mit § 16 Abs. 3 PO B.A. / PO M.A.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. Damit dieser Schutz für Sie als Studentin wirksam werden kann, muss das Studienbüro als zuständige Stelle von Ihrer Schwangerschaft/Stillzeit informiert werden. Bitte nutzen Sie dafür das Formular zur Mitteilung.
WICHTIG: Ihre Meldung ist freiwillig. Es besteht keinerlei Verpflichtung, dass Sie uns über Ihre Schwangerschaft / Stillzeit in Kenntnis setzen.
Nachteilsausgleich
Studierende, die wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen stellen. Diese nachteilsausgleichenden Maßnahmen dienen dazu, chancengleiche Bedingungen zu ermöglichen. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen oder einen bereits zu einem früheren Zeitpunkt bewilligten Antrag umsetzen lassen.
1) Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier: Link zum Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Im Falle einer Behinderung und/oder chronischen Erkrankung stellt das Büro eine auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Empfehlung zur „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO" aus.
2) Danach stellen Sie einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen. Dazu verwende Sie dieses Formular: Link zum Formular. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die Empfehlung zur „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 PO" als PDF-Datei bei - sonst kann der Antrag nicht bearbeitet haben. Das ausgefüllte Formular und die Empfehlung senden Sie an das Studienbüro der religionsbefassten Fächer, welches die Übermittlung an den zuständigen Prüfungsausschuss übernimmt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor den jeweiligen Prüfungsterminen. Eine spätere Antragstellung kann dazu führen, dass Sie die nächsten Prüfungen noch ohne Maßnahmen des Nachteilsausgleichs absolvieren müssen, weil der Prüfungsausschuss Ihren Antrag nicht mehr bearbeiten konnte.
3) Anschließend erhalten Sie den Bescheid des Vorsitzes des Prüfungsausschusses, in dem die für einen bestimmten Zeitraum gewährten nachteilsausgleichenden Maßnahmen bzgl. der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen aufgelistet sind. Diesen Bescheid legen Sie bitte spätestens 4 Wochen vor den jeweiligen Prüfungsterminen den entsprechenden Prüfenden vor. Nur auf der Basis dieses Bescheids und mit diesem Vorlauf können die Prüfenden die im Bescheid festgelegten nachteilsausgleichenden Maßnahmen umsetzen.
Rechtsgrundlage: Prüfungsordnung § 11, Nachteilsausgleich für behinderte und chronisch kranke Studierende
Macht ein Studierender/eine Studierende glaubhaft, dass er bzw. sie wegen einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann der Vorsitz des Prüfungsausschusses die Bearbeitungszeit für Prüfungsleistungen oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer bedarfsgerechten Form gestatten. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.
Bei Entscheidungen des Prüfungsausschussvorsitzes nach Absatz 1 ist der Behindertenbeauftragte bzw. die Behindertenbeauftragte gemäß § 88 Absatz 3 HmbHG zu beteiligen.
Zur Glaubhaftmachung einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung kann die Vorlage geeigneter Nachweise verlangt werden.