Zulassung und Einschreibung
Sie erfüllen alle Voraussetzungen?
Sie haben ein Thema sowie die Zusage Ihre:r Betreuer:in bzw. Ihrer Betreuungskommission? Dann können Sie jetzt die Zulassung zur Promotion beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Zulassung zum Promotionsverfahren und die Einschreibung (Immatrikulation) sind zwei getrennte und unterschiedliche Prozesse. Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist über das Online-Tool Docata zu beantragen. Der Antrag auf Immatrikulation ist nach der Zulassung über das Online-Bewerbungsportal in STiNE zu stellen.
Wie werde ich zum Promotionsverfahren zugelassen?
Die Zulassung zur Promotion erfolgt über den Promotionsausschuss der Fakultät für Geisteswissenschaften. Um die Zulassung zur Promotion zu beantragen, müssen Sie sich in Docata – dem Online-Tool für Promotionen an der UHH – registrieren und den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen.
Folgende Dokumente laden Sie bei der Antragstellung in Docata als PDF-Dateien in ausreichender Qualität und max. 10 MB Dateigröße hoch:
- Hochschulabschlüsse (zusätzlich in Papierform: beglaubigte Kopie der Abschlüsse bzw. Kopie bei gleichzeitiger Vorlage der Originale; bei Zeugnissen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch muss eine amtliche deutsche oder englische Übersetzung sowohl hochgeladen, als auch in Papierform eingereicht werden),
- ggf. der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse,
- bei Zulassung nach § 3, Abs. 3 Ausdruck aus Anabin, mithilfe dessen die Wertigkeit des Abschlusses festgestellt werden kann (auf den Anabin-Ausdruck kann verzichtet werden, wenn der Abschluss ein mit einem Diploma Supplement versehener Bologna-MA ist),
- tabellarischer Lebenslauf, ggf. einschließlich Publikationsverzeichnis,
- Exposé (Darstellung der Ziele und Methoden des Dissertationsvorhaben) inkl. Zeit- und Arbeitsplan
- bei einer Individualpromotion: Betreuungszusage einer Hochschullehrer:in oder eines habilitierten Mitglieds der Fakultät für Geisteswissenschaften, das das angestrebte Promotionsfach vertritt.
- bei einer strukturierten Promotion (Graduiertenschule): Betreuungszusage zweier geeigneter Personen
- wenn das angestrebte Promotionsfach nicht Ihrem Studienabschluss entspricht: Stellungnahme, ob der Studiengang "wesentlich" ist bzw. die "Qualifikation... gewährleistet" ist.
Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren kann jederzeit gestellt werden. Über die Zulassung wird in den Sitzungen des Promotionsausschusses entschieden. Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Damit sind Sie Doktorand:in an der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Nach der Zulassung
Nach der Zulassung müssen Sie eine Betreuungsvereinbarung mit Ihrer Betreuer:in (Vereinbarung Einzelbetreuung, pdf) bzw. im Rahmen der Graduiertenschule mit den Mitgliedern Ihrer Betreuungskommission (Vereinbarung Betreuungskommission, pdf) abschließen. Ein Exemplar der Betreuungsvereinbarung ist in Docata im PDF-Format hochzuladen. Den Upload-Button finden Sie auf Ihrer Startseite in Docata.
Die Laufzeit der Betreuungsvereinbarung wird auf Grundlage des Zeitplans errechnet, den Sie eingereicht haben, beträgt jedoch maximal 36 Monate. Bitte denken Sie daran, rechtzeitig eine Verlängerung der Bearbeitungszeit in Docata zu beantragen, wenn Sie Ihre Dissertation in diesem Zeitraum nicht fertigstellen können.
Muss ich mich immatrikulieren?
Ja, als Doktorand:in der Universität Hamburg haben Sie eine Immatrikulationspflicht – egal ob Sie im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms oder individuell promovieren. Die Immatrikulation erfolgt nach der Zulassung zum Promotionsverfahren, die Frist wird Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt. Die Immatrikulation erfolgt über das Campus-Center.
Ohne Immatrikulation erlischt Ihre Zulassung zum Promotionsverfahren, bitte informieren Sie daher nach erfolgreicher Immatrikulation das Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften.