Ablauf des Promotionsverfahrens
Nach der Zulassung zum Promotionsverfahren und erfolgreicher Immatrikulation an der UHH können Sie mit der Arbeit an Ihrer Dissertation beginnen. Eine Promotion in den Geisteswissenschaften dauert in der Regel drei bis fünf Jahre. In dieser Zeit wird das gewählte Forschungsthema wissenschaftlich bearbeitet und mit einer Dissertation (schriftliche Doktorarbeit) sowie der Disputation (Vortrag mit Diskussion) abgeschlossen.
Bearbeitungszeit
Im Rahmen der Zulassung zur Promotion wird auf Grundlage des von Ihnen eingereichten Zeit- und Arbeitsplans eine Bearbeitungszeit ermittelt (max. 36 Monate). Die Bearbeitungszeit ersehen Sie aus dem Zulassungsschreiben oder aus der unterzeichneten Betreuungsvereinbarung. Die Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Betreuenden wird für diese Bearbeitungszeit abgeschlossen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit/Betreuungsvereinbarung
Sollten Sie Ihre Dissertation nicht innerhalb der Bearbeitungszeit fertigstellen können, kann vor Ablauf der Bearbeitungszeit und in Absprache mit Ihren Betreuer:innen eine Verlängerung gemäß § 6 Absatz 8 PromO Fak GW beantragt werden.
Die Verlängerung erfolgt über einen Antrag, den Sie rechtzeitig (mind. 2 Monate) vor Ablauf der Bearbeitungszeit in Docata über die Startbox "Antrag auf Verlängerung des Promotionsverfahrens" stellen. Darüber hinaus wird ein Schreiben Ihrer Betreuungspersonen benötigt, in dem die Verlängerung befürwortet und die Bereitschaft zur Unterzeichnung einer neuen Betreuungsvereinbarung bekundet wird. Fügen Sie ihrem Antrag bitte auch Ihren überarbeiteten Zeit- und Arbeitsplan bei, auf dessen Grundlage die neue Bearbeitungszeit ermittelt wird.
Im Falle eines erfolgreichen Antrags muss eine neue Betreuungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer zuständigen Betreuer:in unterschrieben werden. Laden Sie das Dokument im PDF-Format in Docata hoch.
In begründeten Fällen kann der Promotionsausschuss acht Jahre nach Zulassung das Verfahren einstellen.