Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für eine Promotion in der Fakultät GW regelt die die Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 7. Juli 2010 (englische Version, pdf) sowie die Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften 12. April 2017 und die Änderung der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften vom 20. November 2019 ("Fast Track", pdf). Eine Lesefassung inkl. Änderungen stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung: Zur Lesefassung.
Formelle Voraussetzungen
- Erfolgreicher Hochschulabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang an einer Hochschule mit mindestens der Note "gut" im Promotionsfach (vgl. § 3 PromO GW), über Ausnahmen entscheidet der Promotionsausschuss.
- Betreuungszusage sowie ein geeignetes Dissertationsthema (siehe Abschnitt Erste Schritte),
- Erfolgreiche Antragstellung auf Zulassung zum Promotionsverfahren (siehe Abschnitt Zulassung und Einschreibung).
Erforderliche Sprachkenntnisse
- Deutschkenntnisse: Wird die Promotionsleistung in deutscher Sprache erbracht und Ihre Muttersprache ist nicht Deutsch, ist die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zu bestehen.
- Fremdsprachenkenntnisse: Sollen die Promotionsleistungen in englischer Sprache erbracht werden, sind Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Wird das Promotionsverfahren gemäß § 7 (2) und § 11 (1) in einer anderen Sprache durchgeführt, legt der Promotionsausschuss hierfür geeignete Anforderungen und Nachweise fest.
- Sprachanforderungen für bestimmte Promotionsfächer: Für die Zulassung zur Promotion ist in einzelnen Fächern der Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse erforderlich, die in der Anlage 1 zur Promotionsordnung festgelegt sind. Diese müssen spätestens bei Abgabe der Dissertation nachgewiesen werden.