Letzte Schritte
Abgabe der Dissertation
Vor der Abgabe Ihrer Dissertation vergewissern Sie sich bitte, dass Sie alle formalen Vorgaben und eventuelle Auflagen erfüllt haben. Hierbei hilft Ihnen auch eine Vorlage für die Gestaltung des Titelblattes (pdf):
- Sie müssen alle Hilfsmittel und Hilfen angeben und an Eides statt versichern, die Dissertation selbst verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben.
- Die Arbeit darf nicht schon einmal in einem früheren Promotionsverfahren angenommen oder als ungenügend beurteilt worden sein. In Zweifelsfällen sind Arbeiten aus früheren Promotionsverfahren zum Vergleich vorzulegen.
- Auf einem Vorblatt muss Platz für die Namen der Gutachter:innen gehalten werden. Die Eintragung der Namen erfolgt durch das Promotionsbüro.
- Die Dissertation muss als Anhang Kurzfassungen Ihrer Ergebnisse in deutscher und englischer Sprache sowie eine Liste der aus der Dissertation hervorgegangenen Veröffentlichungen enthalten.
Bitte laden Sie die elektronische Version im PDF-Format (max. 20 MB) in Docata hoch und reichen Sie die maschinenschriftliche Dissertation in fünf Exemplaren im Promotionsbüro ein.
Prüfungskommission und Gutachten
Sobald Sie Ihre Dissertation eingereicht haben und unter der Voraussetzung, dass Ihre Arbeit allen formalen Kriterien nach § 7 PromO GW entspricht, wird der Promotionsausschuss auf seiner nächsten Sitzung eine Prüfungskommission einsetzen. Sie haben Vorschlagsrecht für die Gutachtenden. Besprechen Sie die Zusammensetzung der Prüfungskommission bitte mit Ihrer Betreuer:in und teilen Sie Ihren Vorschlag dem Promotionsbüro schriftlich mit.
Nach Eingang aller Gutachten erfolgt eine zweiwöchige Auslage (in der Vorlesungszeit, außerhalb der Vorlesungszeit 4 Wochen). Nach Ende der Auslage entscheidet die Prüfungskommission über die Annahme Ihrer Dissertation, über Ihre Zulassung zur Disputation und über das Prädikat der Dissertation. Anschließend teilt die Prüfungskommission der Doktorand:in ihre Entscheidung mit und bestimmt den Termin der Disputation. Sie soll innerhalb von zwei Monaten nach dem Eingang des letzten Gutachtens durchgeführt werden, über begründete Ausnahmen entscheidet auf Antrag die oder der Vorsitzende des Promotionsausschusses. Sie erhalten zu Ihrem Prüfungsverfahren Nachrichten in Docata. Über neue Nachrichten in Docata werden Sie per E-Mail informiert.
Disputation und Zwischenzeugnis
Die Disputation ist die zweite und abschließende Prüfungsleistung in Ihrem Promotionsverfahren. Sie weisen darin Ihre Fähigkeit zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nach. Der Verlauf der Disputation wird durch ein Mitglied der Prüfungskommission in einen Protokollbogen (pdf) festgehalten und anschließend in Docata hochgeladen. Disputationen, sofern nicht anders gewünscht, sind hochschulöffentlich. Disputationstermine werden auf der Webseite veröffentlicht: Disputationstermine (nur hochschulintern zugänglich).
Nach Festsetzung der Gesamtnote durch die Prüfungskommission erhalten Sie ein Zwischenzeugnis, das den Titel der Dissertation, die Einzelprädikate von Dissertation und Disputation sowie das Gesamtprädikat enthält. Dieses Zwischenzeugnis berechtigt noch nicht zum Führen des Doktorgrades.
Veröffentlichungspflicht und Urkunde
Dissertationen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Verfahrens veröffentlicht werden. Kann die Veröffentlichung nicht innerhalb der festgelegten Zeit erfolgen, so kann der Promotionsausschuss auf begründeten Antrag hin die Frist verlängern. Dieser Antrag wird nicht über Docata, sondern direkt an das Promotionsbüro gestellt. Über die Konditionen der Veröffentlichung informiert ein Merkblatt zu Veröffentlichungen (pdf).
Nach der Veröffentlichung der Dissertation werden Promotionsurkunden in deutscher und auf Antrag in englischer Sprache ausgestellt. In der Urkunde werden das Promotionsfach, der Titel der eingereichten Dissertation, die Prädikate der Dissertation und der Disputation, die Gesamtnote sowie das Datum der erfolgreich bestandenen Disputation angegeben. Erst die Urkunde berechtigt zum Führen des Doktorgrades.