Outgoings
Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ interessieren. Hier sind Sie richtig, wenn Sie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg studieren und planen, ein oder zwei Semester an einer Partnerhochschule im europäischen Ausland zu verbringen. Eine Teilnahme am Erasmus-Programm bietet viele Vorteile:
- Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität
- Finanzieller Zuschuss von derzeit ca. 300,- bis 420,- € pro Monat (je nach Ländergruppe; ausgezahlt in zwei Raten)
- Administrative Unterstützung/Betreuung durch das Erasmus-Büro und die entsprechende Anlaufstelle an der Partneruniversität
- Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen gemäß Learning Agreement
- Möglichkeit zur Mehrfachförderung: pro Studienphase ist eine finanzielle Förderung von max. 10 Monaten möglich
- Besondere Unterstützung für Studierende mit mitreisenden Kindern und Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Welche Kooperationen mit europäischen Universitäten in Ihrem Studienfach bestehen und wer für die jeweilige fachspezifische Betreuung zuständig ist, erfahren Sie auf der Übersicht der Erasmus-Partneruniversitäten der Fakultät für Geisteswissenschaften. Für ein fachspezifisches Beratungsgespräch und studienrelevante Informationen zu der von Ihnen präferierten Universität wenden Sie sich zunächst an die Programmkoordinator:in Ihres Fachs.
Für alle organisatorischen Fragen rund um Ihre Erasmus-Bewerbung ist das Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften zuständig. Hier können Sie auch Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings einsehen. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie zudem auf der Homepage der Abteilung Internationales.
Vor der Bewerbung
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität Hamburg in einem regulären Studiengang
- Pro Studienphase (also in der B.A.-, M.A.- und Promotionsphase) ist jeweils eine Erasmus-Studienförderung von 10 Monaten möglich. Hierbei können auch jeweils zweimal 5 Monate auf verschiedene Auslandsaufenthalte verteilt werden.
- Im ersten B.A.-Studienjahr ist nach DAAD-Richtlinien eine Förderung noch nicht möglich.
Bewerbungsfrist
Bis zum 31. Januar sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen einzureichen für einen Studienaufenthalt im nächsten akademischen Jahr (= Wintersemester und darauffolgendes Sommersemester)!
Bewerbungsverfahren und -unterlagen
Studierende, die einen Erasmus-Studienaufenthalt planen, bewerben sich online über das Portal Mobility Online. Weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier: Online-Bewerbung für einen Erasmus-Aufenthalt.
Sobald Sie einen Bewerber-Account angelegt haben, können Sie Ihren Status jederzeit online abrufen, indem Sie sich mit Ihrer STiNE-Kennung einloggen. Auch während Ihres Aufenthaltes können Sie so einsehen, welche Unterlagen Sie zu welchem Zeitpunkt noch hochladen müssen.
Bitte füllen Sie in einem ersten Schritt das Online-Bewerbungsformular aus und schicken Sie es online ab. In einem weiteren Schritt müssen Sie dann zunächst Ihre Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen. Im Anschluss daran laden Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen (ausschließlich als PDF) in der Datenbank hoch:
- tabellarischer Lebenslauf (z. B. Euro-Pass CV Template)
- Motivationsschreiben (ca. 1-2 Seiten): Hier erläutern Sie knapp die fachlichen Gründe, weshalb Sie an der von Ihnen präferierten Universität im Ausland studieren möchten und welche Rolle der Auslandsaufenthalt insgesamt für Ihre Studienplanung spielt.
Geben Sie in Mobility Online gegebenenfalls alternative Universitäten/Orte an, die Sie für einen Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen. Denn sollten Sie keinen Platz an der Universität Ihrer ersten Wahl erhalten, so besteht die Chance auf einen anderen Erasmus-Platz. Im Motivationsschreiben beziehen Sie sich jedoch bitte nur auf Ihren Erstwunsch.
- Vorläufige Kurswahl: Diese dient als erste Orientierung anhand des Lehrangebots Ihrer potentiellen Gastuniversität und wird später von Ihnen aktualisiert, da die Vorlesungsverzeichnisse für das kommende akademische Jahr in der Regel noch nicht online gestellt sind. Orientieren Sie sich also bitte zunächst an dem derzeitig aktuellen Semesterplan der Partneruniversität. Dieses vorläufige Learning Agreement lassen Sie sich vor dem Hochladen von Ihrem/Ihrer jeweiligen fachspezifischen Koordinator/in unterzeichnen.
- Nachweis über Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache (z. B. DAAD-Sprachzeugnis, Nachweis des Sprachenzentrums der UHH oder Bescheinigung eines Sprachlektors/einer Sprachlektorin Ihres Fachs)
- Nachweis über die bisher erbrachten Studienleistungen (STiNE-Ausdruck des Leistungskontos oder Transcript of Records; Masterstudierende im ersten Studienjahr können ihr B.A.-Zeugnis hochladen; B.A.-Studierende im ersten Semester, denen noch keine Noten vorliegen, laden bitte eine Veranstaltungsliste aus STiNE und ihr Abiturzeugnis hoch)
- Immatrikulationsbescheinigung der UHH des laufenden Semesters (Semesterbescheinigung aus STiNE)
Sprachkenntnisse
Bereiten Sie sich sprachlich gut auf das Auslandsstudium vor. Voraussetzung ist in der Regel mind. das Sprachlevel B1 in der Unterrichtssprache. Einige Partneruniversitäten haben jedoch höhere Anforderungen (zur Übersicht).
Im Sprachenzentrum (Von-Melle-Park 5) haben Sie während der Vorlesungszeit die Möglichkeit, Ihr Sprachlevel testen zu lassen und ein Sprachzeugnis zu erhalten.
Praktikum
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Erasmus-Programms ein Praktikum im Ausland zu absolvieren.
Ansprechpartnerin ist Helena Scharffenberg aus der Abt. Internationales der UHH:
Universität Hamburg
Abteilung 5: Internationales
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-6978
E-Mail: erasmus.praktikum"AT"uni-hamburg.de
Nach der Zusage
Zusage
Hier sind Sie richtig, wenn Sie bis ca. Ende März vom Erasmus-Büro die Zusage für einen Studienplatz an einer Universität im europäischen Ausland im Rahmen des Erasmus-Austauschprogramms der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg erhalten haben.
Formulare
Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter „Hochzuladende/einzureichende Formulare nach erfolgreicher Erasmus-Bewerbung“. Achten Sie bitte unbedingt darauf, die richtige Vorlage für das Studienjahr Ihres Auslandsaufenthalts zu verwenden. Veraltete Dokumente oder Vorlagen der Gasthochschule können nicht akzeptiert werden! Bitte verwenden Sie unsere Checkliste!
Vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von der Abteilung Internationales zusätzlich die Erasmus-Annahmeerklärung per E-Mail:
- das sog. Grant Agreement
Für die Berechnung Ihrer Erasmus-Förderung kalkuliert die Abteilung Internationales zunächst mit einem geplanten Start- und Enddatum, das Sie selbst in Mobility Online eintragen müssen. Entsprechende Semesterzeiten können Sie den Internetseiten Ihrer Gasthochschule (häufig unter „akademischer Kalender“) entnehmen.
Dieser geplante Zeitraum legt Ihren maximalen Förderzeitraum fest. Änderungen müssen gesondert beantragt werden. Dies ist der Fall, wenn Ihr tatsächliches Startdatum vor dem in Mobility Online eingetragenen geplanten Startdatum und/oder Ihr tatsächliches Enddatum nach dem in Mobility Online eingetragenen geplanten Enddatum liegt. Eine Beantragung zur Änderung des Förderzeitraumes ist per E-Mail an erasmus.geisteswiss"AT"uni-hamburg.de zu stellen und muss spätestens einen Monat vor dem geplanten Enddatum erfolgen. Bitte beachten Sie: Als tatsächlicher Aufenthaltsbeginn und tatsächliches Aufenthaltsende gelten später die Daten, die auf Ihrer Confirmation of Stay vermerkt wurden.
Das Grant Agreement benötigen wir umgehend im Original von Ihnen unterschrieben zurück.
Wir nominieren Sie vom Erasmus-Büro aus an der Partneruniversität. Über die dortigen Anmeldemodalitäten sowie die Wohnheimplatzvergabe werden Sie dann von Ihrer Gastuniversität informiert.
In der Regel wird von Ihnen gefordert:
- Online-Anmeldung an der Partneruniversität
- ggf. Bewerbung um einen Wohnheimplatz
- ggf. Visumsbeantragung
Beurlaubung
Für die Dauer Ihres Erasmus-Auslandsaufenthalts ist eine Beurlaubung an der Universität Hamburg möglich, aber nicht verpflichtend. Die Beurlaubung führen wir nicht durch; hierfür wenden Sie sich bitte an das Campus-Center. Die für den Antrag benötigte Erasmus-Bescheinigung erhalten Sie im Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Die gemäß Learning Agreement erbrachten Leistungen an der Partnerhochschule werden selbstverständlich trotz Beurlaubung für das Studium an der Universität Hamburg anerkannt.
Semesterbeitrag der UHH
Um an der Universität Hamburg nicht exmatrikuliert zu werden, müssen Sie den Semesterbeitrag auch für das Semester Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin entrichten. Falls Sie das Semesterticket wegen längerer Abwesenheit nicht benötigen, können Sie sich die Gebühren dafür über das Studierendenwerk Hamburg zurückerstatten lassen.
Auslands-BAföG
Zusätzlich zu der Erasmus-Förderung, die monatlich ca. 300,- bis 420,- € (je nach Länderkategorie) beträgt, können Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Die für den Antrag benötigte Erasmus-Bescheinigung erhalten Sie im Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften. Grundsätzlich hat jeder, der Inlands-BAföG erhält, auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Studierende, die für ihr hiesiges Studium kein BAföG erhalten, können u. U. im Ausland ebenfalls förderungsberechtigt sein.
Zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten.
Learning Agreement und ECTS-Punkte
Besprechen Sie vor Abreise Ihr Learning Agreement mit Ihrem/Ihrer fachspezifischen Erasmus-Programmkoordinator/in. Listen Sie soweit wie möglich die Lehrveranstaltungen auf, die Sie während Ihres Auslandssemesters besuchen wollen (Tabelle A) sowie jene Hamburger Veranstaltungen/Module, die Sie dafür nach Rückkehr an der UHH angerechnet bekommen möchten (Tabelle B). Der erste Teil des Learning Agreements (Before the Mobility) muss von Ihnen unterschrieben und von Ihrem/Ihrer fachspezifischen Erasmus-Programmkoordinator/in der Universität Hamburg sowie dem/der Koordinator/in Ihrer Gasthochschule vor Beginn des Auslandssemesters geprüft und gegengezeichnet sein.
Nach den Vorgaben des DAAD müssen pro Auslandssemester durch Studienleistungen 30 ECTS-Punkte erbracht werden. Pro Trimester (wie z. B. in Großbritannien) sind es 20 ECTS-Punkte; in einem vollen akademischen Jahr sind es also 60 ECTS-Punkte.
Je nach Universität variiert die Punktevergabe. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Gasthochschule über die dortigen Modalitäten, damit Sie die ECTS-Punkte auf Ihrem Learning Agreement entsprechend vermerken können.
Zu Beginn des Auslandsaufenthaltes
Confirmation of Stay (Part I, Arrival) und Learning Agreement (Part I, Before the Mobility)
Lassen Sie gleich nach Ankunft im Gastland den ersten Teil Ihrer Confirmation of Stay von Ihrem/Ihrer Erasmus-Koordinator/in an der Partnerinstitution unterzeichnen. Laden Sie das Dokument umgehend als Scan in Mobility Online hoch.
Erst wenn Sie Ihre Confirmation of Stay (Part I, Arrival), Ihr Learning Agreement (Part I, Before the Mobility) sowie Ihre aktuelle Semesterbescheinigung aus STiNE (als Nachweis Ihrer weiterhin bestehenden Immatrikulation an der UHH) hochgeladen haben, kann die erste Rate Ihres Erasmus-Stipendiums (70 % der Gesamtsumme) zur Auszahlung an Sie angewiesen werden. Aus verwaltungstechnischen Gründen dauert es dann ca. 2-3 Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.
Änderungen in der Kurswahl: Learning Agreement (Part II, During the Mobility)
Bei Änderungen Ihrer Kurswahl füllen Sie bitte den zweiten Teil des Learning Agreements (During the Mobility) aus. Schicken Sie diesen als Scan per E-Mail zur Prüfung und Unterschrift an Ihre/n fachspezifische/n Erasmus-Koordinator/in der UHH. Laden Sie das Dokument ebenfalls in Mobility Online hoch, sobald es von allen drei Parteien unterschrieben wurde (innerhalb der ersten fünf Wochen nach Beginn des Auslandsstudiums).
Aufenthaltsverlängerung
Füllen Sie dafür spätestens einen Monat vor Ende Ihres ursprünglichen Aufenthalts den Verlängerungsantrag aus und laden Sie diesen – von der zuständigen Person an der Gastuniversität unterschrieben – zusammen mit einem neuen Learning Agreement (Part II, During the Mobility) für das weitere Semester an der entsprechenden Stelle in Mobility Online hoch.
Bitte informieren Sie uns zudem per E-Mail (erasmus.geisteswiss"AT"uni-hamburg.de), sobald Sie den Verlängerungsantrag hochgeladen haben.
Die Anträge müssen bis spätestens einen Monat vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilität gestellt werden. Eine Verlängerung kann nicht garantiert werden. Sollte eine Verlängerung im Rahmen von Erasmus nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten als sogenannter Free Mover an der Gastuniversität zu bleiben.
Eine Verlängerung vom Sommer- auf das Wintersemester ist nur durch eine erneute Bewerbung via Mobility Online (bis zum 31.01.) möglich, da es sich ab dem Wintersemester um ein neues akademisches Jahr und entsprechend um ein neues Auswahlverfahren handelt.
Abschluss des Auslandssemesters
Dokumente
Lassen Sie sich vor Ihrer Abreise von Ihrer Gastuniversität die folgenden Dokumente unterzeichnen bzw. ausstellen:
- Confirmation of Stay (Part II, Departure)
- Transcript of Records (oder Part III des Learning Agreements, After the Mobility)
Laden Sie diese beiden Dokumente sowie die folgenden in Mobility Online hoch:
- persönlicher Erfahrungsbericht (als Zusatzdokument)
- Learning Agreement (Part I & II mit allen notwendigen Unterschriften der Heimat- und der Gastuniversität)
Erst wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Auszahlung der zweiten Rate Ihres Erasmus-Stipendiums (30 % der Gesamtsumme) erfolgen.
Leistungsanerkennung
Bitte beantragen Sie die Anerkennung Ihrer studienbezogenen Leistungen unverzüglich nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland bzw. gleich nach Erhalt des Transcripts of Records der Gastuniversität. Zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich an Ihre/n fachspezifische/n Koordinator/in oder an das für Sie zuständige Studienbüro. Parallel dazu müssen Sie Ihren Auslandsaufenthalt über CampusNet/STiNE formal melden. Zum genauen Vorgehen finden Sie hier weitere Informationen.
Wenn Sie Ihr Auslandssemester im Rahmen eines Austauschprogrammes an einer Partneruniversität verbracht haben und z. B. Schwierigkeiten bei der Vergabe von Noten und ECTS-Punkten auftauchen oder sich Probleme bei der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen ergeben, helfen Ihnen die folgenden Hinweise.
Buddy Net
Wenn Sie vor oder nach Ihrem Auslandsaufenthalt einem/einer internationalen Gaststudierenden in der ersten Zeit der Orientierung an der Universität Hamburg unterstützend zur Seite stehen möchten, dann besuchen Sie gerne das Buddy Net. Dies ist ein fakultätsübergreifendes Programm, durch das Sie mit einem/einer Gaststudierenden nach jeweiligen sprachlichen, fachlichen und persönlichen Interessen in Kontakt treten können.