Während des Aufenthalts
Während Ihres Erasmus+ Aufenthalts bieten sich Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zu lernen, neue Freundschaften zu schließen und die Kultur Ihres Gastlandes zu entdecken. Auf dieser Seite unterstützen wir Sie mit Informationen rund um die notwendigen organisatorischen Schritte, damit Sie das Beste aus Ihrer Zeit im Ausland herausholen können.
Lassen Sie sich direkt nach Ankunft den ersten Teil Ihrer Confirmation of Stay von Ihrer/Ihrem Erasmus+ Koordinator:in an der Gastuniversität unterzeichnen. Laden Sie das unterschriebene Dokument umgehend als Scan in Mobility Online hoch.
Erst, wenn die folgenden Dokumente in Mobility Online vorliegen:
- Confirmation of Stay – Part 1
- digitales Learning Agreement – Part 1
- aktuelle Semesterbescheinigung aus STiNE (als Nachweis Ihrer weiterhin bestehenden Immatrikulation an der UHH)
kann die erste Rate Ihrer Erasmus+ Förderung (70 % der Gesamtfördersumme) zur Auszahlung an Sie angewiesen werden. Aus verwaltungstechnischen Gründen dauert es ca. 2-3 Wochen, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.
Vor der Abreise lassen Sie sich den letzten Tag Ihres akademischen Aufenthaltes (letzter Unterrichtstag, letzter Prüfungstermin etc.) an der Gastuniversität auf dem unteren Abschnitt Ihrer Confirmation of Stay – Part 2 abzeichnen und laden das Dokument anschließend in Mobility Online hoch.
Falls sich nach Ihrer Ankunft an der Gastuniversität Kursänderungen oder Änderungen bei den ECTS ergeben, ist ein digitales Learning Agreement – Part 2 ("Changes to the Learning Agreement") zu erstellen. Hierbei gehen Sie folgendermaßen vor:
- Sie klicken in Mobility Online in Ihrem Workflow unter "Während des Aufenthaltes" auf die Option "Changes zum Learning Agreement beantragen".
- Anschließend können Sie das digitale Learning Agreement – Part 2 in Mobility Online erstellen.
- Das digitale Learning Agreement – Part 2 wird dann über Mobility Online zur Unterschrift an Ihre fachspezifische Erasmus+ Koordination an der UHH sowie anschließend an die Partneruniversität übermittelt.
Bitte besprechen Sie auch Ihre Kursänderungen im Hinblick auf die späteren Anerkennungsmöglichkeiten unbedingt vorab mit Ihren fachspezifischen Erasmus+ Koordinator:innen an der UHH bzw. entsprechenden Fachvertretungen oder ggf. dem Studienbüro!
Zudem muss trotz etwaiger Kursänderungen pro Semester mindestens im Umfang von 24-30 ECTS (bzw. 15 ECTS pro Trimester) erfolgreich studiert werden; dies ist im Anschluss an Ihre Mobilität durch das von Ihrer Gastuniversität auszustellende Transcript of Records nachzuweisen.
Das digitale Learning Agreement – Part 2 kann bis zu 5 Wochen nach Beginn des Aufenthaltes eingereicht werden.
Für eine Verlängerung Ihres Erasmus+ Auslandsaufenthalts füllen Sie bitte rechtzeitig den Verlängerungsantrag aus und laden diesen – bereits von der zuständigen Person an der Gastuniversität unterschrieben – zusammen mit einem neuen Learning Agreement (Part 2) für das weitere Semester in Mobility Online hoch.
Zudem informieren Sie bitte das Erasmus-Büro GW per E-Mail (erasmus.gw"AT"uni-hamburg.de), sobald Sie den Verlängerungsantrag hochgeladen haben.
Bitte beachten Sie:
- Die Anträge müssen bis spätestens einen Monat vor Ende der ursprünglich geplanten Mobilität gestellt werden.
- Eine Verlängerung kann nicht garantiert werden.
- Eine Verlängerung vom Sommersemester auf das Wintersemester ist nur durch eine erneute Bewerbung via Mobility Online (bis zum 31. Januar) möglich, da es sich ab dem Wintersemester um ein neues akademisches Jahr und entsprechend um ein neues Auswahlverfahren handelt.