Vor dem Aufenthalt
Ihre Erasmus+ Bewerbung war seitens der Universität Hamburg erfolgreich und Sie haben vom Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften die Zusage für einen Studienplatz an einer Partneruniversität im europäischen Ausland im Rahmen des Erasmus+ Austauschprogramms erhalten?
Vor Antritt Ihres Erasmus+ Aufenthalts gibt es noch einige organisatorische und akademische Vorbereitungen zu treffen – von der Bewerbung / Einschreibung an der Gastuniversität und der Kurswahl bis hin zur Klärung von Unterkunftsfragen und (ggf. weiteren) Finanzierungsmöglichkeiten.
Nach erfolgreicher Erasmus+ Bewerbung (zunächst an der Universität Hamburg) müssen Sie der Abteilung Internationales vor, während und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz in Mobility Online hochladen.
Alle notwendigen Dokumente finden Sie auf der Webseite der Abteilung Internationales der Universität Hamburg unter Formulare. Achten Sie bitte unbedingt darauf, die richtige Vorlage für das Studienjahr Ihres Auslandsaufenthalts zu verwenden; veraltete Dokumente oder Vorlagen der Gasthochschule können nicht akzeptiert werden. Bitte verwenden Sie unsere Checkliste.
Einen genauen Überblick, wann Ihrerseits welche Angaben in Mobility Online vorzunehmen oder Dokumente hochzuladen sind, finden Sie im Workflow Ihres Datensatzes in Mobility Online. Sie erhalten rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes sukzessive per E-Mail Aufforderungen, weitere für die Förderung Ihrer Erasmus+ Mobilität benötigte Daten in Mobility Online anzugeben, sowie Infos zur Erstellung Ihres digitalen Learning Agreements – Part 1.
Nach Vervollständigung dieser Personenstammdaten und nach Fertigstellung des digitalen Learning Agreements – Part 1 steht Ihnen Ihr Grant Agreement in der Datenbank zum Ausdruck zur Verfügung. Das Grant Agreement bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss vor Ihrem Aufenthalt im Original unterschrieben beim Team Erasmus der Abteilung Internationales der Universität Hamburg eingereicht werden. Nach Unterzeichnung der Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement dann von der Abteilung Internationales in Ihrem Datensatz in Mobility Online hochgeladen.
Für die Berechnung Ihrer Erasmus+ Förderung kalkuliert die Abteilung Internationales zunächst mit einem voraussichtlichen Start- und Enddatum, das Sie selbst in Mobility Online eintragen. Die Semesterzeiten können Sie den Internetseiten oder dem Fact Sheet Ihrer Gastuniversität (häufig zu finden unter "academic calendar") entnehmen.
Als tatsächlicher Aufenthaltsbeginn und tatsächliches Aufenthaltsende gelten später die Daten, die Ihnen seitens der Gastuniversität auf Ihrer Confirmation of Stay – Part 1 und Part 2 bestätigt wurden. Bitte beachten Sie, dass nur studienrelevante Tage gefördert werden können. Die maximale finanzielle Förderdauer beträgt bei einsemestrigen Aufenthalten derzeit max. 3,5 Monate und bei zweisemestrigen Aufenthalten max. 7 Monate; d. h. die tatsächliche Aufenthaltsdauer kann u. U. länger sein, als der finanzielle Förderzeitraum.
Nach erfolgreicher Erasmus+ Bewerbung nominieren wir Sie an der jeweiligen Partneruniversität. Infos zum dortigen Bewerbungs- und Einschreibeverfahren sowie zur Kurswahl und ggf. zur Bewerbung um einen Platz im Studierendenwohnheim erhalten Sie dann direkt von der Partneruniversität.
Um an der Universität Hamburg nicht exmatrikuliert zu werden, müssen Sie den Semesterbeitrag auch für das Semester Ihres Auslandsaufenthaltes weiterhin entrichten. Falls Sie das Semesterticket wegen längerer Abwesenheit nicht benötigen, können Sie sich die Gebühren dafür über das Studierendenwerk Hamburg zurückerstatten lassen.
Für die Dauer Ihres Erasmus+ Auslandsaufenthalts ist eine Beurlaubung an der Universität Hamburg möglich, aber nicht verpflichtend. Infos zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier: Campus-Center. Das Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften stellt Ihnen gerne eine Bestätigung über Ihre Teilnahme am Erasmus+ Programm aus.
Die gemäß Learning Agreement erbrachten Leistungen an der Partneruniversität werden selbstverständlich trotz Beurlaubung für Ihr Studium an der Universität Hamburg anerkannt.
Zusätzlich zu der Erasmus+ Förderung können Sie gegebenenfalls einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Die für den Antrag benötigte Erasmus+ Bescheinigung erhalten Sie im Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Studierende, die Inlands-BAföG erhalten, können einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Auch Studierende, die für ihr hiesiges Studium kein BAföG erhalten, können u. U. im Rahmen eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes trotzdem förderungsberechtigt sein.
Informationen zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten, die kompatibel mit der Erasmus+ Förderung sind, erhalten Sie unter "Finanzielles" in den Erasmus+ FAQs der Abteilung Internationales.
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn Ihres Erasmus+ Auslandssemesters per E-Mail die Anweisung, in Mobility Online Ihr digitales Learning Agreement – Part 1 ("before the mobility") zu erstellen.
Die fachlichen Inhalte Ihres Learning Agreements besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer fachspezifischen Erasmus+ Koordinator:in, der/die dann auch Ihr digitales Learning Agreement in Mobility Online digital signieren wird; hier finden Sie die Übersicht zu den aktuellen fachspezifischen Erasmus+ Koordinator:innen an der Fakultät für Geisteswissenschaften.
Wichtig ist, dass Sie sich insbesondere bezüglich der späteren Anerkennungsmöglichkeiten Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen an der UHH auch mit Ihrer/Ihren entsprechenden (Teil-)Fachvertretung/en (oder ggf. Ihrem Studienbüro) besprechen!
Dies gilt auch für Studierende, die in Ihrem Learning Agreement Kurse aus unterschiedlichen Fächern angeben. Bei Mischangaben müssen Sie sich bitte zusätzlich um die benötigten Absprachen und Überprüfungen mit den entsprechenden (Teil-)Fachvertretungen kümmern (und sich diese dann für Ihre eigene Dokumentation am besten schriftlich bestätigen lassen; zusätzliche Unterschriften im Learning Agreement sind nicht möglich).
Das digitale Learning Agreement – Part 1 muss vollständig ausgefüllt werden (dies bezieht sich auch auf die zwei Tabellen).
In Tabelle A tragen Sie die Kurse ein, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten:
- bei einsemestrigen Aufenthalten im Umfang von 24-30 ECTS
- bei zweisemestrigen Aufenthalten im Umfang von 48-60 ECTS
- bei Trimesterstruktur pro Trimester im Umfang von 15 ECTS
Je nach Universität variiert die ECTS-Vergabe. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Gasthochschule über die dortigen Modalitäten, damit Sie die ECTS auf Ihrem Learning Agreement entsprechend vermerken können.
In Tabelle B führen Sie die Kurse/Modultitel/Studienbereiche der UHH auf, für die Sie sich nach Rückkehr die im Ausland besuchten Kurse anerkennen lassen möchten, sowie die ECTS/LP, die Sie an der UHH hierfür erhalten.
Die zu absolvierenden ECTS sind unabhängig davon zu erbringen, ob Sie sich später an der UHH Kurse anerkennen lassen möchten/können!