Software-Installation (Admin)
Aus dieser Seite finden Sie Informationen zur Software-Installation und -Deinstallation (Admin-Rechte) auf Ihren dienstlichen Geräten:
- Aufgrund der dienstlichen Richtlinien ("Net-Policy" der UHH), aus IT-Sicherheitsgründen und aus Gründen der Systempflege haben Nutzerinnen und Nutzer von Arbeitsplatzsystemen in unseren Bereichen in der Regel keine Admin-Rechte auf Ihren Systemen, sodass sie Software nicht selbst installieren/deinstallieren und keine wesentlichen Änderungen an der Bestriebssystem-Konfiguration vornehmen können.
- Auf jedem Dienstgerät ist ein Admin-Profil zur Wartung des Systems durch den zuständigen Administrator/die zuständige Administratorin des IT-Supports in Ihrem Fachbereich angelegt; dies schließt die Installation von Software, Treibern u. ä. sowie Änderungen an der Systemkonfiguration ein.
- Wenn Sie eine zusätzliche Software, einen Client, einen Treiber o. ä. benötigen (siehe auch Informationen zur Software-Beantragung und -Beschaffung), die mit Admin-Zugang/Passwort auf Ihrem Gerät installiert werden müssen, wenden Sie sich bitte an den lokalen IT-Support in Ihrem Fachbereich.
- Falls Sie aus dienstlichen Gründen Admin-Rechte oder Zugang zum Admin-Profil auf einem mobilen Gerät haben sollten, darf das Admin-Profil Ihres Rechners aus IT-Sicherheitsgründen nicht für die tägliche Arbeit verwendet werden, sondern ausschließlich ein separates, persönliches Nutzerprofil ohne Administrationsrechte.
- Admin-Passworte bzw. -Zugangsdaten unterliegen (auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) der dienstlichen Verschwiegenheit. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden, fremde Zugangsdaten dürfen weder ermittelt noch genutzt werden (vgl. Nutzungsberechtigung, Rechte und Pflichten, Ausschluss und Haftung gemäß RRZ-Benutzungsordnung).
- Wenn Sie Admin-Rechte haben und Software als Administrator/-in selbst auf Ihrem Gerät installiert haben, sind Sie für das Einhalten der Software-Lizenzbestimmungen (siehe folgenden Punkt) sowie ggf. das Dokumentieren und Aufbewahren der Lizenzerklärung mit Registrierungsschlüssel und Download-Link (oder Datenträger) selbst verantwortlich.
- Bei der Installation und Nutzung von Software sind die Verträge, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen von den Adminstratorinnen/Administratoren und Nutzerinnen/Nutzern strikt einzuhalten (z. B. Installation nur auf Dienstgeräten der UHH, ausschließlich dienstliche Nutzung durch UHH-Mitglieder, keine Weitergabe des Lizenzschlüssels, max. zulässige Anzahl von Installationen und/oder gleichzeitigen Nutzungen, Einhaltung der "Sync&Share-Policy" etc.).
- Der IT-Support im Fachbereich bzw. die zentralen Admins und Multiplikatoren der lokalen IT-Teams haften nicht für Verstöße der Nutzerinnen/Nutzer gegen Lizenzvereinbarungen, Nutzungsbedingungen u. ä.
- Der Haftungsauschluss gilt ebenso für Nutzerinnen/Nutzer, die aus dienstlichen Gründen Admin-Rechte erhalten haben und/oder ohne schriftliche Absprache mit den zuständigen zentralen Adminstratoren eigenständig Software installieren bzw. nutzen und dabei gegen Lizenzrecht und andere Regelungen und Gesetze verstoßen.
- Der IT-Support übernimmt keine Kosten für die Lizenzierung/Nachlizenzierung von selbständig - ohne schriftliche Absprache mit den zentralen Admins und Multiplikatoren - installierter bzw. genutzter Software.
- Mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses muss die Nutzung der Software eingestellt werden, Installationen und Kopien der Software sind zu löschen bzw. zurückzugeben. Software-Produkte und -Lizenzen, die nicht mehr benötigt werden oder nach Vertrags-/Projektende nicht mehr genutzt werden dürfen, müssen dem lokalen IT-Service und/oder der Software-Abteilung des RRZ gemeldet werden, damit die Software deinstalliert wird und keine weiteren Kosten für nicht genutzte Lizenzen anfallen.