Software-Ausstattung und -Beschaffung
Standard-Software (z. B. Office-Pakete, Browser, Literaturverwaltung, Reader/Player, Tools, Antivirus) erhalten Sie vorinstalliert und über Ihren IT-Service vor Ort im Fachbereich. Zusätzliche Software-Bedarfe können mit entsprechender fachlicher Begründung und ggf. Kostenübernahme durch die Nutzerin/den Nutzer bei der Software-Abteilung des Rechenzentrums beantragt werden.
Software-Beschaffungen laufen zunächst über die Multiplikatoren vor Ort im IT-Team Ihres Fachbereichs, die
a) vorhandene Software-Lizenzen aus Rahmenverträgen, Campus-Lizenzen etc. der UHH bereitstellen bzw. installieren oder
b) die Antragsteller/-innen ggf. über spezielle Antragsverfahren, -portale und -formulare für bestimmte Software-Produkte informieren (siehe Änderungen bei Adobe-Software ab März 2020 und November 2021) oder
c) ggf. notwendige Beschaffungsanträge mit den fachlichen Begründungen der Nutzer/-innen an die Software-Abteilung im Rechenzentrum weiterleiten. Die Voraussetzungen und Abläufe sind auf den Webseiten des RRZ detailliert beschrieben.
Bitte beachten Sie, dass Kosten für Software-Lizenzen, Smartphone-Apps, Software-Abonnements und Software-Wartungskosten (kostenpflichtige Updates) nicht von der lokalen IT finanziert oder erstattet werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Software, wenn für den vorgesehenen Einsatzzweck durch das Rechenzentrum eine funktional vergleichbare Software bereitgestellt werden kann. Beispiele: Sie möchten zur PDF-Bearbeitung die Software "Adobe Acrobat Pro" verwenden - das RRZ bietet als vergleichbares Produkt u. a. den "Foxit PDF Editor Pro" an; Sie möchten "Adobe PhotoShop" einsetzen - das RRZ stellt stattdessen "GIMP oder Affinity Photo oder Corel PHOTO-PAINT" zur Verfügung.
Bei der Beschaffung, Bereitstellung und Nutzung von Software sind die Verträge, Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen strikt einzuhalten (z. B. Installation nur auf Dienstgeräten der UHH, keine Weitergabe des Lizenzschlüssels etc.).
Bei vielen Software-Produkten besteht aus lizenzrechtlichen Gründen eine Dokumentationspflicht. Das heißt, dass die zuständigen Abteilungen/IT-Teams der UHH die Installation von Programmen, die Nutzernamen, das Installationsdatum und die Anzahl der genutzten Lizenzen, zu unterzeichende Nutzungsvereinbarungen (Erklärung über den Erhalt und die Nutzung eines Software-Produktes) und ggf. weitere Daten (Seriennummer/UHH-Inventarnummer, Aufstellungsort des Rechners an der UHH, Benutzerkennung) schriftlich dokumentieren müssen.
Erhält die Nutzerin/der Nutzer die Lizenzerklärung und den Lizenzschlüssel direkt aus der Software-Abteilung, dem DLZ Einkauf oder vom Software-Anbieter, ist sie/er für das Einhalten der Lizenzbestimmungen sowie das Dokumentieren und Aufbewahren der Lizenzerklärung mit Registrierungsschlüssel und Download-Link (oder Datenträger) selbst verantwortlich.
Mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses muss die Nutzung der Software eingestellt werden, Installationen und Kopien der Software sind zu löschen und je nach Produkt ggf. zurückzugeben bzw. abzumelden. Software-Produkte und -Lizenzen, die nicht mehr benötigt werden oder nach Vertrags-/Projektende nicht mehr genutzt werden dürfen, müssen dem lokalen IT-Team gemeldet werden, damit die Software deinstalliert wird und keine weiteren Kosten für nicht genutzte Lizenzen anfallen.
- Software für PDF-Dokumente
- Änderungen bei Adobe-Software (RRZ) und Adobe-FAQ (RRZ)
- Software-Verzeichnis
- Software A-Z (RRZ)
- Software-Beschaffung (RRZ)
(über die lokalen Software-Multiplikatoren im Fachbereich und die Software-Abteilung des RRZ) - Software-Installation (Admin)
- Software-Updates
- Software für Studierende (RRZ)