IT-Ausstattung und -Beschaffung
Ihr Ansprechpartner bei allen IT-Beschaffungen (Hard- und Software) sind die IT-Verantwortlichen der IT GW in Ihrem Fachbereich/Institut. Die IT GW übernimmt die Beratung bei der Geräteauswahl, stellt die erforderlichen Anträge, führt die Beschaffung durch, konfiguriert und testet die Geräte und vereinbart mit Ihnen einen Auslieferungstermin.
Die Beschaffung von Hardware unterliegt den Beschaffungs- und Ausschreibungsrichtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg, wird von der zuständigen lokalen IT-Abteilung bzw. der IT GW veranlasst und durch die Einkaufsabteilung der UHH ausgeführt. Mit Rahmenvertragspartnern werden von der UHH Standardkonfigurationen entwickelt, die das Beschaffungsverfahren und den Support vereinfachen und wirtschaftliche Preise ermöglichen. Zeit- und personalaufwändige Ausschreibungen, freihändige Vergaben oder Vergleichsangebote entfallen bei den standardisierten Geräten. Nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Absprache mit der IT und dem Einkauf der UHH dürfen Beschaffungen außerhalb von Rahmenverträgen durchgeführt werden.
WICHTIGE HINWEISE:
- Geräte, die ohne Absprache mit der lokalen IT/IT GW oder ohne Einhaltung der auf dieser Seite erläuterten Beschaffungsrichtlinien der UHH angeschafft wurden, erhalten keinen Support.
- Alle Geräte sind nach den Vorgaben der Anlagenbuchhaltung zu inventarisieren und mit Barcode-Aufklebern zu versehen.
- Keine Doppelausstattung aus IuK-Haushaltsmitteln: Es wird eine Rechner-Ausstattung pro Beschäftigte(r) bereitgestellt (Desktop- oder Mobilgerät).
- Eine Neuausstattung bzw. ein Ersatz aus IuK-Mitteln ist nach fünf Jahren möglich.
- Alle Geräte sind Eigentum der UHH und sind unabhängig von der Finanzierung der Beschaffung bei Beschäftigungs-/Projektende an die zuständige IT zurückzugeben.
- Software-Lizenzen der UHH dürfen nur durch den berechtigten Personenkreis (Antragsteller/-in, Beschäftigte, ggf. Studierende) und den Nutzungsvereinbarungen und Lizenzverträgen entsprechend installiert und verwendet werden. Nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses/Studiums dürfen die bereitgestellten Software-Lizenzen nicht weiter genutzt werden und sind zu deinstallieren und an die Abteilung als Rückgabe zu melden, von der Sie die Software-Lizenz erhalten haben.
- Beschädigungen, Diebstahl und Verlust sind unverzüglich gemäß UHH-Regelungen der lokalen IT zu melden. Nutzen Sie dabei bitte unser Formular für die Meldung von Diebstahl oder Verlust von IT-Geräten (PDF).