Barrierefreiheit und Lecture2Go
1. Ich plane einen Vortrag zu halten oder zu koordinieren, der mit Lecture2Go aufgezeichnet werden soll. Wer kümmert sich um die Wahrung der Barrierefreiheit?
Ansprechpartner*innen für die Barrierefreiheit von Veranstaltungen sind immer die Veranstalter*innen selbst. Es fällt daher auch in ihre Verantwortung, sich um Barrierefreiheit für die Lecture2Go-Aufzeichnungen zu bemühen. Hierzu zählt z.B. die Bestellung von Gebärdensprachdolmetscher*innen sowie die Bereitstellung von Untertiteln und ggf. von Übersetzungen ins Deutsche. Weitere Infos finden Sie auf diesen Seiten der UHH:
- Zur Website der Uni Hamburg zum Thema Barrierefreiheit >
- Zum FAQ Digitale Barrierefreiheit des KUS-Portals >
2. Wie kann ich meine Veranstaltung in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzen lassen?
Gebärdensprachdolmetscher*innen (kurz GSD) sollten idealerweise einige Wochen vor der Live-Aufzeichnung beauftragt werden. Professionelle GSD arbeiten in der Regel freiberuflich zu zweit und wechseln sich ca. alle 15 min ab. Wenn Sie eine präsentische Veranstaltung planen, kann das Dolmetschteam live vor Ort sein und gefilmt werden, sofern dies vorab bereits vereinbart wurde (s. Punkt 4). Viele GSD arbeiten aber auch pandemiebedingt mit ZOOM und anderen Videokonferenztools online und dort kann ggf. die Verdolmetschung auch aufgezeichnet werden.
3. Wie finde ich ein Dolmetschteam?
Nutzen Sie dazu bitte die Anfrage unter suche-dolmetscher"AT"bgn-ev.de. Mails an diese Adresse werden automatisch an rund 120 Mitglieder des Berufsverbands der GSD in Norddeutschland weitergeleitet. Auf der Website des Berufsverbands der GSD in Norddeutschland finden Sie weitere Informationen.
Für die Entscheidung, ob ein Termin übernommen werden kann, brauchen die GSD vorab folgende Informationen:
- Wann ist der Termin? (Datum, Uhrzeit)
- Wie lange dauert der Termin?
- Wo findet der Termin statt?
- Was? (z. B. Workshop, Vortrag mit Aufzeichnung und Veröffentlichung im WWW)
- Sprachen, zwischen denen gedolmetscht werden soll (z. B. Deutsch/DGS, oder Englisch/DGS)
- Ansprechpartner*innen/Kontaktinformation (Telefonnummer, Mailadresse)
- Bitte schreiben Sie dazu, dass Sie nur Antwort bei Interesse erhalten möchten.
Wenn Sie auf Ihre Anfrage keine weiteren Rückmeldungen mehr wünschen, weil Sie schon ein GSD-Team gefunden haben, können Sie die GSD in einer zweiten E-Mail darüber informieren. Falls Sie bei der ersten Anfrage keine Rückmeldungen erhalten, starten Sie die Anfrage erneut.
4. Was muss ich beachten, wenn ich eine Veranstaltung in DGS übersetzen lassen möchte?
GSD sind in ihrer Auftragsannahme frei und werden in der Regel nur tätig, wenn sie vorab Vorbereitungsmaterial erhalten, um sich optimal auf den Dolmetscheinsatz vorbereiten zu können (in diesem Kontext z.B. die PPT-Folien und/oder eine Tonaufnahme eines Probevortrags).
Schon in der Anfrage muss deutlich werden, dass die Live-Verdolmetschung aufgezeichnet werden soll und dauerhaft im Internet zu sehen sein wird. Derzeit (Stand 2020) beträgt das Mindesthonorar pro GSD für Präsenztermine 75 € pro Stunde Einsatzzeit, ggf. zuzüglich Umsatzsteuer. Auch die Fahrtzeit wird entsprechend vergütet. Da für Lecture2Go die Verdolmetschung online gestellt werden soll, wird es in der Regel nötig sein, das Honorar zu erhöhen.
Bei präsentischen Veranstaltungen muss für die Filmaufnahme sichergestellt sein, dass die Lichtverhältnisse eine gute Videoqualität ermöglichen. Auch sollten GSD vor einem visuell ruhigen Hintergrund positioniert werden (im Idealfall einfarbig).
5. Kann ich einen bereits aufgezeichneten Vortrag nachträglich mit einer DGS-Übersetzung versehen?
Auch dies ist im Prinzip möglich. Dazu muss geklärt werden, wo die Aufzeichnung der DGS-Übersetzung gemacht werden kann (provisorisches oder professionelles Filmstudio). Eine nachträgliche Übersetzung kann ggf. auch von nur einer*einem einzelnen GSD übernommen werden. Der Aufwand für die Postproduktion (zeitliche Alignierung mit der Videospur des Vortragenden) muss eingeplant werden. Die Kostenübernahme, das Honorar, Aufgaben und Verpflichtung der GSD muss vor dem Einsatz vertraglich geklärt sein.
6. Wie kann ich meinen Vortrag untertiteln lassen?
Es gibt professionelle Schriftdolmetscher*innen, die in Echtzeit oder auch nachträglich alle Redeanteile einer Veranstaltung verschriftlichen können. Der Bundesverband der Schriftdolmetscher Deutschland listet seine Mitglieder in einem Register auf.
Ob diese Personen auch englische Sprecher*innen verschriftlichen können, muss erfragt werden. Benötigtes Vorbereitungsmaterial, Kostenübernahme, Honorar etc. müssen ebenso vor dem Einsatz vertraglich geklärt sein.
Die Lecture2Go-Plattform bietet zudem die Möglichkeit einer automatischen deutsch- und englischsprachigen Untertitelung. Diese Funktion wird bei von uns betreuten Aufzeichnungen prinzipiell genutzt. Außerdem exisitert auch eine Anleitung für das selbstständige Untertiteln von L2Go-Videos (PDF-Datei).