Vor dem Aufenthalt
Hier sind Sie richtig, wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität bereits eine feste Zusage für einen Platz im Erasmus+/SEMP-Austauschprogramm erhalten haben. Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Studienaufenthalt an der Universität Hamburg entschieden haben und wir Sie schon bald an der Fakultät für Geisteswissenschaften begrüßen dürfen.
Nachdem Sie von Ihrer/Ihrem zuständigen Erasmus+ Koordinator:in bzw. dem International Office Ihrer Heimatuniversität bei uns nominiert wurden, erhalten Sie vom Erasmus-Büro der Fakultät für Geisteswissenschaften alle wichtigen Informationen rund um Ihr Studium an der Universität Hamburg.
Sie erhalten vom Erasmus-Büro GW per E-Mail die Aufforderung zur Registrierung über unser Studieninfonetz STiNE (inkl. Schritt-für-Schritt-Anleitung) sowie Informationen zu allen für die Immatrikulation einzureichenden Dokumenten.
- Für Ihre vorläufige Immatrikulation benötigen wir folgende Unterlagen:
- PDF Ihrer STiNE-Bewerbungsübersicht („Ausdruck Online-Bewerbung“).
- Sprachnachweis über Ihre Deutschkenntnisse, der mindestens das Niveau B2 nachweist und nicht älter als 2 Jahre ist (gilt nicht für Deutsch-Muttersprachler:innen).
Ausnahme für Studierende am Institut für Anglistik und Amerikanistik: Bitte reichen Sie einen Sprachnachweis (mind. B2) über Ihre Englischkenntnisse ein.
Bitte schicken Sie uns diese zwei Dokumente, nachdem wir Sie darum gebeten haben, per E-Mail an: erasmus.gw"AT"uni-hamburg.de
- PDF Ihrer STiNE-Bewerbungsübersicht („Ausdruck Online-Bewerbung“).
- Für Ihre vollständige Immatrikulation notwendig:
- Zahlung des Semesterbeitrags:
Erasmus+ / SEMP-Studierende der Universität Hamburg zahlen einen ermäßigten Semesterbeitrag. Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag erst, sobald Sie den „OnlineZahlträger“ in Ihrem STiNE-Account unter „Studium > Dokumente“ finden - Nachweis zur Krankenversicherung (EHIC/GHIC bzw. AT11):
Um an der Universität Hamburg endgültig immatrikuliert zu werden, müssen Sie entweder gesetzlich krankenversichert sein oder von einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreit werden (z. B. weil Sie eine europäische Krankversicherungskarte „EHIC“ besitzen).
Studierende, die keine EHIC/GHIC bzw. AT11 besitzen, müssen in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen.
Achtung: Schließen Sie keine Reisekrankenversicherung ab, denn diese wird für die Einschreibung an der Universität Hamburg nicht akzeptiert.
- Zahlung des Semesterbeitrags:
- Nach Zahlung des Semesterbeitrages und Nachweis Ihrer Krankenversicherung wird Ihre Semesterbescheinigung (Immatrikulationsbescheinigung) in Ihrem STiNE-Account unter "Studium > Dokumente" zur Verfügung gestellt.
Bitte reichen Sie Ihr digitales Learning Agreement online über EWP ein.
Sollte Ihre Heimatuniversität noch nicht an EWP teilnehmen, können Sie uns Ihr Learning Agreement als PDF-Datei per E-Mail zusenden. Wir werden dieses dann an Ihre:n akadamische:n Erasmus+ Koordinator:in zur Unterschrift weiterleiten und Ihnen anschließend zurücksenden.
Wir setzen keine Deadlines für den Erhalt von Learning Agreements, bitte richten Sie sich nach den Vorgaben Ihrer Heimatuniversität.
- Hier gelangen Sie zum Vorlesungsverzeichnis, um Ihr Learning Agreement erstellen zu können. Die neuen Vorlesungsverzeichnisse werden jeweils Anfang Februar für das Sommersemester bzw. Anfang August für das Wintersemester veröffentlicht.
- Wichtig: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit der Unterschrift des/der Erasmus+ Koordinator:in der UHH auf dem Learning Agreement nicht die Teilnahmemöglichkeit an den einzelnen Kursen bestätigt wird. Die Teilnahmemöglichkeit an einzelnen Kursen sowie die Höhe der zu erreichenden ECTS müssen Sie mit den Lehrenden direkt besprechen.
- Unserer ECTS-Übersicht der Fakultät für Geisteswissenschaften dient der ersten Orientierung – die ECTS-Vergabe in den einzelnen Lehrveranstaltungen kann hiervon abweichen. Die Höhe der zu erreichenden ECTS, die zu erbringende Studienleistung (z. B. Klausur, Hausarbeit etc.) und ob Sie in dem Kurs eine Note erhalten können, müssen Sie zu Beginn des Semesters persönlich mit den Lehrenden besprechen.
Ausnahme: Kurse, die Sie am Sprachenzentrum der Universität Hamburg belegen, haben eine bereits vorgegebene ECTS-Anzahl (3 oder 6 ECTS). Die Höhe können Sie den einzelnen Kursen im Vorlesungsverzeichnis auf STiNE entnehmen.
Nicht-EU-Staatsbürger:innen:
Sind Sie Staatsbürger:in eines Landes außerhalb der EU, ist ein Visum für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland erforderlich. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Wenn Sie einen Letter of Acceptance der Universität Hamburg benötigen, senden wir Ihnen diesen gern auf Anfrage zu.
Nicht-EU-Staatsbürger:innen mit einem Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates:
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates zu Studienzwecken besitzen, kann die Universität Hamburg für Sie eine Meldung nach der REST-Richtlinie an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vornehmen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt Ihnen dann eine Bescheinigung über Ihre Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aus, sofern Sie die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Um die Meldung vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Meldeformular nach §16a AufenthG – Student (erhalten Sie von uns)
- einen vom ersten EU-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland (ausgestellt zu Studienzwecken und gemäß der REST-Richtlinie)
- einen anerkannten, gültigen Reisepass/Ersatzreisepass (PDF-Scan)
- Zulassungsbescheid für das Erasmus+ Programm Ihrer Heimatuniversität
- Nachweis, dass Sie sich finanziell selbst versorgen können:
Sie müssen mindestens 934 € pro Monat des Aufenthalts zur Verfügung haben. Der Nachweis kann durch Ersparnisse (Kontoauszug), Stipendium, Zahlungen der Eltern (Kontoauszug und Bankauszüge) oder eine Kombination dieser Möglichkeiten erbracht werden. Bei den Kontoauszügen sollte die Währung erkennbar sein. - Nachweis der Krankenversicherung
Bitte senden Sie diese Dokumente frühestmöglich an: erasmus.gw"AT"uni-hamburg.de
Wir melden Ihren Aufenthalt in Deutschland dann formell beim BAMF an. Das BAMF prüft Ihre Unterlagen und stellt eine Berechtigungsbescheinigung für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland aus, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Meldung muss spätestens 30 Tage vor Ihrer Einreise nach Deutschland erfolgen.
Nachdem Sie von uns den Wohnheimantrag ("Housing Application") erhalten haben, schicken Sie diesen, bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben, fristgemäß zurück an erasmus.gw"AT"uni-hamburg.de. Wohnheimanträge, die fehlerhaft oder nach Ablauf der Frist eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Wir informieren Sie so rasch wie möglich, ob ein Zimmer verfügbar ist oder Sie sich selbstständig um eine Unterkunft in Hamburg kümmern müssen. Aufgrund des knappen Zimmerkontingents können wir Ihnen leider nicht garantieren, dass Sie ein Zimmer in den Wohnheimen des Studierendenwerks Hamburg erhalten.
Falls Sie nicht in einem Studierendenwohnheim untergebracht werden möchten oder wir Ihnen kein Zimmer über das Bewerbungsverfahren zur Wohnheimplatzvergabe anbieten können, gibt es einige hilfreiche Tipps zur Zimmersuche auf dem freien Wohnungsmarkt.
Kurse an der Fakultät für Geisteswissenschaften:
- Eine Online-Anmeldung zu Kursen an der Fakultät für Geisteswissenschaften über STiNE ist nicht möglich.
- Bitte kontaktieren Sie die Lehrenden, der von Ihnen ausgewählten Kurse an der Fakultät für Geisteswissenschaften vor Semesterbeginn per E-Mail und erfragen Sie Ihre Teilnahmemöglichkeit. Bewahren Sie die Antworten gut auf.
- Die E-Mail-Adressen der Lehrenden finden Sie auf den Personalseiten der Institute oder Sie geben auf der UHH-Startseite oben rechts im Suchfeld den vollständigen Namen ein.
Bitte beachten Sie, dass an den meisten Instituten der Fakultät für Geisteswissenschaften Einführungsveranstaltungen (z.B. Seminare 1a sowie Sprachlehrveranstaltungen) nicht für internationale Gaststudierende freigegeben sind. Bitte beachten Sie zudem die Sonderregelungen für das Institut für Anglistik und Amerikanistik.
Kurse an anderen Fakultäten:
- Wenn Sie Kurse an anderen Fakultäten belegen möchten, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei den International Offices bzw. Erasmus-Büros der jeweiligen Fakultät, ob und in welchem Umfang Sie dort als Austauschstudierende:r der Fakultät für Geisteswissenschaften Kurse belegen dürfen und wie das Anmeldeverfahren ist. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
- Es ist nicht möglich Kurse an der Fakultät für Betriebswirtschaft und der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zu belegen.
Sprachkurse:
Eine Ausnahme bilden die Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universität Hamburg. Hierfür müssen Sie sich in STiNE anmelden. Infos erhalten Sie frühzeitig von uns per E-Mail.
Die Universität Hamburg bietet die Möglichkeit, an Deutschkursen unterschiedlicher Sprachniveaus teilzunehmen. Als Erasmus+ / SEMP Studierende:r können Sie sowohl Intensivkurse vor Semesterbeginn als auch semesterbegleitende Deutschkurse belegen. Hier finden Sie das Angebot der Deutschkurse sowie die Anmeldefristen.
Wenn Sie bereits vor Ihrer Ankunft in Hamburg Kontakte zu Studierenden der Universität Hamburg knüpfen möchten, dann besuchen Sie gerne das PIASTA Welcome Buddy Programm. Dies ist ein fakultätsübergreifendes Programm, bei dem Ihnen ein:e Studierende:r der Universität Hamburg zugeteilt wird. Dieser Buddy wird Ihnen in der ersten Zeit der Orientierung an der Universität Hamburg unterstützend zur Seite stehen.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung für das PIASTA Welcome Buddy Programm.