Barrierefreiheit in der Lehre
(Von Dr. Philipp Schmerheim, Institut für Germanistik)
In der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks e.V. (DSW) gaben 11 % Studierende an, dass sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die das Studium erschwert. Dies sollte in der Gestaltung der Lehre berücksichtigt werden. Es ist sicherlich nicht einfach, proaktiv alle möglichen Barrieren zu erkennen, die es Studierenden erschweren können, ihr Studium erfolgreich durchzuführen. Oft hilft es aber bereits, explizit zu Beginn einer Lehrveranstaltung darauf hinzuweisen, dass einem mögliche Hürden für das Studium bewusst sind. Ebenfalls empfehlenswert ist es, im Seminarplan und in der Einführung auf Beratungsstellen und Hilfsangebote wie den Nachteilsausgleich hinzuweisen – und natürlich selbst unkompliziert Hilfe anzubieten.
Soweit möglich, sollten Lerninhalte verschiedene sensorische Kanäle ansprechen. Beispielsweise können Schwerhörige und gehörlose Studierende Podcasts nur nutzen, wenn es begleitende Skripts gibt. Qualitativ schlechte Scans von Grundlagentexten, die nicht maschinenlesbar sind, sind problematisch für Studierende mit Sehbeeinträchtigung, die auf die Nutzung von Lesegeräten angewiesen sind. Deshalb empfiehlt es sich auch, die eBook/ePub-Varianten wissenschaftlicher Aufsätze und Monographien zu nutzen – und eben nicht den 20 Jahre alten Scan aus den eigenen Unterlagen.
Eine Handreichung zur barrierefreien Lehre bietet das „Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten“:
- Zur Website des Büros >
- Zur Handreichung für Lehrende > (Stand Oktober 2020)
Hinweise zum Erstellen von barrierefreien Dokumenten sowie Vorlagen finden Sie hier:
- Zur Website des KUS-Portals über Barrierefreiheit >
- Zur Website von Aktion Mensch über barrierefreie PDF-Dokumente (externer Link) >
Nachteilsausgleich: Über das Studienbüro können Studierende in bestimmten Fällen Härtefallanträge stellen und dadurch beispielsweise Nachteilsausgleiche beantragen (mehr Zeit beim Schreiben von Klausuren, verlängerte Abgabefristen, alternative Prüfungsformen etc.). Weitere Informationen zum Studieren mit Beeinträchtigungen finden Sie hier:
Hinweis zur Barrierefreiheit
Auf der neuen Website „Digitale Barrierefreiheit“ der UHH werden nun alle Informationen zu diesem Thema gebündelt. Dort finden Sie die rechtlichen Grundlagen, Anleitungen für barrierefreie Dokumente, Videos oder Websiten und Anlaufstellen zur digitalen Barrierefreiheit im Studium und Lehre als auch der Verwaltung. Ebenfalls können Sie sich dort für einen Newsletter zu diesem Thema anmelden.
In der nachstehenden Linkliste finden Sie Handreichungen und Websites die Ihnen Informationen zur Gestaltung von barrierefreien Materialen bereitstellen:
- Praxisleitfaden zur Erstellung textbasierter Alternativen für Grafiken vom Projekt „agnes@work“ (PDF-Datei zum Herunterladen)
- Website zu Alternativtexten für informative Grafiken
- Quick-Guide über barrierefreie PowerPoint-Folien vom Projekt „agnes@work“ (PDF-Datei zum Herunterladen)
- Website des Projekt „Lehre:Inklusiv“ mit verschiedenen Erklärvideos und Texten zu unterschiedlichen Themen der digitalen Barrierefreiheit
- Website des SHUFFLE Projekts – Hochschulintative für digitale Barrierefreiheit für Alle
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit – Fachwissen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik
Die Universität Hamburg ist weiterhin bemüht, die Website der Uni Hamburg barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
In der nachstehenden Linkliste finden Sie das oben genannte Gesetz und die Verordnung zusammen mit weiteren Informationen zur Barrierefreiheit:
- Erklärung zur Barrierefreiheit der UHH
- Übersicht der Materialien zum Erstellen von barrierefreiem Content an der UHH im KUS-Portal – von besonderem Interesse:
- Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HmbBGG) (hamburg.de, externer Link)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, externer Link)