Innovationsfonds Studium und Lehre: Neue Ausschreibungsrunde eingeläutet
21. November 2017, von Barbara Scharf-Bluhm/ Bernd Struß
Zum Sommersemester 2018 stellt das Dekanat im Innovationsfonds Studium und Lehre wieder Mittel bereit, um innovative und erfolgsversprechende Lehr-/Lernprojekte in den Studiengängen der Fakultät zu fördern. Das maximale Fördervolumen für einzelne Projekte liegt derzeit bei 3.000 Euro.
Antragsberechtigt sind alle Lehrenden der Fakultät für Geisteswissenschaften. Sie können sich mit einem entsprechenden Projektantrag bewerben, der neben der Finanzierung von erforderlichen Sachmitteln auch Mittel für einen Lehrauftrag, für Tutorien und/oder für studentische Hilfskräfte umfassen kann. In Kooperation mit einem bzw. einer Lehrenden der Fakultät können auch fortgeschrittene Studierende (Bachelorstudierende im höheren Fachsemester, Masterstudierende und/oder Promovierende) einen entsprechenden Förderantrag stellen.
Die Mitglieder der Fakultät sind aufgerufen, ihre Anträge bis zum 05.01.2018 an das Studiendekanat (silke.segler-messner"AT"uni-hamburg.de; bernd.struss"AT"uni-hamburg.de) zu richten. Ein Antrag besteht aus einer kurzen Skizze des Vorhabens (inkl. Zielsetzung), konkreten Schritten zur Realisierung des Projekts (max. zwei Seiten) sowie aus einem Finanzplan.
Über die fristgereicht eingereichten Anträge befindet eine fachbereichsübergreifende Jury, die sich aus Vertretern aller Mitgliedergruppen der Fakultät zusammensetzt und die vom Fakultätsrat eingesetzt wird. Die eingesetzte Kommission beurteilt die Förderungswürdigkeit der beantragten Projekte anhand folgender Bewertungskategorien: 1. Modellcharakter/Skalierbarkeit; 2. Projektstudium im Modus des forschenden Lernens; 3. Kooperative Lehr- und Lernformen; 4. unkonventionelle (neuartige) Zugriffe; 5. (Kritischer) Gesellschaftsbezug; 6. Nachhaltigkeit. Auf Grundlage eines Votums der Jury entscheidet das Dekanat über die Bewilligung der beantragten Mittel.