Forschungssemester
Das Dekanat hat nach § 12 Abs. 3 i.V.m. § 90 Abs. 6 Nr. 4 HmbHG die Möglichkeit, Hochschullehrer:innen für die Dauer eines Semesters von der Lehrverpflichtung zu befreien (Forschungssemester). Hochschullehrer:innen können ein Forschungssemester beantragen, sofern sie über einen Zeitraum von 8 Semestern ihre Regellehrverpflichtung ununterbrochen erfüllt haben. Professorale Lehre, die an anderen Universitäten geleistet wurde, kann dabei berücksichtigt werden.
Anträge auf Gewährung eines Forschungssemesters sind
- bis zum 30. April für ein Forschungssemester im Sommersemester des darauffolgenden Jahres bzw.
- bis zum 31. Oktober für ein Forschungssemester im Wintersemester des darauffolgenden Jahres
über das Dekanatsbüro an das Dekanat zu richten. Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt (pdf) und verwenden Sie das aktuelle Antragsformular (docx).