Nachreichfrist Latinum für Lehramtsstudierende
29. November 2022, von Studienbüro
Auf Beschluss des dezentralen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Evangelische Theologie vom 19.10.2022 kann - abweichend von der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen - der Nachweis von Kenntnissen des Lateinischen im Umfang des Latinums für das Lehramtsstudium (betrifft: Lehramt für die Sekundarstufe I und II (LASek)) noch bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit im Studienbüro nachgereicht werden. Eine darüber hinausgehende Verlängerung der Nachreichfrist ist nicht möglich. Dies betrifft Studierende, die ihr Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Evangelische Religion vor dem Wintersemester 2023/24 begonnen haben. Für Studierende mit dem Studienbeginn ab dem Wintersemester 2023/24 muss der Nachweis bis zum Ende des 4. Fachsemesters im Studienbüro nachgewiesen werden.