Meldeweg bei einer Corona-Infektion
1. Januar 2022, von Maike Neumann
Studierende, bei denen durch einen PCR- oder PoC-NAT-Test eine Corona Infektion bestätigt worden ist, melden dies entweder bei ihrem zuständigen Studienbüro oder der Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz (arbeitssicherheit@uni-hamburg.de oder telefonisch unter 040/ 42838-1584).
Folgende Angaben sind erforderlich: Vorname, Nachname, Matrikelnummer, Fakultät/Fachbereich, Studiengang. Zusätzlich ist anzugeben, welche Präsenz-Lehrveranstaltungen im Zeitraum von drei Tagen vor PCR- oder PoC-NAT-Test bzw. vor Auftreten von Symptomen besucht worden sind. Sollte diese Angabe nicht erfolgen, wird davon ausgegangen, dass alle über Intake erfassten Präsenz-Lehrveranstaltung sowie die über STiNE gebuchten Lehrveranstaltungen betroffen sein können.
Was geschieht mit der Meldung? Im nächsten Schritt werden die Teilnehmenden der betroffenen Lehrveranstaltungen per E-Mail darüber informiert, dass eine Person aus der Lehrveranstaltung die Bestätigung einer Corona-Infektion erhalten hat. Diese Information erfolgt anonymisiert.
Aufgrund der getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen kann davon ausgegangen werden, dass in der Lehrveranstaltung keine Infektionsgefahr bestand und die Lehrveranstaltung in Präsenz fortgesetzt werden kann. Die Information an die Teilnehmenden erfolgt vorsorglich mit der verbundenen Empfehlung, in den kommenden Tagen regelmäßig Selbsttests durchzuführen und besonders sorgsam auf mögliche Symptome zu achten.