Drittmittelanzeigen
Anzeige von Drittmittelprojekten
Bei Antragsstellung
Gemäß Drittmittelsatzung der UHH muss in der Planungsphase Ihres Drittmittelprojekts, spätestens bei Antragsstellung eine Drittmittelanzeige (pdf) (englische Version (pdf)) gestellt werden. Dies gilt für alle "extern" finanzierten Projekte unabhängig von der Bewilligungssumme. Die Drittmittelanzeige reichen Sie vollständig ausgefüllt und von Projektleitung sowie Fachbereichsleitung unterschrieben im Dekanat ein. Ihre Drittmittelanzeige senden Sie per E-Mail an Zsuzsa Becker, die die Drittmittelanzeigen im Auftrag des Verwaltungsleiters unterschreibt. Die Drittmittelanzeige dient der Information und wird im Fachbereich u.a. für die Raumplanung benötigt.
Wenn Sie eine IT-Ausstattung benötigen, vergessen Sie nicht, Ihre zuständigen IT-Verantwortlichen darüber zu informieren.
Wenn Sie eine Arbeitgeberbescheinigung benötigen, reichen Sie das vorausgefüllte Formular des Drittmittelgebers zusammen mit der Drittmittelanzeige im Dekanat ein. Beides wird anschließend an die Antragsberatung in der Präsidialverwaltung weitergegeben. Diese leitet es an die Personalabteilung zur Unterschrift weiter und sendet es Ihnen wieder zu. Planen Sie hierfür einen geeigneten Vorlauf zur Antragseinreichungsfrist ein. Für Antragssteller:innen ohne aktives Beschäftigungsverhältnis mit der UHH wird von Ref. 43 zusätzlich ein ausführlicher CV bzw. eine Erklärung zu den Beschäftigungszeiten (pdf) (englische Version (pdf)) für die personalrechtliche Prüfung benötigt.
Nach der Bewilligung
Im Falle der Bewilligung Ihres Projekts wird eine aktualisierte Drittmittelanzeige nebst Bewilligungsbescheid benötigt, die Sie erneut über die Fachbereichsleitung im Dekanat einreichen. Dabei ist es unerlässlich, den Fachbereich über die konkreten Raum- und IT-Bedarfe zu informieren.