Drittmittelanzeigen
Anzeige von Drittmittelprojekten
Bei Antragsstellung
Gemäß Drittmittelsatzung der UHH muss in der Planungsphase Ihres Drittmittelprojekts, spätestens bei Antragsstellung eine Drittmittelanzeige (pdf) (englische Version (pdf)) gestellt werden. Dies gilt für alle "extern" finanzierten Projekte unabhängig von der Bewilligungssumme. Die Drittmittelanzeige reichen Sie vollständig ausgefüllt und von Projektleitung sowie Fachbereichsleitung unterschrieben im Dekanat ein. Ihre Drittmittelanzeige senden Sie per E-Mail an Zsuzsa Becker, die die Drittmittelanzeigen im Auftrag des Verwaltungsleiters unterschreibt.
Wenn Sie eine IT-Ausstattung benötigen, vergessen Sie nicht, Ihre zuständigen IT-Verantwortlichen darüber zu informieren.
Wenn Sie eine Arbeitgeberbescheinigung benötigen, reichen Sie das vorausgefüllte Formular des Drittmittelgebers zusammen mit der Drittmittelanzeige im Dekanat ein. Beides wird anschließend an die Antragsberatung in der Präsidialverwaltung weitergegeben. Diese leitet es an die Personalabteilung zur Unterschrift weiter und sendet es Ihnen wieder zu. Planen Sie hierfür einen geeigneten Vorlauf zur Antragseinreichungsfrist ein. Für Antragssteller:innen ohne aktives Beschäftigungsverhältnis mit der UHH wird von Ref. 43 zusätzlich ein ausführlicher CV bzw. eine Erklärung zu den Beschäftigungszeiten (pdf) (englische Version (pdf)) für die personalrechtliche Prüfung benötigt.
Nach der Bewilligung
Im Falle der Bewilligung Ihres Projekts wird eine aktualisierte Drittmittelanzeige nebst Bewilligungsbescheid benötigt. Nach Unterschrift durch die Referentin für Kommunikation wird beides i.d.R. direkt an das Drittmittelreferat weiterleitet.
Anreizsystem für Drittmittelanzeigen
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten alle Antragsstellenden für die ordentliche Einreichung von Drittmittelanzeigen im Dekanat für Drittmittelprojekte ab 50.000 EUR jeweils 250 EUR Grundausstattung:
- Hochschullehrer:innen wird dieser Betrag auf Ihre persönlichen Kostenstellen übertragen,
- wissenschaftliche Mitarbeitende können das Geld von einem PSP-Element abbuchen.
Im Falle der Einreichung einer neuen Drittmittelanzeige bei Bewilligung des Drittmittelprojekts unmittelbar nach Erhalt des Bewilligungsbescheids werden nochmals 250 EUR auf demselben Wege ausgeschüttet.
Wissenschaftler:innen, die noch nicht an der UHH beschäftigt sind, erhalten 2x250 EUR nur im Falle der Bewilligung des beantragten Projekts, da die Gelder nur für Zwecke der UHH verausgabt werden können.
Nur für ordentlich eingereichte Drittmittelanzeigen kann eine entsprechende Zahlung gewährt werden. Bei Rückfragen zur finanziellen Abwicklung steht Ihnen Merle Berliner zur Verfügung.