Fachbereichsräte
Organisation und Aufgaben
Die Fachbereichsräte sind das zentrale Gremium auf Ebene der Fachbereiche. Sie koordinieren gemäß der Grundordnung der UHH die Aufgaben des Fachbereichs in folgenden Bereichen:
- Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung,
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen,
- Vorschläge für die Lehrverpflichtung,
- Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen
Die Fachbereiche nehmen darüber hinaus die ihnen vom Dekanat übertragenen fachbezogenen Aufgaben der Fakultät in Forschung, Lehre und Studium einschließlich der Nachwuchsförderung, der Gleichstellung und der internationalen Beziehungen wahr. Sie sind zuständig für die interne Bewirtschaftung der ihnen vom Dekanat zugewiesenen Mittel.
Wahlen und Mitglieder
Die Mitglieder der Fachbereiche wählen gemäß der Wahlordnung der Universität Hamburg in der jeweils geltenden Fassung einen Fachbereichsrat. Die Fachbereichsräte bestimmen eine Fachbereichsleiter:in, die Sprecher:in genannt wird, sowie eine Stellvertretung, die jeweils der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören.
Im Sommersemester 2024 fanden die Wahlen der Vertreter:innen aller Gruppen zu den Fachbereichsräten statt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2026. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder in der Gruppe der Studierenden beginnt am 01.10.2024 und endet am 30.09.2025.
Die aktuellen Zusammensetzungen der Fachbereichsräte finden Sie auf den Webseiten der Fachbereiche: