Äquivalenzbeschluss Latein
29. September 2024, von Tatiana Samorodova
Liebe Studierende,
der Prüfungsausschuss des Fachbereiches Evangelische Theologie hat am 23.09.2024 per Umlauf folgenden Beschluss gefasst:
„Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Evangelische Theologie an der Fakultät der Geisteswissenschaften der Universität Hamburg erkennt die Äquivalenz der erfolgreich absolvierten Latein III-Prüfung zur Ergänzungsprüfung der Schulbehörde der Hansestadt Hamburg an. Die Prüfung in Latein III setzt die erfolgreiche Teilnahme an den Lateinkursen I-III der Fakultät für Geisteswissenschaften voraus und umfasst eine schriftliche Klausur (90 min.) und eine mündliche Prüfung (ca. 60-80 Wörter, 30 Min. Vorbereitungszeit, ca. 20 Min. Prüfungszeit). Die extern erworbenen adäquaten Lateinkenntnisse1 können als Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme am Latein III-Kurs mit der abschließenden Latein III-Prüfung anerkannt werden. Beim Nichtbestehen kann die Prüfung zweimal wiederholt werden. Die Studierenden erhalten im Anschluss an die Prüfung eine Bescheinigung über Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums, die die Fakultät für Geisteswissenschaften ausstellt.“
Für Studierende des FB Evangelische Theologie (Pfarramt/Diplom) werden somit die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bescheinigungen werden im Studienbüro der religionsbefassten Fächer ausgestellt. Zwecks Anerkennung der vorhandenen Lateinkenntnisse wenden Sie sich bitte an die Sprachlektorin für Latein Dr. Eltje Böttcher.