Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften
Das Doktorandenkolleg Geisteswissenschaften steht allen Promovierenden der Fakultät für Geisteswissenschaften offen, die nicht im Rahmen eines der durch Drittmittel geförderten Graduiertenkollegs der Fakultät promovieren. Die Aufnahme in das Doktorandenkolleg kann nach der Zulassung zur Promotion bei der Sprecherin der Graduiertenschule der Fakultät für Geisteswissenschaften beantragt werden.
Inhalt
Mitglied im Doktorandenkolleg werden
Sie möchten promovieren und stellen gerade Ihren Antrag auf Zulassung?
Dann geben Sie direkt in ihrem Antrag an, dass Sie Mitglied des Doktorandenkollegs werden wollen:
- Nennen Sie auf dem entsprechenden Formular zur Zulassung die Namen beider Betreuungspersonen, die Ihre Betreuungskommission bilden, und reichen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung von beiden Betreuungspersonen die Betreuungszusage im Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften ein.
- Nach der erfolgten Zulassung füllen Sie mit diesen beiden Betreuer:innen die Betreuungsvereinbarung (Betreuungskommission) aus und reichen diese ebenfalls im Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften ein.
Einzureichende Unterlagen
Schicken Sie nach erfolgter Immatrikulation und Zulassung zur Promotion folgende Unterlagen per E-Mail an doktorandenkolleg.gw(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)@(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)uni-hamburg.de(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de), um als Mitglied in das Doktorandenkolleg aufgenommen zu werden:
- Scan der Zulassung zur Promotion,
- Scan der Betreuungsvereinbarung der Betreuungskommission,
- ca. halbseitiges Abstract Ihres Promotionsprojekts (auf Deutsch und/oder Englisch),
- Ihre Mailadresse der Universität Hamburg.
Sie sind bereits zur Promotion zugelassen und haben nur eine Betreuungsperson?
Kein Problem! Sie können jederzeit Mitglied des Doktorandenkollegs werden:
- Suchen Sie sich eine zweite Betreuungsperson.
- Stellen Sie über das Promotionsbüro beim Promotionsausschuss einen Antrag auf Einsetzung einer Betreuungskommission zur Aufnahme in das Doktorandenkolleg.
- Fügen Sie diesem Antrag die Betreuungszusage Ihrer zweiten Betreuungsperson bei.
- Nach Bewilligung des Antrags füllen Sie eine neue Betreuungsvereinbarung mit beiden Betreuungspersonen der Betreuungskommission aus und reichen diese im Promotionsbüro der Fakultät für Geisteswissenschaften ein.
Einzureichende Unterlagen
Schicken Sie nach erfolgter Immatrikulation und Zulassung zur Promotion folgende Unterlagen per E-Mail an doktorandenkolleg.gw(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)<span class="a">@</span><span class="d">uni-</span><span class="d">hamburg.de</span>,(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de) um als Mitglied in das Doktorandenkolleg aufgenommen zu werden:
- Scan der Zulassung zur Promotion,
- Scan der Betreuungsvereinbarung der Betreuungskommission,
- ca. halbseitiges Abstract Ihres Promotionsprojekts (auf Deutsch und/oder Englisch),
- Ihre Mailadresse der Universität Hamburg.
Welche Vorteile bietet mir eine Mitgliedschaft für meine Promotion?

Foto: craftwork.design
Strukturiertes Lehrprogramm
Mit der Teilnahme am strukturierten Lehrprogramm des Doktorandenkollegs besuchen Sie verschiedene interdisziplinäre und fachliche Lehrveranstaltungen. So erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren und zu diskutieren oder eigene Lehrmethoden im Rahmen von Seminaren oder Workshops zu erproben.

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Antragsmöglichkeit auf Sach- bzw. Reisebeihilfen
Die Fakultät für Geisteswissenschaften stellt promovierenden Mitgliedern ihrer Graduiertenschule, vornehmlich Mitgliedern des Doktorandenkollegs, Mittel zu Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten wie Archivreisen oder Kongressteilnahmen im Rahmen der jeweiligen Promotionsprojekte in Höhe von max. 750€ pro Antrag zur Verfügung.

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Interdisziplinäre Qualifizierung und Vernetzung
Das Doktorandenkolleg bietet eine Plattform, die den Austausch zwischen verschiedenen Fachdisziplinen fördert. Dadurch können Sie nicht nur ihre eigene Forschung bereichern, sondern auch von den Perspektiven und Methoden anderer Disziplinen profitieren. Dies stärkt die persönlichen Netzwerke und kann später im Berufsleben wertvoll sein.

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Verbindliche Betreuungsstandards
Eine mindestens zweiköpfige Betreuungskommission sorgt für eine strukturierte und qualitativ hochwertige Unterstützung während Ihrer Promotionsphase. Dass Sie regelmäßig Feedback und Orientierung erhalten, erhöht die Qualität der Promotion und trägt zur erfolgreichen Fertigstellung bei.

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Verbessertes Zeitmanagement
Die Teilnahme am Doktorandenkolleg hilft Ihnen, ihre Zeit effizient zu nutzen. Durch klare Strukturen, regelmäßige Treffen und Workshops lernen die Mitglieder, ihre Projekte zu planen und durchzuführen, wodurch der Promotionsprozess insgesamt zielgerichteter und effektiver gestaltet wird.

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Transcript of Records
Nach Abschluss der Promotion erhalten Sie ein Transcript of Records, dass alle während der Promotionsphase abgeschlossenen Lehrveranstaltungen enthält. Es bietet nicht nur einen strukturierten Überblick über die erlangten Qualifikationen, sondern dient auch als wertvolle Ergänzung zu den üblichen Bewerbungsunterlagen.
Wen kann ich als Betreuerin bzw. Betreuer wählen?
Gemäß § 6,2, Abs. 4 der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften ist für jedes Promotionsverfahren, in dem die Doktorandin oder der Doktorand Mitglied einer Graduiertenschule ist, eine mindestens zweiköpfige Betreuungskommission einzusetzen.
- Die erste Betreuungsperson muss hauptamtliche Hochschullehrer:in der Fakultät für Geisteswissenschaften sein.
- Als zweite Betreuungsperson können Sie eine Person wählen, die
- hauptamtlich an der Fakultät für Geisteswissenschaften lehrt
- Hochschullehrer:in einer anderen Fakultät der Universität Hamburg ist,
- Angehörige:r einer außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist, mit der die Universität Hamburg kooperiert,
- eine aus Drittmitteln finanzierte Nachwuchsgruppenleitung ist, für die die Universität Hamburg aufnehmende Einrichtung ist (§ 6, 3),
- oder Angehörige einer anderen Universität ist.
Achten Sie darauf, dass eine insbesondere externe Betreuungspersonen in persönlichem Kontakt mit Ihnen stehen und so die Betreuung sicherstellen können.
Welche Lehrveranstaltungen besuche ich?
Das zu absolvierende Studienprogramm regelt die Studienordnung des Doktorandenkollegs Geisteswissenschaften. Es besteht aus:
- einem Doktorandenkolloquium „Präsentation und Diskussion von Forschungsergebnissen“ Ihres Promotionsfachs in jedem Semester der sechssemestrigen Regelstudienzeit (1 SWS),
- einem Seminar „Interdisziplinäre Themen und Methoden“ (2 SWS), das von Professor:innen der Fakultät speziell für das Doktorandenkolleg gestaltet wird, im Rahmen der gesamten Promotionslaufzeit,
- einer Veranstaltung „Disziplinäre Methoden“ aus Ihren eigenen Promotionsfach (2 SWS) in Form von
- einer Vorlesung bzw. einem Seminar inkl. Prüfungsleistung,
- einem Seminar, das Sie selbst als wissenschaftliche Mitarbeiter:in oder als Lehrbeauftragte:r geben,
- oder ein fachnaher Workshop, den Sie veranstalten oder besuchen.
Alle Veranstaltungen tragen Sie in Ihren Sammelschein (docx) ein und lassen ihn von den Seminar- bzw. Veranstaltungsleiter:innen abzeichnen.
Alle für das Doktorandenkolleg vorgesehenen Veranstaltungen aus den Bereichen „Präsentation und Diskussion von Forschungsergebnissen“ und „Interdisziplinäre Themen und Methoden“ eines Semesters finden Sie in STiNE und in unserer Veranstaltungsübersicht.
Wie erhalte ich ein Transcript of Records?
Alle Veranstaltungen, die Sie im Rahmen Ihrer Promotion besuchen, tragen Sie in das Formular zur Erstellung eines Transcript of Records ("Sammelschein") ein und lassen diese von den Seminar- bzw. Veranstaltungsleiter:innen abzeichnen. Das vollständige Formular reichen Sie per E-Mail an doktorandenkolleg.gw(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)@(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)uni-hamburg.de(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de) im Doktorandenkolleg, das Ihr Transcript of Records vorbereitet, ein. Dieses erhalten Sie dann nach der Disputation zusammen mit dem Zwischenzeugnis vom Promotionsbüro.
Das Formulare für den Sammelschein finden Sie hier:
Kann ich Fördermittel für Forschungs- oder Weiterbildungsaktivitäten beantragen?
Die Fakultät für Geisteswissenschaften stellt promovierenden Mitgliedern ihrer Graduiertenschule, vornehmlich Mitgliedern des Doktorandenkollegs Geisteswissenschaften, Mittel zu Forschungs- und Weiterbildungsaktivitäten wie Archivreisen, Kongressteilnahme, Workshops etc. im Rahmen der jeweiligen Promotionsprojekte zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie nur Anträge für Vorhaben stellen können, die noch nicht stattgefunden haben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt (pdf).
Förderanträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
- ausgefülltes Antragsformular (docx) inkl. Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Aufstellung eines Gesamtkostenplans (kostengünstigste Variante) mit Angaben zu Art und Umfang jedes Kostenpunktes; Aufschlüsselung der Reisekosten für einzelne Verkehrsmittel, Aufenthaltskosten, Tagungsgebühren (mit Nachweisen wie Scans o.ä. zu Kostenvoranschlägen) und Eigenanteil sowie die Gesamtsumme, aufgeteilt in Fördersumme und Eigenanteil
- Erklärung, ob und ggf. mit welchem Ergebnis für das geplante Vorhaben ein Förderantrag bei anderen Fördereinrichtungen eingereicht wurde
- bei Konferenzreisen: Einladung mit Bestätigung der Annahme des angemeldeten Beitrags (Kopien)
- Befürwortung der Betreuerin oder des Betreuers inkl. Unterschrift
Antragsdeadlines sind der 31.03., 30.06., 31.10. und 30.12. eines Jahres. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Beginn des Vorhabens vorliegen und ist ausschließlich als ein PDF-Dokument einzureichen bei:
Aleksandra Ostrowska M.A.
Doktorandenkolleg GW
E-Mail: doktorandenkolleg.gw(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)@(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)uni-hamburg.de(doktorandenkolleg.gw"AT"uni-hamburg.de)