Ausschreibung von Promotionsstipendien im Fast Track-Programm der UHHStipendienbeginn ab dem 1. Oktober 2021
24. Juni 2021, von Zsuzsa Becker

Foto: UHH/Lutsch
Mit dem Fast Track-Programm bietet die Universität Hamburg herausragenden jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit, im Anschluss an das Bachelorstudium eine Promotion aufzunehmen.
Die übliche Phase eines eigenständigen Masterstudiums entfällt und wird in die Promotionsphase integriert.1 Maßgabe sind neben exzellenten Studienleistungen ein überzeugendes Dissertationskonzept und das Interesse an wissenschaftlicher Arbeit. Die Gesamtdauer des Programms beläuft sich auf vier Jahre. Der Fast Track ist Teil der Hanse-Wissenschaftskarriere an der Universität Hamburg, mit der frühzeitig junge Talente für die Wissenschaft gewonnen werden sollen. Das Programm wird anteilig aus Mitteln der Exzellenzstrategie, einem Förderprogramm von Bund und Ländern, gefördert.
Ausgeschrieben werden Stipendien für die Förderdauer von 2 Jahren für herausragende BA-Absolventinnen und -Absolventen mit Förderbeginn 01. Oktober 2021. Zwingender Bestandteil der Bewerbung auf das Fast Track-Programm ist die schriftliche Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission über eine nach Ablauf des Stipendiums bereitstehende E13-Stelle im Umfang von mindestens 50% für 2 Jahre, auf die sich dann zum Zwecke der Promotion beworben werden kann. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2021. Kandidatinnen und Kandidaten müssen bis zu diesem Zeitpunkt die vollständigen Antragsunterlagen, die im Folgenden unter Phase I aufgeführt sind, sowohl in elektronischer Form per E-Mail als auch in Papierform per Post an das Promotionsbüro GW2 schicken. Das Stipendium beträgt 1.300 € monatlich und beinhaltet ein umfangreiches Begleitprogramm mit Qualifizierungs- und Vernetzungsangeboten der Hamburg Research Academy (HRA).
Voraussetzungen und Bedingungen für eine Bewerbung
- Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen gemäß § 3 Absatz 6 Satz 1 Promotionsordnung GW (2019) eine Bachelorprüfung in einem für die Promotion einschlägigen geisteswissenschaftlichen Fach mit der Mindest-Gesamtnote "sehr gut" abgelegt haben.
- Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren (siehe Phase I unten) kann nur dann erfolgen, wenn eine Feststellungsprüfung durch mindestens zwei hauptberufliche Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer oder habilitierte Mitglieder der GW-Fakultät, darunter mindestens eine Professorin oder ein Professor, in einem für die Promotion einschlägigen geisteswissenschaftlichen Fach erfolgreich durchgeführt wurde (vgl. § 3 Absatz 6 der Promotionsordnung GW (2019)).
- Das Fast Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass das Dissertationsvorhaben durch eine dreiköpfige Betreuungskommission, bestehend aus einer oder einem Vorsitzenden, einer Betreuerin oder einem Betreuer und einer Co-Betreuerin oder einem Co-Betreuer betreut werden muss (vgl. § 6 Absatz 2 der Promotionsordnung GW sowie die Änderung der Promotionsordnung GW vom 12. April 2017 für Informationen dazu, wer als Betreuer:innen oder Vorsitzende:r vorgeschlagen und bestellt werden kann). Die Kandidatinnen und Kandidaten übernehmen selbstständig die Suche der Betreuungskommission.
- Das Fast-Track-Stipendienprogramm sieht vor, dass im ersten Jahr nach Förderbeginn 60 Leistungspunkte (LP) im Rahmen des jeweiligen Masterprogramms erfolgreich erworben werden und dass im zweiten Jahr nach Förderbeginn der Masterabschluss erworben wird.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Fast-Track-Stipendienprogramms können die Kandidatinnen und Kandidaten sich auf eine auf 24 Monate befristete E13-Stelle bewerben. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
Antragstellung
Phase I: Zulassung zum Promotionsverfahren
Die Kandidatinnen und Kandidaten bewerben sich beim Promotionsbüro/ Promotionsausschuss GW um eine Zulassung zum (Fast-Track-)Promotionsverfahren und reichen nach Fertigstellung der Antragstellung folgende Antragsunterlagen bis zum 15. Juli 2021 in elektronischer Form per E-Mail (bitte in einer PDF-Datei) und in Papierform per Post an das Promotionsbüro GW ein:
- Unterschriebener Ausdruck des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren
- Beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse (Bachelorabschluss): Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement (sofern ausgestellt)3
- Betreuungszusagen der Betreuer:innen (nutzen Sie bitte hierfür ausschließlich das Formular auf der Webseite des Promotionsbüros GW)
- Einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Forschungsskizze4 (Exposé)
- Arbeits- und Zeitplan
- Kopie des Identifikationsdokuments (z. B. Ausweis, Pass, Visum)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nur falls zutreffend: Eine Erklärung, dass bereits früher eine Beantragung einer Zulassung zur Promotion an einer anderen Hochschule oder an einer anderen Fakultät der Universität Hamburg erfolgt ist (mit vollständigen Angaben)
- Formlose Zusicherung eines Mitglieds der Betreuungskommission bzw. der zuständigen Fachbereichsleitung, dass eine E13-Stelle zur Finanzierung der letzten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (mit mind. 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) ausgeschrieben werden kann, um welche sich Kandidatinnen und Kandidaten gemäß o.g. Information bei erfolgreichem Absolvieren der ersten zwei Jahre der Fast-Track-Promotion (siehe oben) bewerben können. Ein Beschäftigungsverhältnis während der Promotion ist gewünscht.
In der Phase I wird die o.g. Feststellungsprüfung gemäß Vorgaben des § 3 Absatz 6 der Promotionsordnung GW (2019) durchgeführt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren durch den Promotionsausschuss GW zugelassen wurden, werden einen Zulassungsbescheid erhalten. Sie kommen in Phase II des Bewerbungsverfahrens (siehe unten). Das Promotionsbüro GW leitet ihnen den Zulassungsbescheid mit der Information weiter, dass sie Phase I des Bewerbungsverfahrens erfolgreich absolviert haben und dass ihre Bewerbungsunterlagen zwecks Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums an die Hamburg Research Academy (HRA) weitergeleitet werden. Die Betreuungskommission wird über die Einsetzung als Betreuungskommission und den positiven Ausgang der Phase I durch das Promotionsbüro GW informiert.
Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren erhalten, werden einen Ablehnungsbescheid erhalten. Sie kommen nicht in Phase II und scheiden zu diesem Zeitpunkt aus. Die Betreuungskommission wird über den Ausgang der Phase I durch das Promotionsbüro GW informiert.
Phase II: Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums
Nach erteilter Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren leitet der Promotionsausschuss GW über das Promotionsbüro GW folgende Unterlagen in elektronischer Form an die HRA weiter:
- den Zulassungsbescheid der Kandidatin bzw. des Kandidaten, der alle Auflagen (u.a. die Auflage, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwerben muss) enthält,
- eine Rangliste (wenn mehrere Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen wurden) und
- die eingereichten Antragsunterlagen.
Nach erfolgter Entscheidung über die Vergabe des Promotionsstipendiums informiert die HRA in elektronischer Form
- die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Fast Track-Promotionsverfahren zugelassen wurden (beim positiven Ausgang mit der Aufforderung, die Annahme des Promotionsstipendiums zu bestätigen),
- die vom Promotionsausschuss GW bestellte Betreuungskommission und
- das Promotionsbüro GW
über den Ausgang der Bewerbung.
Weitere Informationen
Bei Fragen zum Fast-Track-Promotionsverfahren (Phase I) wenden Sie sich gerne an das Promotionsbüro GW. Bei Fragen zur Ausschreibung und zum Bewerbungsverfahren (Phase II) und zur allgemeinen Qualifizierung wenden Sie sich gerne an HRA (Kontakt: Frau Saskia Pfeiffer). Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website zum Fast Track-Programm.
Die Verantwortung für eine vollständige und fristgerechte Einreichung liegt bei den Antragstellenden. Bitte haben Sie Verständnis, dass verspätete Bewerbungen aus formalen Gründen abgelehnt werden müssen.
1 Eine Zulassung zum Fast Track-Promotionsverfahren gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Hamburg vom 7. Juli 2010 mit den Änderungen vom 12. April 2017 und insbes. vom 20. November 2019 (Promotionsordnung GW (2019)) ist mit der Auflage verbunden, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für die Promotion wesentlichen geisteswissenschaftlichen Studiengang erwirbt.
2 Bei einem im FB Evangelische Theologie angestrebten Fast Track-Promotionsverfahren (Dr. theol.) ist das Studienbüro des FB zuständig.
3 Wenn die Abschlussdokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, dann müssen Kandidat*innen eine beglaubigte Übersetzung (in Deutsch oder Englisch) einreichen. Sofern ausgestellt, sind Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records und Diploma Supplement einzureichen (die letzteren zwei sind bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands notwendig).
4 mit Titel/Arbeitstitel und Zusammenfassung des Promotionsvorhabens von max. 2 Seiten