Innovationsfonds Studium und Lehre: Ausschreibungsfrist bis Ende Juni verlängert!
8. Juni 2017, von Barbara Scharf-Bluhm
Noch bis Ende Juni 2017 werden Anträge zur Förderung innovativer Lehr-/Lernprojekte im Rahmen des Innovationsfonds Studium und Lehre entgegengenommen. Für die laufende Ausschreibungsrunde zum kommenden Wintersemester 2017/18 hat das Dekanat insgesamt rund 17.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Alle Lehrenden der Fakultät für Geisteswissenschaften haben daher noch die Gelegenheit, sich mit einem entsprechenden Projektantrag bewerben, der neben der Finanzierung von erforderlichen Sachmitteln auch Mittel für einen Lehrauftrag, für Tutorien und/oder für studentische Hilfskräfte umfassen kann. In Kooperation mit einem bzw. einer Lehrenden der Fakultät können auch fortgeschrittene Studierende (Bachelorstudierende im höheren Fachsemester, Masterstudierende und/oder Promovierende) einen Förderantrag stellen. Das maximale Fördervolumen für einzelne Projekte liegt bei 3.000 Euro.
Einzureichende Anträge, bestehend aus einer kurzen Skizze des Vorhabens (inkl. Zielsetzung), konkreten Schritten zur Realisierung des Projekts (max. zwei Seiten) sowie aus einem Finanzplan, können noch bis zum 30.06.2017 per Mail an das Studiendekanat (silke.segler-messner@uni-hamburg.de(Silke.Segler-Messner"AT"uni-hamburg.de); bernd.struss"AT"uni-hamburg.de) gerichtet werden. Über die Förderung entscheidet anschließend eine fachbereichsübergreifende Jury aus Vertretern aller Mitgliedergruppen der Fakultät, die vom Dekanat eingesetzt wird.