Neues Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft tritt am 1. März 2018 in Kraft
13. März 2018, von eBüroGW-Team
Nachdem das Gesetz zum Urheberrecht in der Wissenschaft im Juli 2017 im Bundestag verabschiedet worden ist, tritt es ab dem 01.März 2018 in Kraft.
Bis auf weiteres bedarf es keiner Einzelmeldung an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort), wie es seit 2016 – nach Schließung eines Rahmenvertrages zwischen Kulturministerkonferenz (KMK) und VG Wort – wiederholt im Raum stand. Das neue Gesetzt ist eine Modifikation des alten Gesetzes und regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im digitalen Zeitalter.
Eine genaue Zusammenfassung der einzelnen Punkte finden Sie hier.