Einigung zu § 52a UrhG mit VG Wort: Digitale Semesterapparate können weiter bestehen bleiben
15. Dezember 2016, von Silke Lahn
Die AG bestehend aus Hochschulrektoren- (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) sowie VG Wort hat heute mitgeteilt, dass man zu einer Einigung zur Anwendung des § 52a UrhG mit der VG Wort gekommen ist.
Die AG bestehend aus Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort hat heute mitgeteilt, dass man zu einer Einigung zur Anwendung des § 52a UrhG mit der VG Wort gekommen ist. Im Ergebnis wird die bisherige Regelung (bis 31.12.2016) bis zum September 2017 mit der pauschalen Vergütung durch Bund und Länder verlängert. Bis zum WS 2017 wird die AG weiter beraten, um eine befriedigende Lösung vereinbaren zu können. Es müssen also keine Dokumente zum 31.12.2016 vom Netz genommen oder Materialien oder Kennungen in AGORA gesperrt werden.
Die Stabi hatte sich zuvor entschlossen, trotz der zuletzt unklaren Lage zum Thema zu informieren. Unter www.sub.uni-hamburg.de/service/UrhG52a [dieser Link ist nicht mehr erreichbar] finden sich Informationen und auch ein eMail-Kontakt für Fragen zur Rechtslage.