Gesonderte Nutzungsordnung für Veranstaltungen
Gesonderte Nutzungsordnung für Veranstaltungen in der Bibliothek für Geisteswissenschaften
§ 1 Grundsatz
Die Bibliothek kann auf Anfrage Räume für ausgewählte Veranstaltungen der Fakultät für Geisteswissenschaften zur Verfügung stellen. Die organisatorische Verantwortung für die jeweilige Veranstaltung liegt ausschließlich beim Veranstalter nicht bei der Bibliothek.
§ 2 Verantwortlichkeiten
Bibliothek
· Übergibt den Raum zum vereinbarten Zeitpunkt an den Veranstalter.
· Gibt eine kurze Einweisung in die Nutzung.
· Ist nicht verantwortlich für Auf- und Abbau, Einlass, Betreuung oder Räumung der Gäste.
· Übernimmt die Beschilderung und unterweist das Tresenpersonal, um Teilnehmenden Auskünfte zum Ort der Veranstaltung zu geben.
Veranstalter
· Organisiert die gesamte Veranstaltung (Programm, Technik, Auf-/Abbau, Einlass).
· Stellt bei Bedarf eigenes Personal oder externe Dienstleister für Auf- und Abbau, Betreuung der Gäste und der Technik sowie für das Räumen nach Ende der Veranstaltung.
· Sorgt dafür, dass die Veranstaltung pünktlich beendet und die Räume rechtzeitig geräumt sind.
· Der Veranstalter ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut zu machen und diese einzuhalten. Er ist für die Sicherheit der Gäste verantwortlich und ist verpflichtet im Brand- oder Gefahrenfall für deren Evakuierung zu sorgen.
· Übernimmt die Verantwortung für Ordnung, Sauberkeit und eventuelle Schäden.
· Gewährleistet auch während der Veranstaltung den ungehinderten Zugang zum Bibliotheksbestand.
§ 3 Schließzeiten
· Die Bibliothek öffnet und schließt zu den regulären Öffnungszeiten.
· Veranstaltungen können erst ab Öffnung der Bibliothek beginnen. Auf- und Abbau sind während der Öffnungszeiten vorzunehmen.
· Der Veranstalter ist verpflichtet, Gäste rechtzeitig über die Schließung zu informieren und für deren Verlassen der Räume zu sorgen. Ein Verbleib nach Schließung ist nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung möglich. Anfallende Kosten (z.B. verlängerter Wachschutz) trägt der Veranstalter.
§ 4 Haftung
· Für Schäden an Räumen, Ausstattung oder Inventar haftet der Veranstalter.
· Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
· Die Bibliothek übernimmt keine Haftung bei technischen Störungen.
§ 5 Organisation
· Die Bibliothek ist mindestens vier Wochen vor Ankündigung einer Veranstaltung über bib-service.gw@uni-hamburg.de zu kontaktieren. Veranstaltungen ohne Zustimmung der Bibliothek sind nicht gestattet.
§ 6 Schlussbestimmungen
· Mit Nutzung der Räume erkennt der Veranstalter diese Nutzungsordnung an.
· Abweichungen sind nur in schriftlicher Absprache mit der Benutzungsleitung möglich.
§ 7 Inkrafttreten
Die Nutzungsordnung tritt am 01.11.2025 in Kraft.
Bestätigt durch das Dekanat der Fakultät für Geisteswissenschaften am 24.10.2025.
Gesonderte Nutzungsordnung für Veranstaltungen in der Bibliothek für Geisteswissenschaften (PDF)