Beteiligung der Gleichstellung bei Berufungs- und Personalauswahlverfahren
Für das Ziel der UHH, eine gleichberechtigte Teilhabe und Mitwirkung von Frauen und Männern im Wissenschaftsbereich der Universität zu verwirklichen, ist ein gleichstellungssensibles Berufungsverfahren zentral. Hierfür wirken insbesondere die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten durch ihre Einbindung in das Verfahren mit.
Fakultätsspezifische Regelungen

Foto: UHH/Hansen
Folgende Regelungen zur Einbindung der Gleichstellung gelten laut aktuellem Gleichstellungsplan der Fakultät GW für Berufungsverfahren und Personalauswahlverfahren für den Wissenschaftsbereich an der Fakultät:
Zu beachten bei Berufungen und Personalauswahl (PDF)Rechtliche Grundlagen der UHH
Für Berufungsverfahren und Personalauswahlverfahren für den Wissenschaftsbereich an der Fakultät für Geisteswissenschaften aus Gleichstellungsperspektive gelten über die fakultätsspezifischen Regelungen hinaus die rechtlichen Grundlagen der Universität Hamburg.


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